Schimmel beseitigen: Mieterleitfaden Deutschland
Was Sie sofort tun sollten
- Fotos und Notizen anfertigen: Datum, genaue Stelle (z. B. Decke, Fensterbank) und Ausmaß des Schimmels dokumentieren.
- Den Vermieter schriftlich informieren und eine klare Frist setzen (z. B. 14 Tage).
- Wenn Feuchtigkeit oder Gesundheit akut gefährdet sind, sofort eine fachgerechte Begutachtung und Sanierung verlangen.
- Fristen und Termine protokollieren; notieren Sie Telefonate, Namen und Uhrzeiten.
Rechte und rechtliche Grundlagen
Bei Schimmel kann die Wohnqualität beeinträchtigt sein und eine Mietminderung nach BGB §536 in Betracht kommen.[1] Entscheidend sind Umfang der Beeinträchtigung, die Ursache (z. B. baulicher Mangel vs. Nutzerverhalten) und ob der Vermieter rechtzeitig informiert wurde. Es gibt keine feste Prozenttabelle, daher ist Dokumentation wichtig und oft ein Gutachten sinnvoll.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, können Mieter rechtliche Schritte prüfen. Kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten werden vor dem Amtsgericht verhandelt; prozessuale Regeln finden sich in der Zivilprozessordnung.[2] Höhere Instanzen und Präzedenzfälle können vom Bundesgerichtshof kommen; daher sind Gerichtsurteile zur Mietminderung im Einzelfall beachtlich.[3]
Anleitung
- Dokumentieren Sie: Fotos, Datum, Raum, Geruch, Gesundheitsbeschwerden und ggf. ärztliche Notizen.
- Schreiben Sie eine Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung und Beweismitteln als Anhang.
- Warten Sie die gesetzte Frist ab; wenn erforderlich, erinnern Sie schriftlich und setzen Sie eine letzte Frist.
- Prüfen Sie Mietminderung: Berechnen Sie nicht eigenmächtig, sondern dokumentieren und holen Sie Rat, um den Prozentsatz zu begründen.
- Wenn nötig, Klage beim zuständigen Gericht einreichen oder rechtlichen Beistand suchen, um eine Zwangsmaßnahme/Räumungsklage zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel auftritt?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung nach BGB möglich; der Umfang hängt vom Einzelfall ab und muss dokumentiert werden.
- Wer zahlt die Sanierung?
- Grundsätzlich muss der Vermieter für bauliche Mängel sorgen; bei Nutzerverhalten kann eine Mitverantwortung bestehen. Die Ursache entscheidet über Kostenübernahme.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Sofortige Meldung an den Vermieter ist wichtig; setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (oft 14 Tage) und dokumentieren Sie alle Schritte.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmj.de)
- Gesetze im Internet (BGB und ZPO)
- Bundesgerichtshof (bgh.de)