Schimmel-Schaeden belegen: Mieterpflichten in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Schimmel in der Wohnung ist für Mieter in Deutschland ein häufiges Problem und kann die Gesundheit sowie Wohnqualität beeinträchtigen. In diesem Text erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wie Sie Befall und Schäden klar im Übergabeprotokoll und per Dokumentation festhalten und welche Fristen zu beachten sind. Schritt für Schritt erkläre ich, welche Beweise zählen, welche offiziellen Rechtsgrundlagen relevant sind und wie Sie im Streitfall vor Gericht oder beim Amtsgericht vorgehen können. Ziel ist eine klare Checkliste, konkrete Formulierungsvorschläge und Hinweise zu offiziellen Formularen, damit Sie Ihre Rechte als Mieter sicher und sachlich durchsetzen können.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Ein Übergabeprotokoll sollte knapp, präzise und mit Datum versehen sein. Notieren Sie Zustand, betroffene Räume, sichtbare Schimmelflächen und Geruchsbelastung. Fügen Sie Fotos und ggf. Messwerte oder Gutachten bei, um späteren Streit zu vermeiden.

  • Fotos machen (photo) – mehrere Perspektiven, mit Datum und Uhrzeit.
  • Datum und Uhrzeit notieren (deadline) – jede Beobachtung mit Zeitstempel.
  • Vermieter informieren (notice) – schriftlich, am besten per Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung.
  • Reparaturbedarf dokumentieren (repair) – genaue Beschreibung, betroffene Teile und Funktionseinschränkungen.
Eine sorgfältige Dokumentation stärkt Ihre Beweislage im Streitfall.

Schimmel konkret nachweisen und rechtliche Grundlagen

Als Mieter sollten Sie sofort handeln: Schildern Sie Befall schriftlich, fordern Sie Beseitigung und setzen Sie eine angemessene Frist. Die Pflichten von Vermieter und Mieter ergeben sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das Mietvertragsrechte regelt.[1] Wenn Fristen oder die Beseitigung strittig werden, sind Gericht und Zivilprozessordnung mögliche Wege.[2]

  • Messungen und Gutachten (record) – bei gesundheitlicher Gefährdung unabhängiges Gutachten einholen.
  • Schriftverkehr aufbewahren (notice) – Anfragen, Antworten, Termine.
  • Behebung dokumentieren (repair) – wer, wann, welche Maßnahmen.
  • Aufwendungen notieren (rent) – Kosten, Quittungen, Zahlungsbelege.
Bewahren Sie alle Originalbelege und mindestens zwei Kopien an einem sicheren Ort auf.

FAQ

Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet, wenn der Schimmel nicht durch vertragswidriges Verhalten des Mieters verursacht wurde; konkrete Fälle richten sich nach § 535 BGB und der Einzelfallprüfung.[1]
Kann ich die Miete mindern?
Bei erheblicher Beeinträchtigung der Wohnqualität kann eine Mietminderung möglich sein; die Höhe hängt vom Ausmaß ab und sollte vorab dokumentiert und rechtlich geprüft werden.[1]
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei unlösbaren Konflikten ist das Amtsgericht (Mietgerichtsbarkeit) die erste Instanz; weitergehende Verfahren regelt die ZPO und im Berufungsfall das Landgericht oder BGH.[2]

Anleitung

  1. Dokumentieren (record): Fotos, Datumsangaben, Raumbezeichnungen und sichtbare Schäden sofort erfassen.
  2. Schriftlich melden (notice): Formlose Mängelanzeige an Vermieter mit Fristsetzung senden und Empfang nachweisen.
  3. Gutachten einholen (repair): Bei unklarer Ursache ein unabhängiges Schadensgutachten beauftragen.
  4. Gerichtliche Schritte (court): Wenn der Vermieter nicht reagiert, Klage oder Antrag beim Amtsgericht erwägen; nutzen Sie die ZPO-Vordrucke der zuständigen Justizbehörde.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ansprüche gefährdet werden.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Sorgfältige Beweissicherung erhöht die Erfolgsaussichten im Streitfall.
  • Schriftliche Mängelanzeigen mit Frist sind praktisch unverzichtbar.
  • Bei Gerichtsverfahren ist das Amtsgericht die erste zuständige Instanz.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §535 und Mietrecht – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
  4. [4] Informationen zu Gerichten und Verfahren – justiz.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.