Schimmelbeseitigungspflicht für Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland ist es wichtig, bei Einzug und Auszug klare Vereinbarungen zur Schimmelbeseitigung im Übergabeprotokoll festzuhalten. Dieser Leitfaden erklärt in verständlicher Sprache, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wie Sie Mängel dokumentieren, Fristen setzen und welche offiziellen Formulare oder Gerichte bei Streitfragen zuständig sind. Er enthält praktische Schritte zur Kommunikation mit dem Vermieter, Hinweise zu Sofortmaßnahmen gegen Schimmel, und Beispiele für Formulierungen im Protokoll. Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben, damit Streitigkeiten vermieden oder schnell gelöst werden können. Bewahren Sie Belege und Fotos auf und reagieren Sie frühzeitig auf Feuchteschäden; bei schweren Fällen können Amtsgerichte helfen; beachten Sie dazu die passenden Gesetzesparagraphen im BGB.[1]
Was regelt die Pflicht zur Schimmelbeseitigung?
Grundsätzlich regeln die Vorschriften in den §§ 535 ff. BGB die Instandhaltungspflichten des Vermieters. Dabei geht es darum, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen.
Wer haftet für Schimmel?
Die Verantwortung hängt von der Ursache ab: bauliche Mängel liegen oft beim Vermieter, falsches Lüftungsverhalten kann den Mieter betreffen. Prüfen Sie immer die Ursache bevor Sie Forderungen stellen.
- Vermieter: Zuständig für bauliche Mängel (repair) wie undichte Fenster, Dämmungsfehler oder Rohrbrüche.
- Mieter: Verantwortlich für korrektes Lüften und Heizen; bei nachweisbarem Fehlverhalten kann eine Mitverantwortung bestehen.
- Kostenverteilung: Entsteht Schimmel durch Vernachlässigung des Vermieters, trägt dieser die Beseitigungskosten; bei Mitverschulden kann eine Aufteilung erfolgen.
Dokumentation, Fristen und Formulare
Gute Dokumentation ist entscheidend: Fotos, Datumsangaben, Messwerte und Zeugen machen Ihre Ansprüche schärfer. Setzen Sie eine klare Frist zur Beseitigung und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
- Dokumentieren: Fotos (photo) mit Datum, betroffene Räume und Umfang des Schimmels festhalten.
- Fristen setzen: Formulieren Sie eine angemessene Frist (deadline) zur Mängelbeseitigung und nennen Sie eine konkrete Maßnahme.
- Formulare & Schreiben: Nutzen Sie eine schriftliche Mängelanzeige (form) und protokollieren Sie die Übergabe im Übergabeprotokoll.
Kommunikation mit dem Vermieter
Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und freundlich, schildern Sie den Mangel genau und fügen Sie Fotos bei. Fordern Sie eine Frist zur Behebung und gegebenenfalls eine Fachfirma an.
- Senden Sie eine Mängelanzeige per E‑Mail oder Einschreiben (form) mit Fotoanhang.
- Notieren Sie alle Telefonate (call) mit Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt als Ergänzung zur Schriftkommunikation.
- Vereinbaren Sie bei einvernehmlicher Lösung, wer welche Kosten trägt, und halten Sie dies schriftlich fest.
Wenn Streit: Gerichte und Verfahren
Kommt es zur Eskalation, ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten wie Mietminderung oder Räumungsklagen.[2] Vor einer Klage sollten Sie alle Belege gesammelt und Fristen eingehalten haben.
FAQ
- Wer zahlt die Schimmelbeseitigung: Vermieter oder Mieter?
- Wenn Schimmel baulich verursacht ist, zahlt in der Regel der Vermieter; bei nachweisbarem Fehlverhalten des Mieters kann eine Mitverantwortung bestehen.
- Kann ich die Miete mindern wegen Schimmel?
- Ja, eine Mietminderung kann möglich sein, wenn die Wohnung an Gebrauchstauglichkeit verliert; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
- Welche Fristen muss ich setzen, bevor ich rechtliche Schritte einleite?
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14–30 Tage), dokumentieren Sie die Aufforderung schriftlich und kündigen Sie mögliche weitere Schritte an.
Anleitung
- Schimmel entdecken: Fotografieren Sie alle betroffenen Stellen und notieren Sie Datum und Raum.
- Vermieter informieren: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fotos (form).
- Frist setzen: Fordern Sie die Beseitigung innerhalb einer klaren Frist (deadline).
- Fachfirma beauftragen: Bei Gefährdung oder unklarer Ursache einen Sachverständigen prüfen lassen (repair).
- Kosten klären: Fordern Sie Kostenvoranschläge und dokumentieren Sie Angebote und Rechnungen.
- Rechtliche Schritte: Reagiert der Vermieter nicht, bereiten Sie eine Klage vor und nutzen ggf. das Klageformular (court).[3]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Justiz: Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten
