Schlüsselrückgabe für Mieter in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

In einer WG ist die Schlüsselrückgabe oft organisatorisch schwierig, besonders wenn Personenzahlen, Untermietverträge oder Übergabetermine variieren. Als Mieter in Deutschland sollten Sie frühzeitig Fristen prüfen, den Vermieter schriftlich informieren und eine dokumentierte Übergabe vereinbaren. Klären Sie, wer welche Schlüssel zurückgibt, erstellen Sie gemeinsam ein Übergabeprotokoll mit Fotos und notieren Sie Zählerstände. Bei Streit hilft es, gesetzliche Grundlagen wie das Mietrecht (§§ 535–580a BGB)[1] zu kennen und Belege vorzulegen. Dieser Text erklärt praxisnah, welche Formulare Sie nutzen können, wie Sie Termine koordinieren und welche Schritte bei verweigerter Rücknahme oder Verlust zu gehen sind.

Schritte zur Schlüsselübergabe

Vor der Übergabe sollten Mieter Verantwortung, Termine und Schlüsselanzahl klären. Stimmen Sie Details im WG-Kollektiv ab und benennen Sie eine Kontaktperson gegenüber dem Vermieter.

Teilen Sie Termine allen WG-Mitgliedern frühzeitig mit.
  • Fristen prüfen (deadline): Vertragsende, Kündigungsfristen und Rückgabezeiten im Mietvertrag kontrollieren.
  • Vermieter schriftlich informieren (notice): Nachricht per E‑Mail oder Brief senden und Empfang dokumentieren.
  • Übergabeprotokoll anfertigen (evidence): Datum, Uhrzeit, Schlüsselnummern, Zählerstände und Fotos festhalten.
  • Schlüssel physisch übergeben (entry): Alle Schlüssel, Haustür- und Briefkastenschlüssel komplett zurückgeben.
  • Vertretung regeln (moving): Bei Abwesenheit Vollmacht geben und Namen der bevollmächtigten Person notieren.
  • Zeugen einbinden (court): Nach Möglichkeit eine unparteiische Person bei der Übergabe dabei haben.
Dokumentation mit Fotos reduziert späteren Streit.

Fehlt ein Schlüssel oder weigert sich der Vermieter, Schlüssel anzunehmen, dokumentieren Sie den Vorgang und klären Sie mögliche Kosten für den Austausch der Schlösser oder Nachbestellung. Mietkautionen können nur für tatsächlich entstandene Kosten einbehalten werden; behalten Sie Belege.

Vermieter dürfen nicht pauschal die Kaution für verlorene Schlüssel einbehalten ohne Belege.

Formulare und Muster

Es gibt keine bundeseinheitliche Pflichtvorlage für ein Übergabeprotokoll, doch diese Dokumente sind sinnvoll. Wichtige Vorlagen/Fälle:

  • Kündigungsschreiben (Musterkündigung) – Wann: Wenn ein Untermieter oder Hauptmieter kündigt. Beispiel: Ein Mieter kündigt schriftlich zum Monatsende, nennt Rückgabezeitraum und fordert Bestätigung.
  • Übergabeprotokoll (Vorlage) – Wann: Bei der tatsächlichen Schlüsselübergabe. Beispiel: Protokoll mit Datum, Namen, Schlüsselanzahl, Fotos und Unterschriften aller Beteiligten anfertigen.
  • Vollmacht (bei Abgabe durch Dritte) – Wann: Wenn eine andere Person die Schlüssel übergibt. Beispiel: Kurzschriftliche Vollmacht mit Namen, Zeitraum und Unterschrift beilegen.
Eine unterschriebene Vollmacht vereinfacht die Schlüsselrückgabe durch Dritte.

Was tun bei Streit oder verweigerter Rücknahme?

Wenn der Vermieter die Rücknahme verweigert oder unklare Forderungen stellt, dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und Inhalt der Gespräche. Beziehen Sie sich bei rechtlichen Fragen auf die zuständigen Amtsgerichte und auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.[3]

  • Belege sammeln (evidence): Protokolle, Fotos, E‑Mails und Zeugen benennen.
  • Schriftlich nachhaken (court): Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Annahme oder Stellungnahme auf.
  • Fristen einhalten (deadline): Reagieren Sie binnen gesetzlicher oder vertraglicher Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.

FAQ

Wer ist verantwortlich für die Rückgabe aller Wohnungsschlüssel?
Grundsätzlich ist der Mieter verantwortlich, alle im Besitz befindlichen Schlüssel zurückzugeben; bei Unklarheiten hilft ein Übergabeprotokoll.
Was, wenn der Vermieter die Schlüssel nicht annimmt?
Dokumentieren Sie die Weigerung, bieten Sie eine schriftliche Übergabe an und ziehen Sie ggf. Zeugen hinzu; bei anhaltender Weigerung können rechtliche Schritte folgen.
Brauche ich ein Übergabeprotokoll?
Ja, ein unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen schützt Mieter vor späteren Forderungen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und vereinbarte Fristen (deadline).
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Rückgabetermin und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung (notice).
  3. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll vor Ort mit Fotos und Unterschriften aller Beteiligten (evidence).
  4. Übergeben Sie alle Schlüssel persönlich oder bevollmächtigen Sie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter (entry).
  5. Bewahren Sie Kopien des Protokolls, der Kommunikation und Belege auf (evidence).

Hilfe & Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§535–580a
  2. [2] Bundesministerium der Justiz – Informationen
  3. [3] Bundesgerichtshof – Mietrechtliche Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.