Schönheitsreparaturen beim Auszug prüfen – Mieter Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland steht beim Auszug oft die Frage im Raum: Muss ich die Wohnung „schönheitsrepariert“ übergeben oder ist die Klausel unwirksam? Diese praktische Übersicht erklärt, wie Sie eine Schönheitsreparaturklausel prüfen, welche Pflichtpunkte typischerweise zulässig sind und wann Renovierungsforderungen unberechtigt sein können. Sie lernen, wie Beweismaterial zu sammeln ist, welche Fristen und Formschritte zu beachten sind und wie Sie bei strittigen Forderungen vorgehen können. Die Sprache bleibt einfach und praxisorientiert, damit Sie Ihre Rechte als Mieter verstehen und sinnvoll handeln können. Hinweis: Bei konkreten Streitfällen sind Gerichte wie das Amtsgericht zuständig;[2] nutzen Sie diese Hinweise zur Vorbereitung Ihrer nächsten Schritte.

Was bedeutet die Klausel?

Eine Schönheitsreparaturklausel regelt meist, welche Renovierungsarbeiten der Mieter beim Auszug übernehmen muss. Grundsätzlich gelten die Mietvertragsregeln zusammen mit den allgemeinen Pflichten nach dem BGB, insbesondere den Vorschriften zu Mieter- und Vermieterpflichten.[1] Nicht jede Formulierung ist rechtswirksam: Unzulässig sind Regelungen, die dem Mieter vollständig die Instandhaltung aufbürden oder starre, unwirtschaftliche Fristen vorgeben.

In den Regelungen des Mietrechts stehen die Pflichten von Mieter und Vermieter klar im Gesetz.

Prüfschritte vor dem Auszug

Gehen Sie schrittweise vor, damit Forderungen nachvollziehbar werden und Sie Beweise haben:

  • Mietvertrag und Klausel genau lesen und Klauseltyp notieren.
  • Fotos aller Räume machen und ein Übergabeprotokoll vorbereiten.
  • Fristen prüfen: Wann wurde zuletzt renoviert und welche Fristen nennt der Vertrag?
  • Kleinreparaturen von Handwerkskosten abwägen, Kostenvoranschläge einholen.
  • Schriftlich reagieren: Widerspruch erklären oder Mängel dokumentieren.
  • Bei unklaren Forderungen prüfen, ob eine gerichtliche Klärung notwendig ist.
Bewahren Sie alle Fotos, Rechnungen und Übergabenotizen mindestens zwei Jahre auf.

Typische Streitpunkte

Streit entsteht oft bei Farbauswahl, Tapeten, Bodenbelägen und Abnutzungen, die als altersbedingt gelten. Pauschalforderungen ohne konkrete Belege sind selten durchsetzbar. In vielen Fällen kommt es auf die Formulierung der Klausel und die konkrete Abnutzung an.

Fordern Sie immer eine genaue Kostenaufstellung, bevor Sie zahlen.

FAQ

1. Muss ich die Wohnung renoviert übergeben?
Das kommt auf die wirksame Klausel und den Zustand der Wohnung an; normale Abnutzung durch Nutzung gilt meist nicht als Renovierungsbedarf.
2. Wann sind Schönheitsreparaturklauseln unwirksam?
Unwirksam sind etwa formularmäßige Überwälzungen der gesamten Instandhaltung, starre Fristen ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand oder unklare Formulierungen.
3. Was kann ich tun, wenn der Vermieter Kosten verlangt?
Dokumentieren Sie Zustand und Kosten, widersprechen Sie schriftlich und prüfen Sie bei Bedarf die Klärung beim Amtsgericht oder eine Beratung.

Anleitung

  1. Lesen Sie zuerst den Mietvertrag und markieren Sie die genaue Klausel.
  2. Machen Sie umfassende Fotos und halten Sie Schäden schriftlich fest.
  3. Setzen Sie Fristen: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Klärung innerhalb angemessener Zeit auf.
  4. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie selbst durchgeführte Kleinarbeiten mit den Forderungen.
  5. Wenn keine Einigung gelingt, bereiten Sie die Unterlagen für ein gerichtliches Vorgehen vor oder suchen Sie fachliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a
  2. [2] Informationen zu Gerichten und Amtsgerichten
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.