Staffel- vs. Indexmiete - Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob eine Staffel- oder Indexmiete bei Vertragsverlängerung besser ist. Beide Modelle verändern die künftigen Mietzahlungen, aber auf unterschiedliche Weise: die Staffelmiete erhöht den Betrag nach festen Zeitabständen, die Indexmiete richtet sich nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Für Mieter sind die Unterschiede wichtig bei Budgetplanung, Kündigungsrechten und bei der Bewertung, ob eine Anpassung zulässig ist. In diesem Text erkläre ich verständlich, wie jede Variante wirkt, welche Klauseln im Mietvertrag wichtig sind und welche Schritte Mieter bei Einwänden oder formalen Problemen unternehmen können. Es gibt Hinweise zu Fristen, offiziellen Formularen und den zuständigen Gerichten in Deutschland, damit Sie bei Bedarf richtig reagieren können.

Was ist der Unterschied?

Bei beiden Modellen geht es um Anpassungen der Miete; rechtlich sind die Grundlagen im BGB geregelt und bei Verfahren gelten die Vorschriften der ZPO.[1] Die Staffel- und die Indexmiete haben unterschiedliche Auslöser und Folgen: die Staffel legt feste Erhöhungsbeträge und Termine fest, die Indexmiete koppelt die Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Gerichtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können zur Auslegung dieser Klauseln herangezogen werden.[4]

Lesen Sie Mietvertragsklauseln genau und notieren Sie alle Anpassungszeiträume.

Staffelmiete

Die Staffelvereinbarung benennt konkrete Erhöhungsbeträge und das Datum, zu dem die neue Miete gilt. Solche Klauseln sind üblich, müssen aber eindeutig formuliert sein, damit sie wirksam sind.

  • Erhöhung nach festen Zeitintervallen.
  • Planbarkeit für Vermieter und Mieter.
  • Wichtig: Klausel muss im Mietvertrag klar und vollständig stehen.

Indexmiete

Bei der Indexmiete richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex (VPI). Änderungen erfolgen prozentual entsprechend der Indexänderung.

  • Anpassung an den Verbraucherpreisindex.
  • Flexibilität bei Inflation, aber schwankende Kosten für Mieter.
  • Vertragliche Regelungen und Nachvollziehbarkeit sind wichtig.
Prüfen Sie jede Index- oder Staffelvereinbarung vor Unterschrift.

Was Mieter beachten sollten

Wenn der Vermieter eine Verlängerung mit Staffel- oder Indexmiete vorschlägt, prüfen Sie zunächst den Wortlaut des Vertrags und vergleichen Sie die vorgeschlagenen Zahlen mit Ihrer aktuellen Belastung. Relevante gesetzliche Grundlagen finden Sie im BGB und Verfahrensregeln in der ZPO, sowie Hinweise zu Formularen und Mustern beim Bundesministerium der Justiz.[1][2][3]

  • Dokumentieren Sie jede Mitteilung schriftlich und bewahren Sie Belege auf.
  • Achten Sie auf gesetzliche und vertragliche Fristen.
  • Suchen Sie bei Streitigkeiten frühzeitig das Amtsgericht oder wenden Sie sich an Beratungsstellen.
Frühzeitige Dokumentation erleichtert Verfahren erheblich.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter die Miete bei Verlängerung automatisch in Staffel- oder Indexform ändern?
Nur wenn dies vertraglich vereinbart ist und die Klausel den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Was kann ich tun, wenn ich die Anpassung für unzulässig halte?
Widersprechen Sie schriftlich, dokumentieren Sie Fristen und holen Sie ggf. rechtliche Beratung oder Klage beim Amtsgericht ein.
Welche Gerichte sind zuständig?
Mietrechtliche Streitigkeiten beginnen meist beim Amtsgericht; Berufungen gehen zum Landgericht, Revisionen zum BGH.[4]

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag genau auf die Formulierung von Staffel- oder Indexklauseln.
  2. Berechnen Sie anhand der Klauseln die konkrete Mietbelastung für die kommenden Jahre.
  3. Senden Sie bei Einwänden ein schriftliches Widerspruchsschreiben und setzen Sie Fristen.
  4. Suchen Sie Beratung bei offiziellen Stellen oder Rechtsberatern, falls nötig.
  5. Reichen Sie bei ausbleibender Einigung eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Staffelmiete bietet vorhersehbare Erhöhungen, Indexmiete schützt vor realer Wertminderung.
  • Vertragliche Klarheit ist entscheidend für die Wirksamkeit beider Modelle.
  • Bei Unsicherheit rechtzeitig Widerspruch einlegen und beraten lassen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Formulare
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.