Staffelmiete für Mieter: Checkliste in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was ist Staffelmiete?

Eine Staffelmiete legt feste, gestaffelte Mietbeträge für bestimmte Zeitpunkte im Mietverlauf fest. In Deutschland muss eine Staffelvereinbarung im Mietvertrag klar formuliert sein: konkrete Beträge, Zeitpunkte beziehungsweise Intervalle und der Beginn der Staffel sind erforderlich. Lesen Sie genau, ob die Staffel nach Monats- oder Jahresangaben steigt und ob Beträge eindeutig genannt sind, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden können.[1]

Staffelmieten müssen im Vertrag eindeutig als Staffel bezeichnet und mit Beträgen sowie Zeitabständen versehen sein.

Checkliste: Wichtige Punkte beim Einzug

  • Prüfen Sie, ob die Staffel konkrete Beträge, Beginn und Intervalle nennt.
  • Vergleichen Sie die vereinbarte Gesamtmiete mit ortsüblichen Vergleichsmieten.
  • Achten Sie auf Formulierungen zu Staffelerhöhungen bei Modernisierungen oder Betriebskosten.
  • Notieren Sie Datum und Unterschrift aller Vertragsparteien auf der Seite mit der Staffelregelung.
Bewahren Sie eine Kopie des unterschriebenen Mietvertrags separat und digital auf.

Formulierungen verstehen

Typische problematische Formulierungen sind unklare Betragsangaben oder fehlende Zeitangaben. Eine gültige Staffelvereinbarung nennt konkrete Zahlen und klare Zeitpunkte (z. B. „ab 01.01.2026: 900 €, ab 01.01.2027: 940 €“). Unklare Klauseln können nach der Auslegung durch das Gericht zu Lasten des Verwenders gehen.

Beispiel zur Prüfung

  • Steht ein konkretes Datum oder nur „jährlich“? Konkrete Daten sind vorzuziehen.
  • Sind Beträge als Netto- oder Bruttobetrag angegeben?
Klären Sie unklare Punkte schriftlich vor Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter.

Dokumente und Formulare

Für viele Schritte gibt es keine einheitlichen Muster, aber wichtige Maßnahmen und Formulare sollten Sie kennen: Kündigungsschreiben (siehe Muster beim Bundesministerium), Dokumentation von Mängeln und, bei Streit, die Vorbereitung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie ein Kündigungsschreiben benötigen oder offizielle Hinweise, suchen Sie die Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.[2]

  • Kündigungsschreiben (Muster) – verwenden Sie ein schriftliches, datiertes Schreiben mit Empfangsbestätigung.
  • Mängelanzeige – dokumentieren Sie Mängel per Foto, Datum und kurzer Beschreibung.
  • Übergabeprotokoll – notieren Sie Zählerstände und vorhandene Schäden beim Einzug.

Was tun bei Unklarheiten oder Streit?

Sprechen Sie zunächst mit dem Vermieter und verlangen Sie eine schriftliche Klarstellung zur Staffel. Wenn das nicht hilft, können Sie rechtliche Schritte erwägen: Mietrechtliche Klagen werden in der Regel beim zuständigen Amtsgericht geführt; in höheren Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof zuständig für Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung.[3]

Reagieren Sie zügig auf Fristen, damit Sie keine Rechte verlieren.

FAQ

Was muss im Mietvertrag zur Staffelmiete stehen?
Im Mietvertrag müssen konkrete Beträge, die Zeitpunkte der Erhöhungen und ein klarer Beginn der Staffel festgehalten sein.
Kann der Vermieter die Staffel vorzeitig erhöhen?
Nein, eine Staffelerhöhung ist nur zu den vereinbarten Zeitpunkten und Beträgen möglich; darüber hinausgehende Erhöhungen benötigen eine separate Vereinbarung oder Gesetzesgrundlage.
Wo klagt man bei Streit über die Staffelmiete?
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist in der Regel das örtliche Amtsgericht zuständig; für Berufungen das Landgericht und für Revisionen der Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Lesen Sie den Mietvertrag vollständig und markieren Sie die Staffelpassage.
  2. Prüfen Sie, ob Beträge und Intervalle klar und datiert sind.
  3. Fordern Sie schriftlich Klarstellungen bei unklaren Formulierungen.
  4. Sammeln Sie Dokumente: Vertrag, Übergabeprotokoll, Fotos und Schriftverkehr.
  5. Bei festem Streit die zuständige Gerichtsbarkeit prüfen und ggf. rechtliche Hilfe einholen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §557a – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – bmjv.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.