Tierhaltung bei Einzug: Mieter-Tipps in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wann Mieter über Tierhaltung verhandeln sollten

Beim Einzug sollten Mieter in Deutschland frühzeitig klären, ob und wie Tierhaltung erlaubt ist. Mietvertragliche Pflichten des Vermieters und Rechte der Mieter regeln sich unter anderem im BGB; prüfen Sie, welche Klauseln konkret gelten.[1] Verhandeln Sie Änderungen schriftlich und dokumentieren Sie Absprachen, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden.

  • Innerhalb weniger Tage nach Wohnungsbesichtigung: schriftlich die Erlaubnis anfragen.
  • Form: Bitten Sie um eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag.
  • Belege: Fügen Sie Nachweise zu Größe, Rasse und Verhalten des Tieres bei.
Fordern Sie alle Zusagen immer schriftlich an und heben Sie Kopien auf.

Welche Klauseln stehen häufig im Mietvertrag?

Verträge enthalten oft Pauschalaussagen oder strikte Verbote. Typisch sind Regelungen zu Haustieren, Kaution und Haftung. Prüfen Sie genau, ob ein generelles Verbot oder nur eine "erlaubnispflichtige Haltung" vereinbart ist.[1]

  • Deposit oder höhere Kaution: klären, ob dies zulässig ist.
  • Haftungsklauseln: wer haftet bei Schäden durch das Tier.
  • Musterkündigung und Formulare: nutzen Sie offizielle Hinweise beim Schreiben von Vereinbarungen.[2]
Ein präziser Zusatz zum Mietvertrag reduziert spätere Konflikte.

Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?

Sprechen Sie zuerst sachlich und bieten Sie Kompromisse an, zum Beispiel eine schriftliche Erlaubnis mit Auflagen (z. B. Haftpflichtversicherung, regelmäßige Reinigung). Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie Ihre Rechtslage und sammeln Sie Beweise für Ihre Argumente.

  • Kontakt: Fordern Sie ein Treffen oder ein klärendes Telefonat an.
  • Dokumentation: Erstellen Sie Protokolle, Fotos und Zeugenlisten.
  • Gerichtliche Schritte: Im Streitfall entscheidet das Amtsgericht; höhere Instanzen sind das Landgericht oder der BGH.[3]
Reagieren Sie fristgerecht auf Schreiben, um keine Rechte zu verlieren.

FAQ

Kann der Vermieter Tierhaltung generell verbieten?
Ein generelles Verbot ist nur eingeschränkt wirksam; Gerichte prüfen im Einzelfall die Angemessenheit.
Brauche ich immer eine schriftliche Erlaubnis?
Ja, eine schriftliche Zusatzvereinbarung schafft Klarheit und Beweissicherheit.
Was passiert bei Schäden durch mein Tier?
Sie haften für verursachte Schäden; eine Tierhaftpflicht kann Schutz bieten.

Anleitung

  1. Schritt 1: Formulieren Sie ein kurzes schriftliches Gesuch mit Angaben zum Tier.
  2. Schritt 2: Legen Sie Nachweise bei (Impfungen, Verhaltenstraining, Haftpflicht).
  3. Schritt 3: Setzen Sie eine Frist zur Antwort (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie den Versand.
  4. Schritt 4: Bei Ablehnung prüfen Sie rechtliche Schritte oder Vermittlung am Amtsgericht.[3]
Kleine, ruhige Haustiere werden in vielen Fällen zugelassen, wenn Auflagen erfüllt sind.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bundesministerium der Justiz — bmj.de
  3. [3] Bundesgerichtshof — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.