Tierhaltung beim Einzug: Rechte für Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Beim Umzug mit Haustieren stehen viele Mieter vor praktischen und rechtlichen Fragen. Neben dem Wunsch, Hund, Katze oder kleines Heimtier mitzunehmen, zählt vor allem das Prüfen des Mietvertrags und die Klärung mit dem Vermieter in Deutschland. Dies betrifft ausdrückliche Erlaubnisse, generelle Hausordnung, mögliche Einschränkungen bei bestimmten Tierarten und Rücksichtspflichten gegenüber Nachbarn. Außerdem sind Dokumentation, frühzeitige Kommunikation und gegebenenfalls Nachweise über Impfungen oder Haltung notwendig. Der folgende Leitfaden erklärt verständlich, welche Klauseln relevant sind, welche Schritte Mieter vor dem Einzug unternehmen sollten und wie Sie offizielle Regeln und Formulare finden, damit Tierhaltung beim Einzug rechtssicher und konfliktarm bleibt. Praktische Checklisten folgen unten.

Was gilt rechtlich?

Nach deutschem Recht regeln die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Pflichten von Vermieter und Mieter; wichtige Regeln zur Mietpflicht und zur Nutzung der Mietsache finden sich in §§ 535–580a BGB.[1] Mietvertrag und Hausordnung können die Tierhaltung konkret beschränken, Gerichtsurteile präzisieren Ausnahmen.

In den §§ des BGB stehen Grundregeln zu Pflichten von Vermietern und Mietern.

Vor dem Einzug prüfen

Prüfen Sie folgende Punkte im Mietvertrag, in der Hausordnung und vor dem Gespräch mit dem Vermieter.

  • Erlaubnis im Mietvertrag klären (steht oft schriftlich).
  • Regelungen in der Hausordnung und Gemeinschaftsbereichen prüfen.
  • Konsequenzen für Kaution oder Schadensersatz bedenken.
  • Rücksicht auf Nachbarn und Lärmrisiken bewerten.
  • Versicherungsschutz (Haftpflicht) und tierärztliche Nachweise vorbereiten.
Lesen Sie den Mietvertrag vollständig durch, bevor Sie unterschreiben.

Wenn der Vermieter widerspricht

Suchen Sie zuerst das Gespräch, bieten Sie konkrete Ausgleichsmaßnahmen an (z. B. erhöhte Kaution, klare Regeln für Auslauf oder Verhalten). Reagiert der Vermieter nicht oder wird die Haltung grundlos untersagt, ist die Klärung vor dem zuständigen Amtsgericht möglich.[2]

Reagieren Sie innerhalb von Fristen, um Ihre Rechte zu wahren.

Dokumentation und Formulare

Dokumentieren Sie schriftliche Vereinbarungen, Fotos des Zustands der Wohnung und Nachweise über Impfungen. Offizielle Musterbriefe wie ein formeller Einwilligungsantrag oder ein Kündigungsschreiben können hilfreich sein; ein Muster des Bundesministeriums der Justiz ist oft eine gute Vorlage, wenn Sie einen formellen Antrag oder Widerspruch schreiben.[3]

Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters, um ein Haustier mitzubringen?
Wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung eine Genehmigung verlangt, muss der Vermieter zustimmen; für typische Kleintiere gibt es oft mehr Spielraum.
Kann der Vermieter wegen eines Haustiers kündigen?
Eine Kündigung wegen Tierhaltung ist nur bei erheblichen Störungen möglich; meist sind Abmahnung und Nachbesserungsmöglichkeiten Voraussetzung.
Welche Nachweise sind sinnvoll?
Impfpass, Haftpflichtnachweis und eine schriftliche Zustimmung des Vermieters oder klare Vertragsklauseln helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Anleitung

  1. Lesen Sie den Mietvertrag und die Hausordnung sorgfältig.
  2. Sprechen Sie vor dem Umzug mit dem Vermieter und legen Sie Haltungskonditionen offen.
  3. Holen Sie eine schriftliche Zustimmung ein oder vereinbaren Sie klare Auflagen.
  4. Dokumentieren Sie Wohnungszustand und relevante Nachweise.
  5. Bei Konflikten prüfen Sie den Weg zum Amtsgericht bzw. rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB — Gesetze im Internet
  2. [2] Zuständige Gerichtsbarkeit (Amtsgericht) — Justizportal
  3. [3] Musterbriefe und Formulare — Bundesministerium der Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.