Übergabeprotokoll erstellen für Mieter in Deutschland
Was gehört ins Übergabeprotokoll?
- Datum und Uhrzeit der Übergabe (calendar)
- Namen und Kontaktdaten von Mieter und Vermieter (contact)
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) genau notieren (record)
- Beschädigungen und sichtbare Mängel detailliert beschreiben (repair)
- Fotos als Beweismittel beifügen und nummerieren (record)
- Unterschriften von Mieter und Vermieter auf dem Protokoll (approved)
- Schlüsselübergabe mit Anzahl und Schlüsselart vermerken (return keys)
- Kautionsbetrag, Vereinbarungen zur Abrechnung und Rückzahlung (deposit)
Formulare, Fristen und rechtlicher Rahmen
Wichtige rechtliche Grundlagen zum Mietvertrag und zu Pflichten von Vermieter und Mieter finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Mietrecht (§§ 535–580a).[1] Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2]
Welche Formulare sind hilfreich?
- Kündigungsschreiben (Muster): Vorlage für fristgerechte Kündigungen; nutzen Sie offizielle Muster als Orientierung (form)
- Übergabeprotokoll-Vorlage: eine strukturierte Liste mit Zählerständen, Mängeln und Unterschriften (form)
- Belegkopien: Fotos, Rechnungen für Schönheitsreparaturen oder Nachbesserungen als Beweis (record)
Beweissicherung und Dokumentation
Dokumentieren Sie alles systematisch: beschreiben Sie Schäden sachlich, machen Sie Weitwinkel- und Detailfotos, und notieren Sie exakte Zählerstände. Sichern Sie digitale Dateien mit Datum und Dateinamen, damit Nachweise später leicht auffindbar sind.
Anleitung
- Termin mit dem Vermieter abstimmen und Ort/Zeit schriftlich festhalten (calendar)
- Räume gemeinsam begehen, alle Mängel notieren und fotografieren (record)
- Zählerstände ablesen, notieren und im Protokoll vermerken (record)
- Protokoll ausfüllen, alle Beteiligten unterschreiben lassen und Seitenzahlen vergeben (form)
- Kopie an Vermieter senden und eigene Kopie sowie Fotos aufbewahren (contact)
Häufige Fragen
- Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?
- Nein, eine Unterschrift bestätigt den Inhalt des Protokolls, entbindet aber nicht von Rechten bei später entdeckten Schäden, wenn diese dokumentiert sind.
- Kann der Vermieter Mängel nachträglich geltend machen?
- Der Vermieter kann Mängel geltend machen, aber eine sorgfältige Dokumentation mit Fotos und Zählerständen hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
- Wohin kann ich mich bei Streit wenden?
- Bei rechtlichen Streitigkeiten sind in der ersten Instanz die Amtsgerichte zuständig; bei Verfahrensfragen gilt die ZPO.[2] Für Musterformulare verweisen wir auf offizielle Stellen.[3]