Untermiete absichern bei Verlängerung: Mieter Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor der Frage, ob und wie eine Untermiete bei einer Vertragsverlängerung rechtssicher vereinbart werden kann. Dieser praktische Text erklärt leicht verständlich, welche Schritte nötig sind, worauf Sie in der Vereinbarung achten müssen und welche Fristen sowie Formalien zu beachten sind. Ich erläutere die relevanten gesetzlichen Grundlagen aus dem BGB[1], nenne die zuständigen Gerichte wie das Amtsgericht[2] bei Mietstreitigkeiten und zeige, welche offiziellen Formulare und Nachweise sinnvoll sind. Am Ende finden Sie handlungsorientierte Schritte, ein FAQ mit typischen Fragen und Links zu amtlichen Quellen, damit Sie als Mieter Ihre Rechte schützen und Risiken minimieren können.

Rechte und Pflichten bei Untermiete

Bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses verändert sich nicht automatisch das Recht zur Untermiete: Grundsätzlich bleibt die Erlaubnispflicht des Vermieters relevant. Informieren Sie sich, ob Ihr Hauptmietvertrag Untermiete erlaubt oder eine ausdrückliche Zustimmung verlangt. Achten Sie auf Begrenzungen zur Dauer, zur Anzahl der Untermieter und auf mögliche Mietzinsregelungen. Bei Unklarheiten kann das Amtsgericht zuständig werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt[2].

In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Vermieters zur Untermiete erforderlich.

Wichtige Punkte bei der Vereinbarung

  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters in einem klaren Formular (form) festhalten.
  • Fristen (deadline) für Beginn und Ende der Untermiete klar angeben.
  • Höhe der Untermiete und Regelung zu Nebenkosten (rent) genau festlegen.
  • Zuständigkeit für Reparaturen und Zustand der Wohnung (repair) schriftlich regeln.
  • Dokumente, Fotos und Zahlungsbelege als Evidence aufbewahren.
Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest und lassen Sie Unterschriften aller Beteiligten beurkunden, wenn möglich.

Formulare und Nachweise

Es gibt keine einheitliche bundesweite "Untermietvertrag-Formularpflicht", aber bestimmte Dokumente sind hilfreich:

  • Kopie des Hauptmietvertrags sowie eine schriftliche Zustimmungserklärung des Vermieters; verwenden Sie offizielle Justiz- oder Behördenformulare, wenn verfügbar.
  • Übergabeprotokoll mit Fotos zum Zustand der Räume beim Beginn der Untermiete.
  • Quittungen oder Überweisungsbelege für die gezahlte Untermiete.
Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Was tun bei Problemen mit dem Vermieter?

Wenn der Vermieter die Zustimmung ohne stichhaltigen Grund verweigert oder Bedingungen stellt, die unangemessen wirken, dokumentieren Sie die Kommunikation schriftlich und fordern Sie eine Begründung an. Bei anhaltenden Problemen können Sie eine Rechtsberatung suchen oder sich an das Amtsgericht wenden, um Ansprüche prüfen zu lassen. Für gerichtliche Schritte sind die Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten.

Reagieren Sie fristgerecht auf formelle Schreiben, um Verfahrensnachteile zu vermeiden.

FAQ

Darf ich untermieten, wenn ich den Mietvertrag verlängere?
Das hängt vom Hauptmietvertrag und der Zustimmungspflicht des Vermieters ab; oft ist dessen Erlaubnis erforderlich. Bei Unsicherheit prüfen Sie den Vertragstext und holen Sie schriftliche Zustimmung ein.
Wie viel Miete darf der Untermieter zahlen?
Die Untermiete sollte angemessen und marktüblich sein; überhöhte Mieten können Problemfelder darstellen. Klären Sie Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten schriftlich.
Welche Behörde ist zuständig bei Streit?
Für die meisten Mietstreitigkeiten ist das örtliche Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen sind Landgericht und ggf. Bundesgerichtshof einschlägig.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Hauptmietvertrag und relevante Gesetze (z. B. BGB) auf Zustimmungspflichten.
  2. Holen Sie schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und verwenden Sie, wenn möglich, offizielle Formulare (form).
  3. Erstellen Sie einen klaren Untermietvertrag mit Dauer, Miethöhe, Nebenkosten und Reparaturregelungen.
  4. Führen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und bewahren Sie alle Zahlungsbelege auf.
  5. Bei Streit dokumentieren Sie alles und erwägen Sie eine Klärung vor dem Amtsgericht (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §535 BGB – Pflichten des Vermieters (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] §540 BGB – Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung an Dritte (gesetze-im-internet.de)
  3. [3] Justizportal des Bundes und der Länder – Informationen zu Gerichten und Formularen (justiz.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.