Untermiete sicher vereinbaren für Mieter in Deutschland
Was ist Untermiete?
Untermiete bedeutet, dass ein Hauptmieter einem Dritten (Untermieter) Wohnraum ganz oder teilweise überlässt. Der Hauptmieter bleibt in der Regel gegenüber dem Vermieter verantwortlich für die Erfüllung des Mietvertrags (§§ 535–537 BGB).[1]
Wichtige Punkte für Mieter
- Fristen klären: Prüfen Sie vorhandene Kündigungsfristen im Hauptmietvertrag und klären Sie, ab wann die Untermiete gelten soll.
- Schriftliche Zustimmung: Holen Sie, wenn erforderlich, eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und legen Sie sie der Vereinbarung bei.
- Miete regeln: Vereinbaren Sie klar, welche Miete der Untermieter zahlt und wie Nebenkosten abgerechnet werden.
- Zustand der Wohnung: Beschreiben Sie Mängel und Zustände schriftlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Musterklauseln und Formulierungsbeispiele
Gute Musterklauseln beschreiben klar: Partie, Beginn und Ende der Untermiete, Höhe der Miete, Nebenkostenregelung, Nutzung gemeinsamer Räume, Reinigungspflichten und Rückgabezustand. Beispielklausel: "Der Untermieter zahlt eine Nettomiete von X Euro monatlich; Nebenkosten werden anteilig nach Y geregelt." Setzen Sie Unterschriften von Hauptmieter, Untermieter und, wenn vorhanden, des zustimmenden Vermieters darunter.
Pflichten, Grenzen und rechtliche Hinweise
Eine Zustimmungspflicht des Vermieters kann bestehen; verweigert der Vermieter unberechtigt die Erlaubnis, sind rechtliche Schritte möglich. Bei ernsten Streitfällen verhandelt in der Regel das Amtsgericht; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für Rechtsfragen und Präzedenzfälle.[2][3]
Muster: Was in eine Untermietvereinbarung gehört
- Parteien und Kontaktdaten: Namen, Anschriften und Kontaktinformationen beider Parteien.
- Laufzeit und Kündigungsfristen: Beginn, Ende und Kündigungsmodalitäten der Untermiete.
- Zahlungsmodalitäten: Höhe der Miete, Fälligkeit, Bankverbindung und Nebenkostenregelung.
- Schlüssel und Zugang: Regelung zur Schlüsselübergabe und Befugnisse des Untermieters.
FAQ
- Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für Untermiete?
- Oft ja; prüfen Sie Ihren Mietvertrag. In vielen Fällen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, besonders bei dauerhafter Untervermietung.
- Welche Klauseln sind besonders wichtig?
- Achten Sie auf Laufzeit, Miethöhe, Nebenkostenverteilung, Nutzung gemeinsamer Räume und eine Regel zur Rückgabe der Wohnung.
- Was tun bei Streit mit Vermieter oder Untermieter?
- Dokumentieren Sie Mängel und Zahlungen, versuchen Sie Vermittlung und, falls nötig, wenden Sie sich an das Amtsgericht oder holen rechtliche Beratung ein.[2]
Anleitung
- Fristen prüfen: Lesen Sie den Hauptmietvertrag und notieren Sie relevante Fristen.
- Schriftliche Zustimmung einholen: Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Erlaubnis und dokumentieren Sie die Antwort.
- Miete und Nebenkosten festlegen: Vereinbaren Sie genaue Zahlungsmodalitäten mit dem Untermieter.
- Dokumentation erstellen: Führen Sie Übergabeprotokoll, Fotos und eine Liste über den Zustand der Wohnung.
Wichtige Erkenntnisse
- Klare schriftliche Vereinbarungen verringern Konflikte.
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters ist oft erforderlich.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 – Gesetze im Internet
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
- [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen