Untermiete vereinbaren: Mietrecht für Mieter in Deutschland
Untermiete: Rechte und Pflichten für Mieter
Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Mietverhältnis und damit auch Voraussetzungen für die Untervermietung. [1] Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters ist Untermiete in vielen Fällen nicht zulässig; in anderen Fällen kann der Vermieter nur aus wichtigem Grund die Erlaubnis verweigern. Wichtig sind klare Vereinbarungen zu Mietdauer, Zahlung, Nebenkosten und Verantwortlichkeiten bei Reparaturen.
Wichtige Punkte vor der Vereinbarung
- Schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen und dokumentieren.
- Dauer der Untermiete, Kündigungsfristen und Mietbetrag klar festlegen.
- Vereinbaren, wer Betriebskosten zahlt und wie Zählerstände dokumentiert werden.
- Regeln zur Nutzung von Möbeln, Zustand bei Ein- und Auszug und Übergabeprotokoll festhalten.
Bei technischen Mängeln oder Gesundheitsgefährdungen (z. B. Schimmel, Heizungsausfall) bleibt der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich; zugleich sollte er in der Vereinbarung festlegen, wie der Untermieter Störungen meldet und welche Fristen für Reaktionen gelten.
Musterklauseln für den Untermietvertrag
Ein einfacher Untermietvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten: Namen und Anschriften aller Parteien, genaue Mietdauer, Höhe der Untermiete, Nebenkostenregelung, Kautionsvereinbarung, Inventar und Kündigungsfristen. Ein klarer Abschnitt zu Haftung und Instandhaltung verringert Missverständnisse.
- Paragraf zur Mietdauer und Verlängerungsoptionen.
- Paragraf zu Nebenkosten: Abrechnung und Zahlungsfristen.
- Paragraf zu Nutzung, Untervermietung an Dritte und Hausordnung.
- Paragraf zur Kaution: Höhe, Verwahrung und Rückzahlung.
Was tun bei Streit oder Verweigerung durch den Vermieter?
Wenn der Vermieter die Untervermietung ohne triftigen Grund verweigert oder unklar reagiert, können Mieter ihre Rechte prüfen und notfalls eine Klärung beim zuständigen Amtsgericht anstreben. Zuständig sind in der Regel die Amtsgerichte für Mietstreitigkeiten; bei Berufungen folgen Landgerichte und im Streit um rechtliche Präzedenzfälle der Bundesgerichtshof. [2]
Beweissicherung und Verfahrensschritte
- Alle E-Mails und Schriftwechsel archivieren, inklusive Datum und Uhrzeit.
- Fotos von Zustand und Mängeln erstellen und speichern.
- Falls nötig, vor dem Gang zum Gericht eine Beratung bei einer offiziellen Stelle einholen.
FAQ
- Wann braucht man die Zustimmung des Vermieters zur Untermiete?
- Wenn das Mietverhältnis ausdrücklich die Zustimmung verlangt oder der Untermieter dauerhaft einzieht, ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
- Kann der Vermieter die Zustimmung einfach verweigern?
- Der Vermieter kann nur aus berechtigten Gründen die Zustimmung verweigern; rein wirtschaftliche Gründe reichen nicht immer aus. Bei strittigen Fällen kann ein Gericht entscheiden.
- Welche Behörde ist zuständig bei Mietstreitigkeiten?
- Zuständig sind in erster Instanz meist die Amtsgerichte; höhere Instanzen sind die Landgerichte und der Bundesgerichtshof für Grundsatzfragen. [3]
Anleitung
- Prüfen Sie den bestehenden Mietvertrag auf Klauseln zur Untervermietung und notieren Sie relevante Abschnitte.
- Holen Sie eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter ein; nutzen Sie einen klaren Text mit Dauer und Mietzins.
- Erstellen Sie einen einfachen Untermietvertrag mit Inventarliste und Zuständigkeiten für Nebenkosten.
- Dokumentieren Sie Ein- und Auszug mit Fotos und einem Übergabeprotokoll.
- Bei Konflikten: Beweismaterial sammeln, offizielle Beratung suchen, ggf. Klage beim Amtsgericht erwägen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Schriftliche Zustimmung und ein klarer Untermietvertrag schützen beide Parteien.
- Detaillierte Dokumentation reduziert das Kosten- und Risikoniveau bei Streitigkeiten.
- Amtsgerichte sind regulär die erste Anlaufstelle bei mietrechtlichen Klagen.
Hilfe und Unterstützung
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch – gesetze-im-internet.de
- Justizportal des Bundes und der Länder – justiz.de
- Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
