Untermiete vereinbaren: Rechte für Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Untermiete ist eine praktische Lösung, wenn Mieter in Deutschland vorübergehend Platz oder Kosten teilen möchten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter bei einer Untermiete haben, wann die Zustimmung des Vermieters nötig ist und wie Sie ein sicheres schriftliches Abkommen formulieren. Wir behandeln auch, wie Miete und Nebenkosten zu regeln sind, welche Haftungsfragen entstehen können und welche Schritte bei Streit vor Gericht möglich sind. Alle Hinweise beziehen sich auf deutsches Recht und nennen offizielle Formulare und Gerichte, damit Sie als Mieter handlungsfähig bleiben und Konflikte vermeiden oder gezielt klären können.

Wann ist Untermiete erlaubt?

Grundsätzlich kann ein Mieter in Deutschland anderen Personen Räume untermieten, solange der Hauptmietvertrag und die vertraglichen Pflichten dies nicht verbieten oder einschränken. Für wesentliche Teile der Wohnung oder dauerhafte Untermiete ist meist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Nennen Sie im Gespräch klar Dauer, Personenzahl und Nutzung der Räume, und lassen Sie sich eine schriftliche Zustimmung geben, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden [1].

Holen Sie immer eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, wenn die Untermiete längerfristig ist.

Form und Zustimmung des Vermieters

Die Zustimmung des Vermieters sollte idealerweise schriftlich erfolgen. Ein einfaches schriftliches Untermiet-Abkommen schützt beide Seiten und dokumentiert vereinbarte Regeln zu Mietdauer, Miete und Nebenkosten. Nennen Sie klar, ob Untervermietung nur vorübergehend oder dauerhaft stattfinden darf und ob der Untermieter dieselben Hausregeln akzeptiert.

  • Schriftliche Zustimmung (form|formulary): Vermieter schriftlich informieren und unterschriebene Erlaubnis einholen.
  • Dokumentation (record): Kopien aller Vereinbarungen, Mietzahlungen und Übergabeprotokolle aufbewahren.
  • Regel zu Reparaturen (repair): Klären, wer sich um kleine Reparaturen oder Schäden durch den Untermieter kümmert.

Miete, Nebenkosten und Kaution

Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich für die Zahlung der vereinbarten Hauptmiete und für Betriebskosten. Vereinbaren Sie im Untermietvertrag klar, wie die Untermiete und anteilige Nebenkosten berechnet werden und wie Zahlungen erfolgen. Sie können eine Kaution vereinbaren, beachten Sie aber die gesetzlichen Vorgaben zur Höhe und Verzinsung.

  • rent (Miete): Betrag, Fälligkeit, Zahlungsweise und Rückzahlungsbedingungen schriftlich festhalten.
  • deposit (Kaution): Vereinbarung über Höhe, Zweck und Rückzahlung der Kaution treffen.
  • evidence (Belege): Betriebskostenabrechnungen und Quittungen sammeln und aufbewahren.

Haftung, Versicherung und Hausordnung

Der Hauptmieter haftet grundsätzlich gegenüber dem Vermieter für Schäden durch Untermieter. Klären Sie Versicherungsfragen (Hausrat-/Haftpflichtversicherung) und weisen Sie Untermieter auf die Hausordnung hin, um Konflikte zu vermeiden.

Versicherungsnachweise und eine Übergabecheckliste reduzieren spätere Haftungsstreitigkeiten.

Wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, muss er einen wichtigen Grund nennen. Pauschale Ablehnungen ohne Begründung sind unter Umständen nicht ausreichend. Prüfen Sie die Gründe und dokumentieren Sie den Schriftverkehr; bei unklaren Fällen kann rechtliche Beratung oder eine Klärung vor dem Amtsgericht sinnvoll sein [3].

Was tun bei Streit oder Kündigung

Bei Streitigkeiten über Untermiete, Mieterhöhung oder Kündigungen können gerichtliche Schritte nötig werden. Mietrechtliche Ansprüche basieren auf Vorschriften des BGB; bei Klagen und Räumungsfragen gelten zivilprozessuale Regeln der ZPO [1][2]. Informieren Sie sich frühzeitig über Fristen, sammeln Sie Beweise und überlegen Sie eine Mediation oder anwaltliche Beratung.

Reagieren Sie auf Kündigungen schriftlich und fristgerecht, um Rechte zu wahren.

FAQ

Benötige ich immer die Zustimmung des Vermieters für Untermiete?
Nicht immer, aber bei dauerhafter oder umfangreicher Untermiete ist meist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Kann der Vermieter die Zustimmung ohne Grund verweigern?
Der Vermieter muss in der Regel einen wichtigen Grund angeben; pauschale, unbegründete Ablehnungen können anfechtbar sein.
Wer haftet für Schäden durch den Untermieter?
Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich, deshalb sind Versicherungen und klare Vereinbarungen wichtig.

Anleitung

  1. Informieren (form): Vermieter schriftlich über Untermiete, Dauer und Personenzahl informieren und um Erlaubnis bitten.
  2. Schriftlich vereinbaren (record): Untermietvertrag mit Miete, Nebenkosten, Kaution und Regeln aufsetzen.
  3. Belege sammeln (contact): Mietzahlungen, Übergabeprotokoll und Versicherungsnachweise archivieren.
  4. Versicherung prüfen (safety): Haftpflicht- und Hausratversicherung prüfen und gegebenenfalls erweitern.
  5. Im Streit handeln (court): Fristen beachten und nötigenfalls gerichtliche Schritte beim Amtsgericht vorbereiten [2].

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen

  • Offizielle Gesetzessammlung: Bürgerliches Gesetzbuch für Mietrecht (BGB).
  • Zivilprozessordnung (ZPO) für gerichtliche Schritte.
  • Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zu Mietrecht und Untervermietung.

  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §535 ff. und §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Regelungen zu Klage und Räumung
  3. [3] Informationen zu Amtsgericht und Zuständigkeit
  4. [4] Offizielle Gerichtsformulare und Muster (Formulare)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.