Untervermietung prüfen für Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob sie eine Wohnung ganz oder teilweise untervermieten dürfen und wie das beim Einzug geregelt werden sollte. Dieser Text erklärt in verständlicher Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wann eine Zustimmung des Vermieters nötig ist, welche Fristen und Belege wichtig sind und wie Sie eine klare Vereinbarung schriftlich festhalten können. Leser erhalten praktische Schritte, Beispiele für Formulierungen und Hinweise zu gerichtlicher Klärung, damit Untervermietung rechtssicher verläuft und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten; juristische Begriffe werden erklärt und offizielle Quellen genannt, damit Sie beim Einzug richtig handeln und Ihre Rechte als Mieter in Deutschland schützen.

Wann ist Untervermietung zulässig?

Grundsätzlich bleibt das Mietverhältnis bestehen, wenn Sie an Dritte untervermieten. Nach § 540 BGB benötigen Mieter dafür in der Regel die Zustimmung des Vermieters; Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen.[1] Wichtig ist, ob die Untervermietung die Wohnung übermäßig belastet oder berechtigte Interessen des Vermieters beeinträchtigt.

Die Zustimmung des Vermieters ist oft schriftlich einzuholen.

Praktische Prüfpunkte vor Einzug und Vereinbarung

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf Klauseln zur Untervermietung und auf generelle Verbote.
  • Erfragen Sie beim Vermieter ausdrücklich, ob und unter welchen Bedingungen er zustimmt.
  • Dokumentieren Sie Namen, Dauer und Zweck der Untervermietung schriftlich.
  • Klären Sie, ob sich die Nebenkosten oder Haftungsfragen ändern und wie die Kosten getragen werden.
Schriftliche Klarheit reduziert spätere Konflikte zwischen Mieter und Vermieter.

Wie Sie eine Vereinbarung beim Einzug formulieren

Eine einfache Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten: Name des Untermieters, Beginn und Ende der Untervermietung, Umfang der Nutzung, Regelung zu Nebenkosten und Haftung sowie die Bestätigung, dass der Vermieter informiert ist und zustimmt. Formulieren Sie möglichst konkret, vermeiden Sie unbestimmte Formulierungen wie "nach Absprache" ohne Fristen.

Rechte und Pflichten nach Vereinbarung

Als Hauptmieter bleiben Sie gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie Schäden, Zahlungsverzug oder vertragswidrige Nutzung durch den Untermieter zu vertreten haben. Sollte der Vermieter die Zustimmung unberechtigt verweigern, können Sie gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen; bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig.[2]

Behalten Sie alle Vereinbarungen und Zahlungsbelege sicher auf.

Fristen und formale Schritte

  • Fordern Sie eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung vom Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist an.
  • Bewahren Sie Kopien von Mails, Nachrichten und dem vereinbarten Untermietvertrag auf.
  • Im Streitfall können Sie eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen; beachten Sie die Verfahrensregeln der ZPO.[3]

Häufige Fehler vermeiden

  • Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters vereinbaren.
  • Nur mündliche Absprachen ohne schriftliche Bestätigung treffen.
  • Unklare Regelungen zu Nebenkosten oder Haftung lassen.
Dokumentieren Sie jede Vereinbarung schriftlich und datiert.

Häufige Fragen

Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters für Untervermietung?
In den meisten Fällen ja. § 540 BGB sieht vor, dass der Vermieter zustimmen muss, außer es wurde ausdrücklich anders vereinbart.[1]
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ohne Begründung ablehnt?
Sie sollten die Ablehnung schriftlich verlangen, prüfen, ob die Ablehnung sachlich ist, und gegebenenfalls rechtliche Schritte erwägen; örtliche Amtsgerichte entscheiden über Streitfälle.[2]
Welche Informationen sollte ich dem Vermieter geben?
Geben Sie Namen des Untermieters, Zeitraum, Zweck (z. B. beruflich, studentisch), Anzahl der Personen und vereinbarte Mietzahlungen an.

Anleitung

  1. Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig und notieren Sie alle Klauseln zur Untervermietung.
  2. Kontaktieren Sie den Vermieter frühzeitig und bitten Sie um schriftliche Zustimmung.
  3. Erstellen Sie eine schriftliche Untermietvereinbarung mit Namen, Dauer, Kosten und Zustimmungen.
  4. Heben Sie alle Nachweise zu Zahlungen und Kommunikation auf.
  5. Bei Konflikten informieren Sie das zuständige Amtsgericht oder suchen juristischen Rat.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB § 540
  2. [2] Bundesgerichtshof – Entscheidungen und Informationen
  3. [3] Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.