Untervermietung regeln: Tipps für Mieter in Deutschland
Was gilt bei Untervermietung?
Beim Untermietverhältnis gelten die allgemeinen Regeln des Mietrechts: Hauptpflichten des Vermieters und Mieters sowie Beschränkungen für Untervermietung. Ohne vertragliche Regelung braucht der Hauptmieter in vielen Fällen die Zustimmung des Vermieters.[1]
Vor der Vereinbarung: Rechte und Pflichten
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.
- Mietzins und Nebenkosten klar regeln.
- Dauer des Untermietverhältnisses und Kündigungsfristen festlegen.
- Zugang, Hausordnung und Privatsphäre des Hauptmieters festhalten.
- Dokumentation: Fotos, Nachrichten und Zahlungsbelege aufheben.
Musterklauseln (Beispiele)
- "Der Mieter darf mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters untervermieten; die Zustimmung ist nicht unbegründet zu verweigern."
- "Der Untermieter zahlt monatlich [Betrag] Euro an den Hauptmieter; Nebenkosten werden anteilig abgerechnet."
- "Das Untermietverhältnis endet automatisch mit Beendigung des Hauptmietvertrags."
Anfechtung und Streit: Wohin?
Bei ausstehenden Zahlungen oder Aufforderungen können Mahnverfahren und formelle Schreiben ein erster Schritt sein; für Klagen über Räumung oder Schadenersatz ist das Amtsgericht zuständig[2]. In Berufungs- und Revisionsfällen entscheiden Landgerichte und der Bundesgerichtshof über grundsätzliche Rechtsfragen[3].
FAQ
- Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für Untervermietung?
- Ja, in der Regel brauchen Sie die Zustimmung; ohne schriftliche Erlaubnis droht eine Abmahnung oder Kündigung des Mietvertrags.
- Darf ich mehr Miete vom Untermieter nehmen?
- Sie dürfen nur gerechtfertigte Nebenkosten und vereinbarte Miete verlangen; überhöhte Aufschläge können rechtlich angreifbar sein.
- Welche Fristen gelten für die Untervermietung?
- Fristen richten sich nach dem Hauptmietvertrag und gesetzlichen Kündigungsfristen; individuell vereinbarte Fristen sind möglich.
Anleitung
- Sammeln Sie Unterlagen: Mietvertrag, Fotos, Zahlungsnachweise.
- Formulieren Sie einen schriftlichen Anfrage- und Zustimmungsbrief an den Vermieter.
- Fügen Sie eine klare Musterklausel in den Mietvertrag oder Untermietvertrag ein.
- Lassen Sie alle Parteien unterschreiben und bewahren Sie Kopien auf.
- Bei Konflikten: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen oder Mahnverfahren nutzen.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
- Justizportal: Informationen zu Gerichten und Verfahren
- Bundesgerichtshof: Entscheidungen zum Mietrecht