Untervermietung richtig regeln – Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie eine Untervermietung sachgerecht vereinbaren, besonders wenn der Hauptmietvertrag verlängert wird. Typische Fehler sind unklare Formulierungen, fehlende Zustimmung des Vermieters oder falsche Fristen, die später zu Konflikten führen können. Dieser Text erklärt in verständlicher Sprache, welche Punkte Sie als Mieter prüfen sollten: Zustimmungserfordernisse, befristete Untermietverträge, Gestaltung von Mietzins und Nebenkosten sowie Nachweis und Dokumentation. Außerdem zeige ich praktische Schritte zum Einreichen von Formularen, Fristwahrung und zur Kommunikation mit dem Vermieter. Ziel ist, dass Sie Risiken minimieren und Ihre Rechte kennen, damit Untervermietung und Vertragsverlängerung rechtssicher und fair ablaufen.

Was gilt bei Untervermietung und Verlängerung?

Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Hauptpflichten von Vermieter und Mieter, insbesondere zu Nutzung, Zustimmungspflichten und Pflichten bei Mängeln, die auch bei Untervermietung wichtig sind.[1] Bei Verlängerung des Hauptmietvertrags sollten Mieter prüfen, ob der Vertrag eine ausdrückliche Klausel zur Untervermietung enthält und ob eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Ohne klare Regelung entsteht Unsicherheit, die später zu Streit führen kann.

In den meisten Fällen benötigt die Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Unklare Zustimmung: Vermeiden Sie mündliche Absprachen; verlangen Sie eine schriftliche Zustimmung.
  • Fristen übersehen: Beachten Sie Kündigungs- und Meldefristen beim Verlängern oder Untervermieten.
  • Falscher Mietzins: Legen Sie Mietzins und Nebenkosten klar fest, um Nachforderungen zu vermeiden.
  • Fehlende Dokumentation: Belege, Fotos und Übergabeprotokolle schützen bei späteren Streitigkeiten.
  • Keine Regelungen zur Dauer oder Zweck: Vereinbaren Sie Befristungen und Zweck der Nutzung schriftlich.
Antworten und Schreiben sollten immer dokumentiert werden, um Fristen und Absprachen nachweisen zu können.

Praktische Schritte für Mieter

  1. Prüfen Sie den Hauptmietvertrag auf Klauseln zur Untervermietung und Verlängerung.
  2. Holen Sie eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und bewahren Sie die Nachricht auf.
  3. Vereinbaren Sie schriftlich Dauer, Mietzins und Nebenkosten der Untermiete.
  4. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschriften bei Ein- und Auszug.
  5. Wahren Sie Fristen für Kündigung und Meldungen und reagieren Sie schriftlich auf Nachfragen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

FAQ

Brauche ich generell die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung?
In der Regel ja. Viele Mietverträge verlangen die Zustimmung des Vermieters; bei fehlender Regelung ist die Lage unsicher und eine schriftliche Zustimmung ist ratsam.[1]
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
Bei Streitigkeiten sind zivilrechtliche Schritte möglich; Mietstreitigkeiten werden meist beim Amtsgericht verhandelt, mit Regeln des Zivilverfahrensrechts (ZPO).[2]
Gibt es gerichtliche Präzedenzfälle, die Mieter kennen sollten?
Entscheidungen höherer Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs, prägen die Rechtsprechung zum Mietrecht und können in Einzelfällen herangezogen werden.[3]

Anleitung

  1. Formulieren Sie ein kurzes, schriftliches Zustimmungsersuchen mit Name, Adresse, Dauer und Grund der Untervermietung.
  2. Fügen Sie relevante Dokumente bei: Kopie des Hauptmietvertrags, Ausweiskopie des Untermieters und geplante Mietzinsregelung.
  3. Fordern Sie eine eindeutige schriftliche Antwort an und setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückmeldung.
  4. Bewahren Sie alle eingehenden Schreiben, E‑Mails und Quittungen sorgfältig auf.
Bewahren Sie mindestens eine Kopie jeder Vereinbarung dauerhaft auf.

Hilfe & Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.