Untervermietung vereinbaren – Mieterrechte in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Beim Einzug in eine neue Wohnung stellen sich viele Mieter in Deutschland die Frage, ob und wie eine spätere Untervermietung möglich ist. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wann die Zustimmung des Vermieters nötig ist und welche Nachweise hilfreich sind. Sie erfahren, wie Sie eine Zustimmung einholen, welche Fristen und formalen Schritte wichtig sind und wie Sie sich verhalten, wenn der Vermieter ablehnt. Praktische Beispiele zeigen, wie ein Zustimmungsantrag aussehen kann und welche Informationen er enthalten sollte. Außerdem nennen wir zuständige Gerichte, passende offizielle Formulare und Hinweise zur Beweissicherung, damit Sie sachlich, vorbereitet und rechtssicher handeln können.

Was ist Untervermietung?

Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter einem Dritten (Untermieter) Teile oder die ganze Wohnung zur Nutzung überlässt, während der Hauptmietvertrag weiterläuft. Oft geht es um temporäre Lösungen, etwa bei längerer Abwesenheit oder wenn Wohnraum geteilt werden soll. Entscheidend ist, ob der Mietvertrag oder das Gesetz Zustimmung des Vermieters verlangt.

Rechte und Pflichten beim Einzug

  • Sie bleiben als Mieter rechtlich für die Gesamtmiete verantwortlich.
  • Vermieterverlangen nach Zustimmung kann im Mietvertrag geregelt sein.
  • Untervermietung ohne Erlaubnis kann zur Abmahnung oder Kündigung führen.
  • Dokumentieren Sie Absprachen schriftlich, auch informelle Vereinbarungen.
In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

Zustimmung einholen: praktische Schritte

  1. Bereiten Sie einen kurzen schriftlichen Antrag mit Namen des Untermieters und Dauer vor.
  2. Fügen Sie Nachweise bei: Personalausweis, Einkommensangaben oder Referenzen des Untermieters.
  3. Senden Sie den Antrag per Einschreiben oder übergeben Sie ihn persönlich und dokumentieren Sie den Empfang.
  4. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Antworten auf.
Notieren Sie Datum und Inhalt jedes Gesprächs mit dem Vermieter.

Ablehnung durch den Vermieter

Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung nur aus berechtigten Gründen verweigern, etwa wenn die Wohnung überbelegt wäre oder berechtigte Interessen des Vermieters beeinträchtigt würden. Relevante gesetzliche Regelungen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 535–580a)[1]. Wenn der Vermieter grundlos ablehnt, sollten Sie das Gespräch suchen und die Gründe schriftlich anfordern.

Reagieren Sie schriftlich auf eine Ablehnung, um Fristen und Rechte zu wahren.

Gerichtliche Schritte und offizielle Formulare

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt, sind Mietstreitigkeiten bei den Amtsgerichten (Mietrechtssachen) zu klären; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.[2] Mögliche offizielle Formulare und Verfahrenshilfen sind wichtig:

  • Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH): Dieses Formular beantragen Mieter, die die Gerichtskosten nicht selbst tragen können; es hilft bei Klagen gegen die Vermieterentscheidung. Beispiel: Sie reichen PKH ein, wenn Sie gegen verweigerte Zustimmung klagen wollen.
  • Vollmacht für Verfahren: Wenn Sie einen Vertreter benennen, reicht eine schriftliche Vollmacht für die Prozessführung aus.
  • Räumungsklage: Wird selten beim Thema Untervermietung gebraucht, ist aber das gerichtliche Mittel des Vermieters bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
Bereiten Sie Belege wie E-Mails, Fotos und Zahlungsnachweise vor; sie stärken Ihre Position vor Gericht.

FAQ

Wer muss der Untervermietung zustimmen?
Grundsätzlich der Vermieter. Liegt eine Klausel im Mietvertrag, befolgen Sie deren Vorgaben; ansonsten gilt die gesetzliche Regelung im BGB.[1]
Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?
Ja, bei berechtigten Interessen wie Überbelegung oder Gefährdung der Hausordnung. Bei unbegründeter Verweigerung sind rechtliche Schritte möglich.
Welche Nachweise sind sinnvoll beim Antrag?
Personalausweis des Untermieters, Angaben zur Dauer, Mietzinsvereinbarung und ggf. Einkommensnachweise oder Referenzen.

Anleitung

  1. Formular oder Schreiben vorbereiten: Name des Untermieters, Dauer, Grund der Untervermietung.
  2. Belege sammeln: Ausweis, Einkommensnachweis, schriftliche Vereinbarung mit Untermieter.
  3. Antrag beim Vermieter einreichen, Empfang dokumentieren (z. B. Einschreiben).
  4. Wenn abgelehnt: Ablehnungsgrund schriftlich anfordern und ggf. rechtliche Beratung einholen.
  5. Bei Klage: Amtsgericht als Erstinstanz, PKH prüfen und Vollmacht bereithalten.[2]

Wichtige Erkenntnisse

  • Suchen Sie die Zustimmung immer schriftlich und dokumentieren Sie alles.
  • Unklare Ablehnungsgründe schriftlich anfordern, bevor Sie reagieren.
  • Nutzen Sie offizielle Formulare wie PKH, wenn Kosten ein Hindernis sind.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Zuständigkeit der Amtsgerichte (justiz.de)
  3. [3] Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) – Formulare (BMJV)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.