Untervermietung vereinbaren: WG-Leitfaden Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland überlegen, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, etwa in WGs oder bei längerem Auslandsaufenthalt. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten für Mieter gelten, wann die Erlaubnis des Vermieters nötig ist und wie Sie eine schriftliche Untervermietungsvereinbarung rechtssicher gestalten. Wir zeigen konkrete Formulierungen, wichtige Fristen und welche offiziellen Schritte bei Streit vor dem Amtsgericht folgen können.[1][2][3]

Was gilt für Untervermietung?

Grundsätzlich braucht ein Mieter häufig die Erlaubnis des Vermieters, wenn er Wohnraum ganz oder teilweise an Dritte überlässt. Entscheidend ist, ob durch die Untervermietung Nachteile oder eine Überbelegung zu erwarten sind. Lesen Sie im Mietvertrag, ob eine generelle Erlaubnis enthalten ist oder ob Sie schriftlich zustimmen lassen müssen.

Holen Sie immer eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters ein.

Wann ist Erlaubnis notwendig und wie beantragen?

Beantragen Sie die Erlaubnis möglichst früh und schriftlich. Nennen Sie Namen, Dauer und Zweck der Untervermietung sowie die voraussichtliche Personenzahl. Legen Sie dem Vermieter einen Kurztext des Untermietvertrags vor.

  • Schriftlicher Antrag an Vermieter mit Namen und Zeitraum der Untermiete.
  • Dokumentieren Sie Vereinbarungen und Zahlungsnachweise.
  • Fristen beachten: Reagiert der Vermieter nicht unverzüglich, kann das Folgen haben.
Verbale Zusagen genügen oft nicht bei Streitfällen vor Gericht.

Wichtige Vertragsinhalte für die Untervermietung

Ein Untermietvertrag sollte klar regeln: Beginn und Ende, Miethöhe, Nebenkostenbeteiligung, Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Besuchsregelungen und Kündigungsfristen. Fügen Sie eine Klausel zur Rückgabe des Schlüssels und zum Zustand bei Auszug hinzu.

  • Miethöhe und Nebenkostenbeteiligung genau festlegen.
  • Regeln zur Nutzung von Privatsphäre und Gemeinschaftsflächen.
  • Kündigungsfristen und Auszugsmodalitäten vereinbaren.

Praktischer Mustertext

Beispielklausel (kurz): „Der Hauptmieter gestattet dem Untermieter die Nutzung des Zimmers in der Musterstraße 1, 12345 Stadt, vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ. Die Miete beträgt X Euro monatlich zuzüglich anteiliger Nebenkosten.“

Formulieren Sie klar, wer für Schäden und Reparaturen haftet.

Rechte & Pflichten: Reparaturen, Kaution, Haftung

Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich für Pflichten aus dem Hauptmietvertrag. Klären Sie deshalb, wie Reparaturen, Schäden und eventuelle Kautionsregelungen zwischen Haupt- und Untermieter verteilt werden.

  • Regelung zu Reparaturen und Meldepflichten für Mängel.
  • Absprachen zur Kaution und Rückzahlung schriftlich festhalten.
  • Haftungsfragen bei Schäden klar zuordnen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Hauptmietvertrag und sammeln Sie alle relevanten Daten (Name, Dauer, Miete).
  2. Schreiben Sie einen kurzen, schriftlichen Antrag an den Vermieter mit allen Fakten.
  3. Erstellen Sie einen Untermietvertrag mit klaren Regeln zu Miete, Nebenkosten und Kündigung.
  4. Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und archivieren Sie diese.
  5. Führen Sie bei Einzug ein Übergabeprotokoll mit Fotos.
  6. Bei Streit: Prüfen Sie gerichtliche Schritte beim zuständigen Amtsgericht und sammeln Sie alle Nachweise.[3]
Ein Übergabeprotokoll mit Fotos reduziert spätere Auseinandersetzungen erheblich.

FAQ

Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters für Untervermietung?
In vielen Fällen ja. Sind durch die Untervermietung keine Nachteile für den Vermieter zu erwarten, kann die Zustimmung entbehrlich sein; meist ist aber eine schriftliche Regelung sinnvoll.
Kann der Vermieter die Untervermietung verweigern?
Der Vermieter kann ablehnen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen, z. B. Überbelegung oder Störung des Hausfriedens. Eine pauschale Verweigerung ist nicht immer zulässig.
Was passiert bei Streit über Untervermietung?
Bei Streitigkeiten entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht; zivilprozessuale Regeln gelten nach der ZPO.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Informationen zur gerichtlichen Zuständigkeit
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.