Videoüberwachung in Mietwohnungen: Rechte in Deutschland

Sonderwohnformen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wann und wie Videoüberwachung in oder an Wohngebäuden zulässig ist. Dieses Kapitel erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mietende haben, wie Privatheit, Hausrecht und DSGVO zusammenwirken und welche Unterschiede für Sonderwohnformen gelten können. Sie lesen, wann der Vermieter ein Interesse nachweisen muss, welche Räume geschützt sind, wie Sie Beweise sichern und wann ein Einschreiten über eine Beschwerde beim Amtsgericht nötig wird. Praktische Musterhinweise und Hinweise zu offiziellen Formularen helfen Ihnen, schnell zu handeln. Die Informationen orientieren sich an geltendem Recht und an relevanter Rechtsprechung in Deutschland, damit Sie sicherer Entscheidungen treffen können.

Wann ist Videoüberwachung erlaubt?

Vermieter dürfen Videoüberwachung nur unter engen Voraussetzungen einsetzen. Im Mittelpunkt steht das Interesseabwägung: private Räume und gemeinschaftlich genutzte Bereiche werden unterschiedlich bewertet. Die gesetzlichen Grundlagen bilden unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für mietrechtliche Pflichten und Rechte sowie datenschutzrechtliche Vorgaben.[1]

In den meisten Regionen sind Aufnahmen in privaten Wohnräumen ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig.

Was Mieter tun können

  • Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort jeder Beobachtung oder Kamera.
  • Sichern Sie Fotos oder kurze Videoausschnitte zur Beweissicherung.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Entfernung oder Abklärung.
  • Wenden Sie sich an Datenschutzbehörden oder das Amtsgericht, wenn keine Reaktion erfolgt.
Halten Sie Kopien von Nachrichten und Zeugenangaben bereit.

Beweise sichern und Fristen

Verändern Sie Aufnahmen nicht und erstellen Sie Sicherungskopien; zeigen Sie mögliche Eingriffe nicht öffentlich, um die Beweiskraft nicht zu gefährden. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen und Anträge.[2] Für viele Streitfälle ist das Amtsgericht zuständig; dort laufen Mietrechtsverfahren einschließlich Räumungsklagen.[3]

Reagieren Sie innerhalb von Fristen, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Formulare und Behörden

Es gibt keine einheitliche „Formularpflicht“ für eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter, doch für gerichtliche Schritte werden standardisierte Klageformulare und Antragsvordrucke genutzt. Beispiele:

  • Klageformular für zivilrechtliche Streitigkeiten (z. B. Räumungsklage) — nutzen Sie das Formular beim zuständigen Amtsgericht.
  • Antrag auf einstweilige Verfügung, wenn schnelles Handeln nötig ist.
  • Beschwerde an die Landesdatenschutzbehörde bei Verletzung personenbezogener Daten.

Ein praktisches Beispiel: Sie entdecken eine Kamera im Treppenhaus mit Blick ins Wohnzimmer. Sie fotografieren die Kamera, senden dem Vermieter eine schriftliche Aufforderung zur Entfernung und speichern die Nachricht; wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine Klage beim Amtsgericht einreichen.[4]

Formulare und Fristen variieren je nach Bundesland und Gericht, informieren Sie sich frühzeitig.

FAQ

Ist eine Kamera im Treppenhaus erlaubt?
Eine Kamera im Treppenhaus kann zulässig sein, wenn sie ausschließlich den Zugang überwacht und keine Wohnungen filmt; eine Abwägung mit dem Datenschutz ist erforderlich.
Darf der Vermieter ohne Einwilligung in meine Wohnung filmen?
Nein, in den privaten Wohnräumen ist Videoaufzeichnung ohne ausdrückliche Einwilligung in der Regel unzulässig.
Was mache ich, wenn ich mich überwacht fühle?
Dokumentieren Sie die Situation, informieren Sie den Vermieter schriftlich, kontaktieren Sie die Datenschutzbehörde und erwägen Sie eine Klage beim Amtsgericht.

How-To

  1. Belege sichern: Erstellen Sie Datensicherungen von Fotos und Videos.
  2. Schriftlich reagieren: Fordern Sie den Vermieter zur Auskunft oder Entfernung auf.
  3. Behörden informieren: Melden Sie Datenschutzverstöße bei der Landesdatenschutzbehörde.
  4. Gerichtliche Schritte: Reichen Sie bei Bedarf eine Klage oder einen Eilantrag beim Amtsgericht ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof
  4. [4] Bundesministerium der Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.