Videoüberwachung und Mieterrechte in Deutschland

Sonderwohnformen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Videoüberwachung in Mietwohnungen wirft oft Fragen nach rechtlicher Zulässigkeit, Datenschutz und der gültigen Hausordnung auf. Mieter in Deutschland sollten wissen, welche Aufnahmen erlaubt sind, wann eine Einwilligung notwendig ist und wie sich Überwachung auf das Mietverhältnis auswirkt. Dieser Artikel erklärt in verständlicher Sprache typische Fehler bei der Kamerainstallation, wie Sie Beweise sichern und welche Schritte Sie als Mieter gehen können — von der schriftlichen Aufforderung an den Vermieter bis zur Meldung bei der Datenschutzbehörde oder einer Rechtsklage beim Amtsgericht. Praktische Beispiele und Hinweise zu relevanten Gesetzen helfen, Risiken zu vermeiden und die eigenen Mieterrechte in Deutschland durchzusetzen. Bewahren Sie Dokumente und Fotos sorgfältig auf.

Was ist erlaubt?

Videoüberwachung ist in Mietwohnungen nur eingeschränkt zulässig. Grundsätzlich regeln mietrechtliche Pflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) viele Aspekte des Wohnraummietverhältnisses[1], während Datenschutzregelungen festlegen, ob und wie Bildaufnahmen zulässig sind. Eine pauschale Erlaubnis für Kameras gibt es nicht; entscheidend sind Zweck, Ort der Aufstellung und die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.

  • Kein sichtbarer Hinweis oder fehlende Kennzeichnung der Kameras (notice).
  • Aufnahme von Privatbereichen wie Wohnzimmer oder Schlafzimmer ohne Rechtfertigung (privacy).
  • Videoaufnahmen, die Nachbarn oder öffentliche Bereiche dauerhaft dokumentieren (video).
  • Fehlende Abwägung zwischen berechtigtem Interesse des Vermieters und Persönlichkeitsrechten der Mieter.
  • Keine schriftliche Information oder Einwilligung bei Aufnahmen, die Personen identifizierbar machen (notice).
  • Unzureichende Lösch- und Zugriffskonzepte für gespeicherte Aufnahmen (evidence).
Dokumentieren Sie Zeitpunkt und Zweck jeder Kamerainstallation.

Was Mieter tun können

Wenn Sie als Mieter unzulässige Videoüberwachung vermuten, sind klare, dokumentierte Schritte wichtig. Beginnen Sie mit einer sachlichen schriftlichen Anfrage und fordern Sie erforderliche Informationen ein: Zweck der Überwachung, Speicherdauer und wer Zugriff hat. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Überwachung rechtswidrig ist, können Sie Fristen setzen, die Datenschutzbehörde informieren oder rechtliche Schritte prüfen.

  • Frist setzen: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Entfernung oder Klärung innerhalb einer angemessenen Frist auf (deadline).
  • Schriftliche Aufforderung/Abmahnung an den Vermieter mit konkreten Forderungen und Fristen (notice).
  • Beweissicherung: Fotos, Zeitstempel, Zeugennamen und Notizen erstellen (video).
  • Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde bei Verdacht auf Datenschutzverstöße (contact).
  • Bei andauernder Rechtsverletzung: Klage oder Räumungsschutz-Anträge beim zuständigen Amtsgericht prüfen (court).
Reagieren Sie schriftlich, bevor Sie eigenmächtig Kameras entfernen oder selbst eingreifen.

Formulare und Behörden

Folgende amtliche Schritte und Formulare sind für Mieter relevant:

  • Beschwerdeformular der Datenschutzbehörde: Nutzung bei Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten (z. B. Online-Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz).
  • Schriftliche Abmahnung / Aufforderung an den Vermieter: kein bundeseinheitliches Pflichtformular, aber formal sauber als Schreiben mit Datum, Forderung und Frist erstellen.
  • Klageeinreichung beim Amtsgericht: Bei ernsthaften Eingriffen in Ihre Rechte ist die ZPO maßgeblich; informieren Sie sich beim zuständigen Amtsgericht über örtliche Einreichungsanforderungen[2].

FAQ

Darfs der Vermieter Kameras im Treppenhaus anbringen?
Das ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt: klarer Zweck, keine Erfassung von Privatbereichen, transparente Kennzeichnung und Abwägung der Interessen.
Muss der Vermieter mich vorher informieren?
Ja, betroffene Personen müssen in der Regel informiert werden; bei personenbezogenen Aufnahmen ist die Rechtsgrundlage darzulegen oder eine Einwilligung erforderlich.
Wen kontaktiere ich bei Datenschutzverstößen?
Die zuständige Landesdatenschutzbehörde bzw. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind Ansprechpartner für Beschwerden.

Anleitung

  1. Beschreiben Sie das Problem schriftlich und setzen Sie eine klare Frist für die Entfernung oder Klärung (z. B. 14 Tage).
  2. Sichern Sie Beweise: Fotos mit Datum, Zeugenkontakte und eine kurze Logliste erstellen.
  3. Schicken Sie eine formelle Abmahnung oder Aufforderung an den Vermieter und dokumentieren Sie den Versand.
  4. Reichen Sie bei schwerwiegenden Verstößen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein (Kontaktaufnahme).
  5. Erwägen Sie rechtliche Schritte beim Amtsgericht, wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Maßnahme rechtswidrig ist.

Kernaussagen

  • Dokumentation ist entscheidend: Datum, Zeit, Fotos und Zeugen stärken Ihre Position.
  • Information und Transparenz sind zentrale Voraussetzungen für zulässige Überwachung.
  • Bei Unsicherheit kann das Amtsgericht als gerichtliche Instanz Klarheit schaffen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit — bfdi.bund.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.