Zählerstände bei Fernumzug richtig dokumentieren – Mieter DE

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland steht beim Fernumzug oft die Frage im Raum: Wie dokumentiere ich Zählerstände korrekt, damit keine Nachforderungen entstehen und Übergaben sauber protokolliert sind? Dieser Text erklärt einfache, praxisnahe Schritte: welche Zähler gelesen werden sollten, wie Fotos, Notizen und Übergabeprotokolle wirken und welche Fristen für Meldungen gelten. Ich zeige, wann Sie Musterschreiben einsetzen können, welche Beweise vor Gericht relevant sind und wie Sie Streitfälle beim Amtsgericht ansprechen. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen, ein schrittweises Vorgehen und Links zu offiziellen Gesetzen und Behörden, damit Ihre Rechte als Mieter geschützt bleiben. Am Ende finden Sie ein How‑To mit Mustervorlagen und Hinweise, wie Sie Beweise sichern können.

Was gilt beim Zählerstand?

Rechtlich gilt beim Mietverhältnis in Deutschland vor allem das allgemeine Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535–580a).[1] Beim Auszug kommt es darauf an, wer im Mietvertrag für Ablesung und Abrechnung verantwortlich ist; oft ist eine genaue Dokumentation die beste Absicherung. Halten Sie Datum, Uhrzeit und Zählernummern fest und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, das Vermieter und Mieter unterschreiben können.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Nachforderungen deutlich.

Welche Zählerstände dokumentieren?

  • Stromzähler: Zählernummer und lesbarer Stand (Foto mit Datum/Timecode oder Smartphone-Photo).
  • Gaszähler: Zählernummer und Zählerstand, ggf. Hinweis auf Ableseintervall.
  • Wasserzähler: Alle relevanten Zählerstände dokumentieren, besonders wenn separate Wasseruhren existieren.
  • Heizkostenverteiler bzw. Wärmemengenzähler: Foto der Anzeige, Ablesezeitpunkt und Zählernummer notieren.
  • Bei Unterzählern/EDV-Zähler: Seriennummern und Messpunkte dokumentieren.
Bewahren Sie Fotos mit sichtbarem Datum und Uhrzeit auf.

Formen der Dokumentation und Musterschreiben

Zur Beweissicherung eignen sich: lesbare Fotos (photo), schriftliche Übergabeprotokolle (document) und E-Mails an den Vermieter mit den angehängten Fotos. Wenn Sie formell vorgehen wollen, senden Sie ein Musterschreiben per Einschreiben oder per E-Mail und verlangen eine Bestätigung. Als mögliche offizielle Vorlagen können Kündigungs- und Übergabe-Muster relevant sein; prüfen Sie die passenden Vorlagen des Bundesministeriums bzw. die Hinweise zur Heizkostenabrechnung.[4][3]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Was tun bei Meinungsverschiedenheiten?

  • Fordern Sie eine schriftliche Klärung vom Vermieter und dokumentieren Sie alle Antworten.
  • Senden Sie Beweismaterial als Anhang (document) und fordern Sie eine Empfangsbestätigung.
  • Wenden Sie sich an Ihre örtliche Schlichtungsstelle oder Mieterschutzorganisation, falls vorhanden.
  • Bei andauernden Streitigkeiten können Sie eine Klärung vor dem Amtsgericht anstreben; das Amtsgericht ist erste Instanz für viele mietrechtliche Streitfälle.[2]

FAQ

Wer muss den Zählerstand beim Auszug dokumentieren?
Normalerweise dokumentiert derjenige, der den Auszug vornimmt; sinnvoll ist eine gemeinsame Ablesung mit Übergabeprotokoll oder das Fotografieren der Zählerstände mit Datum und Uhrzeit.
Wie kann ich meinen Zählerstand beweisen?
Fotografien mit Datum/Uhrzeit, ein unterschriebenes Übergabeprotokoll und E-Mails an den Vermieter mit Anhängen gelten als gute Beweise.
Was, wenn der Vermieter die Ablesung nicht bestätigt?
Senden Sie die Dokumentation per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung und bewahren Sie alle Nachweise auf; im Streitfall kann dies vor Gericht entscheidend sein.

Anleitung

  1. Lesen Sie alle relevanten Zählerstände ab und notieren Sie Zählernummer, Stand und Datum (photo).
  2. Machen Sie klare Fotos von jedem Zähler, sodass Zählernummer und Anzeige lesbar sind (photo).
  3. Erstellen Sie ein kurzes Übergabeprotokoll (document) mit Unterschrift des Übergebers bzw. einer Empfangsbestätigung des Vermieters.
  4. Senden Sie die Dokumentation per E-Mail und, wenn nötig, zusätzlich per Einschreiben an den Vermieter (deadline).
  5. Bewahren Sie alle Belege mindestens bis zur endgültigen Abrechnung auf und ziehen Sie bei Unklarheiten Rechtsberatung oder eine Klärung vor dem Amtsgericht in Betracht.

Wichtiges zum Ablauf

Sichern Sie Beweisfotos, notieren Sie exakte Zeiten und verwenden Sie eindeutige Dateinamen. Vermeiden Sie unscharfe Aufnahmen und ergänzen Sie Fotos durch ein kurzes schriftliches Protokoll. Wenn möglich, bitten Sie den Vermieter um eine unterschriebene Kopie oder um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.

Fordern Sie nach Möglichkeit eine schriftliche Bestätigung des Vermieters für die übermittelten Zählerstände an.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen Mietrecht
  3. [3] Heizkostenverordnung (HeizKV)
  4. [4] Muster und Informationen – Bundesministerium der Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.