Als Mieter Umzug mit WBS in Deutschland nachweisen

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Studierende in Deutschland müssen einen Umzug mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen, zum Beispiel beim Mietvertragsabschluss, für Wohngeld oder bei der kommunalen Wohnungsvergabe. Als Mieter ist es wichtig zu wissen, welche Dokumente gelten, wie Fristen eingehalten werden und welche Behörden zuständig sind. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Unterlagen (Meldebescheinigung, Übergabeprotokoll, Mietvertrag, WBS-Antrag) als Nachweis akzeptiert werden, wie Sie formale Schreiben korrekt abfassen und welche Fristen gelten. Wir nennen offizielle Gesetze und Formulare, zeigen praktische Formulierungsbeispiele und geben Tipps, wie Studierende ihren Anspruch sauber dokumentieren können, um Probleme mit Vermietern oder Ämtern in Deutschland zu vermeiden. Achten Sie besonders auf Termine für Ummeldung und Fristen bei Wohnberechtigungsschein-Anträgen. Detaillierte Checklisten und Mustertexte helfen, den Nachweis rechtssicher vorzubereiten.

Was gilt beim Nachweis des Umzugs mit WBS?

Als Mieter gelten die grundlegenden Pflichten und Rechte aus dem Mietrecht; relevante Vorschriften finden sich im BGB [1]. Der Wohnberechtigungsschein und Förderregeln sind im Wohnraumförderungsrecht geregelt [2]. Wenn Nachweise vor Ämtern oder vor Gericht gebraucht werden, gelten die Verfahrensregeln nach ZPO [3] und im Streitfall sind Amtsgericht sowie höhere Instanzen zuständig [4].

  • Meldebescheinigung oder Ummeldebestätigung (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt).
  • Unterschriebener Mietvertrag mit Einzugsdatum.
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand der Wohnung.
  • Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
  • Belege für Umzugskosten oder Kautionsquittungen, falls relevant.
Bewahren Sie Mietquittungen und Fotos geordnet auf.

Formale Schritte und Fristen

Reichen Sie den WBS-Antrag möglichst früh ein und legen Sie alle Nachweise vollständig bei, damit Fristen eingehalten werden. Oft verlangen Verwaltungen zusätzlich eine Meldebescheinigung und Kopien des Mietvertrags.

  • Frist: Prüfen Sie lokale Antragsfristen Ihrer Stadtverwaltung.
  • Ummeldung: Melden Sie den neuen Wohnsitz innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist an.
  • Umzug melden: Informieren Sie Vermieter und Versorger (Strom, Internet) rechtzeitig.
Reagieren Sie rechtzeitig auf Anfragen von Ämtern oder Vermieter.

Welche Nachweise helfen besonders Studierenden?

Studierende sollten zusätzlich Studienbescheinigungen, BAföG-Bescheide oder Immatrikulationsbestätigungen beilegen, wenn die Wohnungszuteilung oder Förderungen davon abhängen.

FAQ

Welche Unterlagen gelten als Nachweis für den Umzug?
Als Nachweis gelten Meldebescheinigung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll, WBS-Antrag und gegebenenfalls Belege für Umzugskosten.
Wo beantrage ich den WBS?
Der WBS wird bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt; die Formulare finden Sie auf den Webseiten der Kommunen.
Was mache ich, wenn ein Vermieter den Nachweis nicht anerkennt?
Sammeln Sie Belege, senden Sie eine formelle Aufforderung zur Anerkennung und suchen Sie ggf. rechtlichen Rat oder wenden Sie sich an das Amtsgericht.

Anleitung

  1. Downloaden Sie das WBS-Antragsformular von Ihrer Stadtverwaltung und füllen Sie es vollständig aus.
  2. Sammeln Sie Meldebescheinigung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Belege als Kopien.
  3. Reichen Sie die Unterlagen fristgerecht bei der Verwaltung ein und bewahren Sie E-Mail- oder Einlieferungsbelege auf.
  4. Falls Probleme auftreten, kontaktieren Sie die zuständige Behörde oder das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Vollständige Dokumentation schützt vor Streit mit Vermietern.
  • Fristen sind entscheidend für die Anerkennung des Umzugs.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §§535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Gesetze im Internet
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  4. [4] Bundesgerichtshof — offizielle Webseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.