Alternativwohnung & Angebotspflicht für Mieter in Deutschland

Besondere Kündigungsschutzregelungen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob der Vermieter eine Alternativwohnung anbieten muss und wie Sie ein solches Angebot oder dessen Fehlen durchsetzen können. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, unter welchen Umständen Alternativwohnungen relevant sind, welche Rechte und Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch folgen und welche Schritte Mieter praktisch gehen können. Sie erhalten ein einfaches Musterschreiben, Hinweise zur Dokumentation und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Weg zur zuständigen Amtsgerichtsklage, falls nötig. Ziel ist, Sie als Mieter zu befähigen, Ihre Rechte sachlich geltend zu machen und unnötige Risiken zu vermeiden.

Wann ist eine Alternativwohnung relevant?

Eine Alternativwohnung wird typischerweise relevant, wenn der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, umfassender Modernisierung oder wenn die Wohnung unbewohnbar wird. Es gibt keine allgemeine, pauschale gesetzliche Pflicht des Vermieters, immer eine Ersatzwohnung anzubieten; oft hängt das Angebot von vertraglichen Vereinbarungen, sozialrechtlichen Vorgaben (z. B. bei gefördertem Wohnraum) oder praktischer Verhandlung ab. In vielen Fällen ist es sinnvoll, den Vermieter schriftlich um ein Angebot zu bitten und eine Frist zur Antwort zu setzen.[1]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Rechte und Pflichten: Was regelt das Gesetz?

Grundlegende Mietrechte stehen in den §§ 535–580a BGB; dort finden sich Pflichten zu Mängelbeseitigung, Mietminderung und Rückgabe der Mietsache. Wenn der Vermieter kündigt, gelten die formalen Kündigungsregeln des BGB; für die Durchsetzung einer Räumung kommt das Zivilprozessrecht hinzu.[1][2]

Im BGB sind grundlegende Mieterpflichten und Vermieterpflichten klar geregelt.

So fordern Sie eine Alternativwohnung schriftlich ein

Formulieren Sie ein kurzes, sachliches Schreiben, in dem Sie um ein konkretes Angebot für eine Alternativwohnung bitten. Nennen Sie Fristen, mögliche Eckdaten für die neue Wohnung und schlagen Sie Besichtigungstermine vor. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Angebots oder eine Ablehnung.

Formulieren Sie Fristen klar und setzen Sie realistische Termine.

Musterschreiben (Beispiel für Mieter)

Beispieltext, den Sie anpassen können:

  • Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich nehme Ihre Kündigung vom [Datum] zur Kenntnis und bitte Sie hiermit schriftlich, mir ein konkretes Angebot für eine Alternativwohnung zu unterbreiten oder die Gründe zu erläutern, warum kein Angebot möglich ist. Bitte senden Sie mir das Angebot bis zum [Datum].
  • Falls möglich, nennen Sie bitte Besichtigungstermine innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens.
  • Ich behalte mir vor, fehlende Angebote oder unzureichende Angebote gerichtlich prüfen zu lassen; bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
Bewahren Sie das Schreiben als Nachweis auf und senden Sie es per Einschreiben, wenn es auf Fristwahrung ankommt.

Welche offiziellen Formulare und Unterlagen gibt es?

Es gibt keine einheitliche bundesweite "Alternativwohnungs-Formular"-Pflicht, aber folgende offizielle Dokumente und Gesetze sind zentral für die Durchsetzung:

  • BGB: Gesetzestexte zu Miete, Pflichten und Kündigung (z. B. §§ 535–580a).
  • ZPO: Formulare und Regeln für Klagen vor dem Amtsgericht, etwa eine Räumungsklage oder Zahlungsklage.
  • Amtsgericht: Zuständigkeit für mietrechtliche Streitfälle und Hinweise zu Formblättern vor Ort.

Praxisbeispiel: Wenn der Vermieter kein Angebot macht und Sie die Räumung verhindern möchten, können Sie beim zuständigen Amtsgericht ein Abwenden der Räumung durch entsprechende Anträge prüfen lassen. Die konkreten Klage- oder Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder dessen Online-Portal.[2][3]

Wie setzt man ein fehlendes Angebot durch?

Wenn Verhandlungen scheitern, sind folgende Schritte üblich:

  1. Dokumentation sammeln: Schreiben, Mails, Fotos der Wohnung und Zeugenangaben.
  2. Letzte Aufforderung an den Vermieter per Einschreiben mit Fristsetzung.
  3. Wenn keine Reaktion: Klage oder Antrag beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen; dabei Fristen nach ZPO beachten.
  4. Rechnung für mögliche Kosten einplanen (Gerichtskosten, Anwaltshonorar) oder Beratung durch Beratungsstellen suchen.
Wägen Sie Erfolgsaussichten und Kosten ab, bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten.

FAQ

Wann muss der Vermieter eine Alternativwohnung anbieten?
Eine gesetzliche Allgemeinpflicht besteht nicht in allen Fällen; ein Angebot kann sich aus Vertrag, sozialrechtlichen Vorgaben oder Einzelfallentscheidungen ergeben. Prüfen Sie den Mietvertrag und sprechen Sie den Vermieter schriftlich an.
Gibt es ein offizielles Musterschreiben?
Es gibt kein bundeseinheitliches offizielles Formular, aber Sie können ein eigenes Musterschreiben verwenden und es per Einschreiben an den Vermieter senden. Bei Bedarf hilft das Amtsgericht bei Verfahrensfragen.
Wie lange habe ich Zeit, um gerichtlich vorzugehen?
Fristen richten sich nach dem konkreten Fall und nach zivilprozessualen Vorgaben; handeln Sie zügig und lassen Sie Fristen von einer Beratungsstelle oder einem Gericht prüfen.

Anleitung

  1. Schritt 1: Fordern Sie ein schriftliches Angebot der Alternativwohnung mit klarer Frist.
  2. Schritt 2: Sammeln Sie alle Belege, Fotos und Kommunikation als Nachweis.
  3. Schritt 3: Suchen Sie rechtliche Beratung bei einer Verbraucherberatung oder beim Mieterverein.
  4. Schritt 4: Reichen Sie, falls nötig, eine Klage oder einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein.
  5. Schritt 5: Bereiten Sie sich auf mögliche Kosten und auf weitere Verhandlungen vor.

Wichtige Erkenntnisse

  • Keine generelle Pflicht: Ein Angebot hängt oft vom Einzelfall oder Vertrag ab.
  • Dokumentation ist entscheidend: Bewahren Sie alle Belege systematisch auf.
  • Gerichtliche Schritte: Das Amtsgericht ist die erste Instanz für Mietstreitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.