Wohnflächenabweichung: Mieter durchsetzen in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland entdecken nach Einzug oder bei einer Wohnungsübernahme, dass die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag genannten Fläche abweicht. Solche Wohnflächenabweichungen können die Höhe der Miete, Staffel- oder Indexmietvereinbarungen und sogar Betriebskostenabrechnungen beeinflussen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte Mieter haben, wie Sie Abweichungen nachweisen, welche offiziellen Formulare und Fristen gelten und wie ein präzises Musterschreiben formuliert wird, um Kürzungen oder Rückforderungen durchzusetzen. Wir zeigen Schritt für Schritt praktische Maßnahmen, welche Beweismittel wichtig sind und wann ein Gang zum Amtsgericht nötig werden kann. Ziel ist, Ihnen als Mieter in Deutschland klare, umsetzbare Instrumente an die Hand zu geben.

Was ist eine Wohnflächenabweichung?

Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die im Mietvertrag genannte Fläche von der tatsächlichen, nutzbaren Fläche abweicht. Oft entstehen Differenzen durch falsch berücksichtigte Balkone, Dachschrägen oder Gemeinschaftsflächen. Rechtlich kann das Auswirkungen auf die Miethöhe und Betriebskostenverteilung haben.[1]

In vielen Fällen beeinflusst eine falsche Flächenangabe die Miethöhe.

Rechte der Mieter

  • Sie können eine Mietminderung verlangen, wenn die Nutzfläche den Vertrag erheblich beeinträchtigt.
  • Bei Überzahlung ist eine Rückforderung zu prüfen, gegebenenfalls gestaffelt rückwirkend.
  • Fordern Sie eine schriftliche Korrektur der Flächenangabe und eine angepasste Abrechnung an.
  • Bleibt der Vermieter unkooperativ, ist die Klage beim Amtsgericht möglich.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

Musterschreiben: Wohnflächenabweichung geltend machen

Vorname Nachname
Adresse
Datum

An den Vermieter / die Hausverwaltung
Betreff: Feststellung und Korrektur der Wohnfläche; Bitte um Abrechnungskorrektur

Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Wohnungsübernahme / durch eigene Messung habe ich festgestellt, dass die tatsächliche Wohnfläche X m² beträgt, während im Mietvertrag Y m² steht. Bitte prüfen Sie die Angaben und nehmen Sie eine Korrektur der Miet- und Betriebskostenabrechnung vor. Ich bitte um schriftliche Bestätigung und um Ausgleich zu viel gezahlter Miete innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

Wann dieses Schreiben einsetzen: Wenn die Differenz messbar und dokumentiert ist; fügen Sie Messprotokolle und Fotos bei.

  • Messprotokoll mit Datum und Messmethode
  • Fotos von betroffenen Flächen (z.B. Dachschräge)
  • Kopie des Mietvertrags
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Verhandlungen oder vor Gericht.

Anleitung

  1. Messen Sie die Fläche sorgfältig und dokumentieren Sie Datum und Methode.
  2. Schicken Sie das Musterschreiben per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  3. Sammeln Sie Beweismittel: Fotos, Protokolle, frühere Abrechnungen.
  4. Wenn keine Einigung erzielt wird, prüfen Sie Klageeinreichung beim Amtsgericht gemäß ZPO.
  5. Suchen Sie rechtliche Beratung oder die Mieterberatung Ihrer Stadt.

FAQ

Kann ich wegen einer Wohnflächenabweichung die Miete mindern?
Ja, wenn die Abweichung die Gebrauchstauglichkeit oder die vertraglich vereinbarte Fläche erheblich einschränkt; prüfen Sie Einzelfall und Nachweis[1].
Wie messe ich die Wohnfläche korrekt?
Nutzen Sie anerkannte Messmethoden (z. B. DIN-Normen) und halten Sie Messergebnis, Datum und Foto fest.
Wann muss ich zum Gericht gehen?
Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Forderung ablehnt, ist die Klage beim Amtsgericht möglich; beachten Sie zivilprozessuale Fristen.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB §535 (Mietvertrag)
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO (Zivilprozessordnung)
  3. [3] Bundesgerichtshof: Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.