Einkommensgrenzen für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland müssen prüfen, ob sie Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS) einhalten. Das gilt besonders für Studierende mit befristeten Jobs, BAföG oder Nebenverdienst. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Nachweise Vermieter oder Behörden erwarten, wie Studierende gängige Belege sammeln und welche Fristen zu beachten sind. Ich zeige eine praktische Checkliste für WBS-Anträge, Beispiele für formale Schreiben und klare Schritte, um Unterlagen korrekt einzureichen. Die Hinweise helfen, Unsicherheit zu reduzieren, Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden und gegebenenfalls rechtzeitig Hilfe bei einem Amtsgericht oder einer Beratungsstelle zu suchen. Ich erläutere außerdem, welche Formulare relevant sind, wie Sie Einkünfte korrekt auflisten und welche Rolle das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) spielen.[1][2] Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung und Hinweise zu Behördenkontakt.
Was zählt zum Einkommen?
Zum anrechenbaren Einkommen gehören in der Regel regelmäßige Einnahmen wie Gehalt, Ausbildungsvergütung, BAföG-Anteile, Unterhaltszahlungen und bestimmte Einmalzahlungen. Für Studierende ist wichtig, alle Einnahmequellen transparent darzustellen und Zeiträume klar zu trennen (z. B. Semester, Praktika, Ferienjobs).
Typische Nachweise
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- BAföG-Bescheid oder Stipendienbescheinigung
- Kontoauszüge als Zahlungsnachweis
- Bescheide über Kindergeld, Unterhalt oder Sozialleistungen
- Bescheinigung des Arbeitgebers über befristete Beschäftigung
Checkliste: Belege für Studierende
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie einen WBS-Antrag oder eine Anfrage Ihres Vermieters beantworten.
- Ausgefülltes Antragsformular oder Musteranschreiben
- Aktuelle Lohnabrechnungen oder Praktikumsvergütungen
- BAföG- oder Stipendiennachweis
- Kopie des Personalausweises oder der Immatrikulationsbescheinigung
- Kontoauszüge der relevanten Monate
Beispiel: Wenn die Behörde Nachweise für die letzten zwölf Monate verlangt, legen Sie alle relevanten Monatsabrechnungen, Kontoauszüge und Bescheide chronologisch geordnet bei. Markieren Sie in einem Deckblatt, welche Positionen einmalig und welche regelmäßig waren.
Wie beantrage ich einen WBS? (Kurzüberblick)
Der genaue Antrag wird von der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes ausgestellt; in der Regel ist das die Wohnungsförderungsstelle oder das Bürgeramt Ihrer Stadt. Reichen Sie das Antragformular vollständig ein, fügen Sie die Checkliste-Belege bei und vereinbaren bei Bedarf einen Termin. Halten Sie Fristen ein und reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach.
Praktisches Beispiel
Anna, Studentin, reicht ihren vollständig ausgefüllten WBS-Antrag zusammen mit den letzten drei Lohnabrechnungen, dem BAföG-Bescheid und der Immatrikulationsbescheinigung ein. Sie versieht jede Seite mit ihrem Namen und erstellt ein Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis. So konnte die Behörde die Akte schnell bearbeiten.
FAQ
- Benötige ich als Studentin automatisch einen WBS?
- Nein. Ein WBS ist nur nötig, wenn Sie geförderten Wohnraum beantragen oder eine Vermieterin dies verlangt; die Einkommensgrenzen variieren je nach Wohnungsgröße und Bundesland.
- Welche Frist gilt für Nachreichungen?
- Fristen legt die jeweilige Behörde fest; reichen Sie fehlende Belege möglichst innerhalb von zwei Wochen nach, sofern keine andere Frist genannt ist.
- An welches Gericht kann ich mich wenden, wenn es Streit mit dem Vermieter über Nachweise gibt?
- Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz meist das Amtsgericht zuständig; bei Rechtsfragen zu Gesetzen kann Präzedenzrecht des Bundesgerichtshofs relevant sein.[3]
Anleitung
- Überblick verschaffen: Prüfen Sie, welche Einkünfte im angefragten Zeitraum liegen.
- Belege sammeln: Lohnabrechnungen, BAföG-Bescheid, Kontoauszüge, Immatrikulationsbescheinigung.
- Antrag ausfüllen: Formular der Wohnungsförderungsstelle oder des Bürgeramts vollständig ausfüllen.
- Einreichen: persönlich, postalisch oder online je nach Behörde; Bestätigung aufbewahren.
- Bei Rückfragen: Behörde kontaktieren und fehlende Unterlagen innerhalb der genannten Frist nachreichen.