Fehlbelegungsabgabe für Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stoßen auf den Begriff "Fehlbelegungsabgabe" im Zusammenhang mit sozial gefördertem Wohnraum. Diese Abgabe kann fällig werden, wenn eine geförderte Wohnung nicht mehr den Förderbedingungen entspricht oder ein Wohnberechtigungsschein fehlt. Als Mieter sollten Sie wissen, wer betroffen ist, wie die Abgabe berechnet wird, welche Fristen gelten und welche Rechte bei Widerspruch oder Klage bestehen. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Nachweise wichtig sind, welche Formulare ggf. eingereicht werden müssen und wie Sie sich bei der zuständigen Stelle und vor dem Amtsgericht absichern können. Ziel ist, dass Sie als Mieter in Deutschland fundierte Entscheidungen treffen und Fristen einhalten können. Beispiele orientieren sich an §§ 535–580a BGB und Vorgaben zum Wohnberechtigungsschein (WBS).

Was ist die Fehlbelegungsabgabe?

Die Fehlbelegungsabgabe ist eine kommunale Abgabe oder Rückforderung, die greifen kann, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung nicht mehr den Fördervorgaben entspricht. Gründe sind etwa der Wegfall des WBS-Anspruchs oder eine Überschreitung der Wohnungsgröße im Verhältnis zur Haushaltsgröße. Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Wohnraumförderung und ergänzenden Landesregelungen.[3]

Die Fehlbelegungsabgabe zielt auf die Rückgewinnung geförderten Wohnraums für berechtigte Haushalte.

Wer muss sie zahlen?

Grundsätzlich richtet sich die Frage danach, ob Ihre Wohnung zum Zeitpunkt der Förderung an Voraussetzungen gebunden war und ob sich diese Voraussetzungen geändert haben. Beispiele sind:

  • Mieterinnen und Mieter einer ursprünglich geförderten Wohnung, die keinen gültigen Wohnberechtigungsschein mehr besitzen.
  • Haushalte, die die zulässige Einkommensgrenze überschreiten und deshalb die Förderung nicht mehr erfüllt ist.
  • Personen, die eine öffentlich geförderte Wohnung untervermieten oder nicht entsprechend den Zweckauflagen nutzen.

Wie wird die Abgabe berechnet?

Die Berechnung richtet sich nach den landes- und kommunalen Vorgaben: häufig wird eine Monatsmiete als Bemessungsgrundlage herangezogen und ein Zeitraum festgelegt, für den die Abgabe zu entrichten ist. Die konkrete Höhe und Dauer variiert; prüfen Sie den Bescheid genau und fordern Sie auf Wunsch eine schriftliche Aufschlüsselung der Berechnung an.

Bewahren Sie alle Mietverträge, Einkommensnachweise und WBS-Unterlagen geordnet auf.

Fristen, Widerspruch und gerichtliche Schritte

Wenn Sie einen Abgabenbescheid erhalten, prüfen Sie die Fristen für Widerspruch und Klage. Häufig ist binnen eines Monats Widerspruch möglich; ohne fristgerechte Reaktion können Ansprüche der Behörde bestandskräftig werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, spätere Berufungen laufen über Landgericht oder BGH.[2]

  • Frist beachten: Widerspruch meist innerhalb eines Monats einlegen.
  • Widerspruch schreiben: Sachverhalte sachlich und mit Belegen darlegen.
  • Gerichtliche Schritte: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, wenn Widerspruch abgelehnt wird.
Reagieren Sie innerhalb der Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Formulare und Muster

Wichtige Dokumente für Mieter sind etwa das formlos verfasste Widerspruchsschreiben, eine vollständige Klageschrift für das Amtsgericht und der Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Gemeinde. Beispiel: Ein Widerspruch sollte Datum, Bescheidsnummer, eine kurze Sachverhaltsdarstellung und Kopien relevanter Nachweise enthalten; führen Sie klar auf, warum die Abgabe nicht zu Recht gefordert wird. Musterformulare und Klageblätter stellt die Justiz zur Verfügung.[4]

Praxis-Tipps für Mieter

  • Dokumentation: Kopien von Verträgen, WBS, Einkommensnachweisen und Schriftwechsel bereithalten.
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme: Fragen Sie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle oder der Kommune nach.
  • Belegbereitstellung: Rechnungen und Kontoauszüge als Nachweis für Ihre Angaben verwenden.

Häufige Fragen

Kann ich gegen einen Fehlbelegungsbescheid Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen Verwaltungsbescheide ist in der Regel Widerspruch möglich; prüfen Sie den Bescheid auf die genannte Frist und reichen Sie den Widerspruch schriftlich mit Belegen ein.
Wer ist zuständig für die Festsetzung der Abgabe?
Meist die kommunale Wohnraumförderstelle oder das zuständige Amt der Gemeinde; bei Unsicherheit fragen Sie beim Amt Ihrer Stadt nach.
Was passiert, wenn ich die Abgabe nicht zahle?
Es drohen Vollstreckungsmaßnahmen; reagieren Sie daher schnell mit Widerspruch und, falls nötig, mit einer Klage vor dem Amtsgericht.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Bescheid sofort auf Fristen, Begründung und Berechnungsgrundlage.
  2. Sammeln Sie Nachweise: Mietvertrag, WBS, Einkommensnachweise und Schriftverkehr.
  3. Verfassen Sie innerhalb der Frist einen Widerspruch mit Begründung und Anlagen.
  4. Bei Ablehnung: Erwägen Sie die Einreichung einer Klage beim Amtsgericht und nehmen Sie ggf. rechtliche Beratung in Anspruch.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  4. [4] Justiz: Formulare und Hinweise der Gerichte
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.