Fotos & Videos am Wochenende: Mieterrechte Deutschland
Wann sind Foto- und Videoaufnahmen erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Mieter Fotos und Videos zur Dokumentation des Wohnungszustands anfertigen, solange dabei keine Rechte Dritter verletzt werden und keine unbefugten Aufnahmen von Nachbarn oder Privatbereichen entstehen. Für Pflichten des Vermieters und Mieterrechte siehe die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1]
Praktische Tipps zur Dokumentation
- Räume weit aufnehmen: mache Übersichtsaufnahmen von jedem Raum, damit Lage und Kontext ersichtlich sind.
- Detailfotos von Mängeln: Nahaufnahmen von Rissen, Feuchtigkeit, Schimmel oder defekten Leitungen erstellen.
- Datum und Uhrzeit sichern: Nutze Datumsstempel oder sichere Metadaten, um Zeitpunkt und Reihenfolge zu belegen.
- Video für Überblick und Ton: Kurze Videos zeigen den Gesamteindruck und Geräusche (z. B. tropfendes Wasser).
- Dokumentation versenden: Sende Kopien an den Vermieter per E‑Mail und bewahre eine Kopie auf externen Medien.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Melden Sie Mängel unverzüglich schriftlich und bewahren Sie Beweise auf. Für gerichtliche Schritte wie eine Räumungsklage oder Klage wegen Minderung gelten die zivilprozessualen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Relevante höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) können Auslegungshilfen liefern.[3]
- Mängelanzeige innerhalb angemessener Frist: Melden Sie Mängel sofort, idealerweise innerhalb von 14 Tagen.
- Schriftliche Form: Formulieren Sie die Mängelanzeige klar und dokumentieren Sie, welche Frist Sie setzen.
- Fragen zu notwendigen Reparaturen: Fordern Sie eine Frist zur Behebung und dokumentieren Sie Antworten des Vermieters.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter Fotos löschen lassen?
- Der Vermieter kann nicht pauschal verlangen, Beweisfotos zu löschen; ist die Privatsphäre Dritter betroffen, ist Abwägung nötig. Bewahren Sie nur für den Mietfall relevante Aufnahmen auf.
- Muss ich den Vermieter vor dem Fotografieren informieren?
- Für reine Zustandsdokumentation in der eigenen Wohnung ist keine vorherige Zustimmung nötig, informieren Sie den Vermieter aber, wenn Dritte betroffen sind oder eine gemeinsame Begehung sinnvoll ist.
- Welche Formulare sind hilfreich?
- Nutzen Sie standardisierte Schreiben für Mängelanzeigen und Kündigungen als Vorlage (z. B. Muster des Bundesministeriums der Justiz). Bei gerichtlichen Schritten sind formularisierte Klageschriften beim zuständigen Amtsgericht zu verwenden.
Anleitung
- Fotos und Videos systematisch erstellen: Raumübersichten, Detailaufnahmen und ergänzende Videos anfertigen.
- Datum und Zeit sichern: Metadaten prüfen oder sichtbaren Datumsstempel verwenden.
- Schriftliche Mängelanzeige senden: Dokumente mit Fotobelegen per E‑Mail oder Einschreiben an den Vermieter senden.
- Backups erstellen: Kopien auf externen Speichern und in der Cloud sichern.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 ff. — Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen