Gasgeruch melden für Mieter in Deutschland
Was tun bei Gasgeruch
Handeln Sie ruhig, aber zügig. Informieren Sie zuerst den Notdienst und die Hausverwaltung, dokumentieren Sie Sichtbares und schützen Sie sich selbst sowie Nachbarn. Als Mieter haben Sie Pflichten zur Schadensminderung und Rechte auf Beseitigung von Mängeln nach dem BGB [1].
- Notruf 112 anrufen (call) und Gefahr melden.
- Gashahn schließen, sofern gefahrlos möglich (repair) und Stromquellen ausschalten.
- Keine offenen Flammen, nicht rauchen und Aufzüge meiden (safety); Gebäude lüften, Türen offen halten.
- Hausverwaltung oder Vermieter informieren (contact) und schriftliche Mängelanzeige vorbereiten.
- Beweise sichern: Fotos, Zeitstempel, Nachbarn notieren (evidence) und Gesprächsnotizen anlegen.
- Mängelanzeige per Einschreiben/Email senden und Frist setzen (form) mit Nachweis.
Formen und Zuständigkeiten: Für die Meldung intern reicht oft eine einfache Mängelanzeige (kein einheitliches amtliches Formular), in der Sie Datum, Uhrzeit, Messwerte oder Fotos sowie eine Frist zur Beseitigung nennen. Bei andauernden Gefahren oder ausbleibender Reaktion kann der Rechtsweg nötig werden; zuständige Gerichte sind oft das Amtsgericht für mietrechtliche Streitigkeiten [2]. Grundlegende Regeln zu Pflichten und Rechten finden sich in den §§535–580a BGB [1], verfahrensrechtliche Schritte in der ZPO [2]. In Einzelfällen entscheidet Rechtsprechung des BGH über Auslegung von Mieterrechten [3].
Häufige Fragen
- Wann muss ich den Notruf rufen?
- Rufen Sie sofort 112, wenn Sie akute Geruchsintensität, Schwindel, Übelkeit oder andere Vergiftungssymptome bemerken. Bei bloßem Verdacht informieren Sie zuerst die Hausverwaltung und bleiben wachsam.
- Muss ich die Wohnung sofort verlassen?
- Folgen Sie den Anweisungen von Feuerwehr oder Notdienst. In engen Treppenhäusern oder Hochhäusern können Evakuationsregeln gelten; verlassen Sie die Wohnung nur, wenn dies empfohlen wird.
- Kann ich die Miete mindern, wenn der Gasgeruch anhält?
- Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist und der Vermieter nicht rechtzeitig handelt. Rechte richten sich nach dem BGB [1]; dokumentieren Sie Schaden und Fristen.
Anleitung
- Notruf 112 anrufen und genaue Adresse nennen (call).
- Gashauptventil schließen, wenn dies ohne Risiko möglich ist (repair).
- Alle Personen in Sicherheit bringen, Aufzüge meiden und Fenster/Türen öffnen (safety).
- Vermieter oder Hausverwaltung informieren und Mängelanzeige ankündigen (contact).
- Fotos, Uhrzeiten und Namen von Zeugen notieren (evidence).
- Mängelanzeige schriftlich senden; bei ausbleibender Reaktion Frist setzen und ggf. rechtliche Schritte prüfen (form).