Gasgeruch melden: Mieterhilfe in Deutschland 2025

Sicherheit & Notfallschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ein plötzlich wahrnehmbarer Gasgeruch in der Wohnung verunsichert viele Mieter. Dieser Praxisleitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Mieter in Deutschland sicher reagieren, wann sie den Notruf oder den Netzbetreiber informieren und welche rechtlichen Rechte nach dem Mietrecht gelten. Sie erhalten klare Handlungsanweisungen, eine Muster-Mängelanzeige, Hinweise zu Fristen und Beweissicherung sowie Kontakte für Notfälle. Der Text nennt relevante Gesetzesgrundlagen, erklärt den Ablauf bei akuter Gefahr und beschreibt, wie Sie formell Mängel melden oder, falls nötig, rechtliche Schritte einleiten. Ziel ist, dass Mieter schnell, sicher und rechtlich korrekt handeln können, ohne juristische Vorkenntnisse. Am Ende finden Sie FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Links für weitergehende Hilfe.

Sofortmaßnahmen bei Gasgeruch

Handeln Sie ruhig, aber zügig. Bei starkem Gasgeruch besteht akute Lebensgefahr durch Explosion oder Vergiftung. Folgen Sie diesen sofortigen Schritten:

  • Notruf 112 wählen und die Lage kurz schildern
  • Alle Personen sofort aus der Wohnung bringen und Nachbarn warnen
  • Fenster und Türen öffnen, aber elektrische Schalter nicht bedienen
  • Gasabsperrhahn nur schließen, wenn Sie sicher wissen, wie er funktioniert
Bei starker Geruchswahrnehmung verlassen Sie sofort die Wohnung und rufen 112 an.

Wer muss benachrichtigt werden?

Informieren Sie in dieser Reihenfolge: 1) Notruf 112 bei akuter Gefahr; 2) Netzbetreiber/Gasversorger; 3) Vermieter schriftlich per Mängelanzeige. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Name des Mitarbeiters, mit dem Sie gesprochen haben.[3]

  • Vermieter schriftlich per Mängelanzeige informieren (kein bundeseinheitliches Formular, siehe Beispiel unten)
  • Netzbetreiber oder Lieferant anrufen und Störung melden
  • Bei Gefahr die Feuerwehr/112 informieren
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Rechte und Fristen nach dem Mietrecht

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Tritt ein gefährlicher Mangel wie Gasgeruch auf, müssen Vermieter sofort Maßnahmen ergreifen. Als Mieter können Sie eine Mängelanzeige senden, Fristen setzen und in Notfällen unverzüglich handeln. Nähere Regelungen zu Pflichten von Vermieter und Mieter finden sich im BGB.[1]

Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine Mietminderung prüfen oder das Amtsgericht einschalten; Gerichtsverfahren folgen den Regeln der ZPO.[2]

Muster: Mängelanzeige (Beispieltext)

So könnte eine kurze Mängelanzeige aussehen: "Hiermit zeige ich am [Datum] um [Uhrzeit] Geruch nach Gas in der Wohnung [Adresse, Wohnungsnummer] an. Bitte veranlassen Sie unverzüglich eine Überprüfung und Abhilfe. Fotos und Kontaktdaten liegen bei." Senden Sie die Mitteilung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung und bewahren Sie Beweise auf.

Beweise sichern

Dokumentieren Sie: Fotos, Videos, Zeugen, Datum/Uhrzeit, Name des Netzbetreibers und Gesprächsprotokolle. Diese Dokumente helfen bei der Kommunikation mit Vermieter und Gericht.

  • Fotos und Videos mit Zeitstempel erstellen
  • Schriftverkehr und Anrufprotokolle aufbewahren
  • Einschreiben oder E-Mail-Belege sichern

Verhalten bei Streit oder ausbleibender Reaktion

Reagiert der Vermieter nicht, senden Sie eine zweite Fristsetzung mit angemessener Frist (z. B. 7–14 Tage) und kündigen Sie gegebenenfalls Mietminderung an. Dokumentieren Sie weiterhin alle Schritte. Wenn nötig, kann eine Klage beim Amtsgericht erhoben werden; in Mietrechtssachen ist das Amtsgericht zuständig. Informationen zum Verfahren finden Sie in der Zivilprozessordnung.[2]

In vielen Fällen schafft eine präzise Dokumentation eine rasche Lösung ohne Gerichtsverfahren.

Häufige Fragen

Wann darf ich die Wohnung wegen Gasgeruch verlassen?
Sie dürfen die Wohnung sofort verlassen, wenn eine akute Gefahr besteht; Sicherheit geht vor Vertragsfragen. Rufen Sie 112 und informieren Sie den Netzbetreiber.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Bei erheblichen Beeinträchtigungen wie Gasgeruch kann eine Mietminderung möglich sein; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab und sollte dokumentiert werden.
Wer entscheidet bei Streitigkeiten über Fristen oder Mietminderung?
Das Amtsgericht entscheidet in der Regel über mietrechtliche Streitigkeiten; verpflichtende Regeln für Klagen und Verfahren stehen in der ZPO.

Anleitung

  1. Notruf 112 wählen, wenn akute Gefahr besteht
  2. Alle Personen evakuieren und Nachbarn warnen
  3. Vermieter schriftlich per Mängelanzeige informieren und Frist setzen
  4. Fotos, Videos und Messwerte sichern und speichern
  5. Netzbetreiber kontaktieren und Störung melden
  6. Wenn keine Reaktion: Unterlagen sammeln und beim Amtsgericht beraten/klagen

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] §535 BGB - Pflichten des Vermieters
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gerichtsverfahren
  3. [3] Bundesnetzagentur - Informationen und Störungsmeldung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.