Indexmiete prüfen: Praxis für Mieter in Deutschland
Was ist Indexmiete?
Bei einer Indexmiete richtet sich die Anpassung der Miete nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Die Verpflichtungen von Vermieter und Mieter ergeben sich aus den Regelungen des Mietrechts im BGB und aus vertraglichen Vereinbarungen; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht oder höhere Instanzen wie der BGH.[1][4]
Welche Unterlagen sammeln?
- Mietvertrag mit Indexklausel (Kopie).
- Schriftwechsel und Mitteilungen des Vermieters zur Anpassung.
- Abrechnungen und Berechnungsblätter zur Indexanpassung.
- Zahlungsnachweise (Überweisungen, Quittungen).
- Offizielle Verbraucherpreisindex-Daten (z. B. Destatis-Link).
Wie prüfen Mieter Indexmiete?
Prüfen Sie zuerst die vertragliche Indexklausel auf Formulierungen zur Berechnungsbasis und Fristen. Vergleichen Sie die vom Vermieter vorgelegte Berechnung mit den offiziellen Verbraucherpreisindex-Daten und kontrollieren Sie, ob der Basiswert korrekt ist. Wenn Sie Unstimmigkeiten sehen, fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung schriftlich an und setzen eine Frist zur Nachbesserung.[3]
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Der Vermieter erhöht die Miete nach Index und legt eine Berechnung vor, in der der Basisindex falsch angegeben ist. Vorgehen: Widerspruch schriftlich, Kopien der Belege senden und die korrekte Indexreihe benennen. Beispiel 2: Zahlungen fehlen in Ihrer Übersicht. Vorgehen: Kassierenachweise sammeln und Zahlungseingänge gegenüberstellen.
Anleitung
- Lesen Sie die Indexklausel in Ihrem Mietvertrag sorgfältig und notieren Sie Basisjahr und Fristen.
- Fordern Sie vom Vermieter die vollständige Berechnung schriftlich an und verlangen Sie Belege.
- Vergleichen Sie die Berechnung mit dem offiziellen Verbraucherpreisindex (Destatis) und markieren Sie Abweichungen.[3]
- Wenn keine Einigung möglich ist, senden Sie ein formelles Schreiben mit Fristsetzung und prüfen Sie, ob ein Verfahren am Amtsgericht notwendig ist.[2]
- Sammeln Sie Ihre Belege für eine mögliche gerichtliche Klärung und holen Sie gegebenenfalls rechtliche Beratung ein.
FAQ
- Kann mein Vermieter ohne Zustimmung eine Indexmiete einführen?
- Nein, die Indexmiete muss vertraglich vereinbart sein; nachträgliche Änderungen bedürfen Ihrer Zustimmung.
- Welche Fristen gelten für Einwände gegen eine Berechnung?
- Konkrete Fristen stehen meist im Vertrag; grundsätzlich sollten Sie zeitnah und schriftlich Widerspruch erheben, sonst riskieren Sie Nachteile.
- Wohin wende ich mich, wenn der Streit nicht einvernehmlich gelöst wird?
- Bei Mietrechtsstreitigkeiten ist in erster Instanz das Amtsgericht zuständig; für Rechtsfragen folgen Landgericht oder Bundesgerichtshof.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
- Destatis – Verbraucherpreisindex (VPI)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen