Indexmiete prüfen: Praxis für Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland können Sie eine erhöhte Indexmiete prüfen und mithilfe klarer Belege anfechten. Dieser Praxisleitfaden erklärt verständlich, wie Sie Mietabrechnungen, Indexberechnungen und Zahlungsnachweise systematisch sammeln, Fristen beachten und welche amtlichen Formulare möglich sind. Er zeigt außerdem, wann eine Mietminderung oder die Klärung vor dem Amtsgericht sinnvoll ist und welche Paragraphen des BGB dafür relevant werden.[1] Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie ohne juristische Vorkenntnisse handeln können. Am Ende finden Sie konkrete Beispiele, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Hinweise zu offiziellen Quellen und Formularen.

Was ist Indexmiete?

Bei einer Indexmiete richtet sich die Anpassung der Miete nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Die Verpflichtungen von Vermieter und Mieter ergeben sich aus den Regelungen des Mietrechts im BGB und aus vertraglichen Vereinbarungen; im Streitfall entscheidet das Amtsgericht oder höhere Instanzen wie der BGH.[1][4]

Indexmiete passt die Miete automatisch an die Inflation, sie muss vertraglich vereinbart sein.

Welche Unterlagen sammeln?

  • Mietvertrag mit Indexklausel (Kopie).
  • Schriftwechsel und Mitteilungen des Vermieters zur Anpassung.
  • Abrechnungen und Berechnungsblätter zur Indexanpassung.
  • Zahlungsnachweise (Überweisungen, Quittungen).
  • Offizielle Verbraucherpreisindex-Daten (z. B. Destatis-Link).
Bewahren Sie alle Belege chronologisch und digital gesichert auf.

Wie prüfen Mieter Indexmiete?

Prüfen Sie zuerst die vertragliche Indexklausel auf Formulierungen zur Berechnungsbasis und Fristen. Vergleichen Sie die vom Vermieter vorgelegte Berechnung mit den offiziellen Verbraucherpreisindex-Daten und kontrollieren Sie, ob der Basiswert korrekt ist. Wenn Sie Unstimmigkeiten sehen, fordern Sie eine nachvollziehbare Aufstellung schriftlich an und setzen eine Frist zur Nachbesserung.[3]

Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht auf Berechnungen, um Widerspruchsmöglichkeiten zu behalten.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Der Vermieter erhöht die Miete nach Index und legt eine Berechnung vor, in der der Basisindex falsch angegeben ist. Vorgehen: Widerspruch schriftlich, Kopien der Belege senden und die korrekte Indexreihe benennen. Beispiel 2: Zahlungen fehlen in Ihrer Übersicht. Vorgehen: Kassierenachweise sammeln und Zahlungseingänge gegenüberstellen.

Anleitung

  1. Lesen Sie die Indexklausel in Ihrem Mietvertrag sorgfältig und notieren Sie Basisjahr und Fristen.
  2. Fordern Sie vom Vermieter die vollständige Berechnung schriftlich an und verlangen Sie Belege.
  3. Vergleichen Sie die Berechnung mit dem offiziellen Verbraucherpreisindex (Destatis) und markieren Sie Abweichungen.[3]
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, senden Sie ein formelles Schreiben mit Fristsetzung und prüfen Sie, ob ein Verfahren am Amtsgericht notwendig ist.[2]
  5. Sammeln Sie Ihre Belege für eine mögliche gerichtliche Klärung und holen Sie gegebenenfalls rechtliche Beratung ein.
Gute Dokumentation vereinfacht jede spätere Klärung vor Gericht.

FAQ

Kann mein Vermieter ohne Zustimmung eine Indexmiete einführen?
Nein, die Indexmiete muss vertraglich vereinbart sein; nachträgliche Änderungen bedürfen Ihrer Zustimmung.
Welche Fristen gelten für Einwände gegen eine Berechnung?
Konkrete Fristen stehen meist im Vertrag; grundsätzlich sollten Sie zeitnah und schriftlich Widerspruch erheben, sonst riskieren Sie Nachteile.
Wohin wende ich mich, wenn der Streit nicht einvernehmlich gelöst wird?
Bei Mietrechtsstreitigkeiten ist in erster Instanz das Amtsgericht zuständig; für Rechtsfragen folgen Landgericht oder Bundesgerichtshof.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Destatis – Verbraucherpreisindex (VPI)
  4. [4] Bundesgerichtshof – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.