Internetstörung 2025: Mieterrechte in Deutschland
Eine Internetstörung kann für Mieter in Deutschland schnell zu einem ernsthaften Problem werden, etwa wenn Homeoffice, Homeschooling oder medizinische Geräte betroffen sind. Dieser Leitfaden erklärt einfach und praxisnah, wie Sie Ausfälle gerichtsfest dokumentieren, welche Beweise wichtig sind und wann eine Mietminderung denkbar ist. Wir zeigen, wie Sie Anbieter und Vermieter korrekt informieren, Fristen beachten und welche Gerichte zuständig sind. Die Hinweise helfen Ihnen, den Schaden zu begrenzen und Ihre Rechte als Mieter zu wahren, ohne komplexes Juristendeutsch.
Was tun bei einer Internetstörung?
Handeln Sie zügig: starten Sie Basis-Checks (Router, Steckdosen, Neustart) und erfassen Sie Zeitpunkt und Dauer des Ausfalls. Informieren Sie zuerst Ihren Internetanbieter schriftlich und, falls zeitgleich Wohnkomfort beeinträchtigt ist, auch den Vermieter. Dokumentation ist zentral, weil spätere Mietminderungen oder gerichtliche Schritte von klaren Nachweisen abhängen.
Wichtige Sofort-Schritte
- Erfassen Sie Start- und Endzeit jeder Unterbrechung sowie Fehlermeldungen.
- Senden Sie dem Anbieter eine schriftliche Störungsmeldung per E-Mail oder Kontaktformular.
- Informieren Sie den Vermieter per Brief oder E-Mail, wenn die Störung Wohnzwecke beeinträchtigt.
- Speichern Sie Chatprotokolle, Support-Tickets und Rechnungsauszüge als Beweise.
Beweissammlung
Sinnvolle Belege sind: Screenshots von Fehlermeldungen, Log-Dateien des Routers, E-Mails mit Support-Antworten, Fotos von verwaisten Geräten und Datum/Uhrzeit-Protokolle. Falls möglich, lassen Sie einen Technikerbesuch protokollieren. Diese Unterlagen sind entscheidend, wenn es später um Ansprüche gegenüber dem Vermieter oder Anbieter geht.
- Screenshots und Fehlermeldungen mit Zeitstempel.
- E-Mails, Support-Tickets und Chatverläufe.
- Technikerberichte oder schriftliche Bestätigungen über Besuche.
- Notizen zu allen Anrufen mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.
Kontakt und Fristen
Melden Sie die Störung umgehend beim Anbieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Wenn der Anbieter nicht reagiert oder das Problem länger besteht, informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen eine Frist zur Wiederherstellung der vereinbarten Nutzung. Gesetzliche Grundlagen zum Mietvertrag und den Pflichten des Vermieters finden Sie im BGB[1]. Gerichtliche Schritte folgen der Zivilprozessordnung (ZPO)[2].
Mietminderung & rechtliche Schritte
Ob eine Mietminderung möglich ist, hängt vom Ausmaß der Nutzungseinschränkung ab. Bei Ausfall wichtiger Funktionen (z. B. Homeoffice, Sicherheitsgeräte) kann eine teilweise Mietminderung gerechtfertigt sein. Entscheidend sind Umfang, Dauer und Nachweis der Beeinträchtigung. Bei Einspruch oder unklarer Rechtslage sind Amtsgerichte zuständig; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht oder der BGH über Grundsatzfragen[3].
- Prüfen Sie anteilige Mietminderung nur mit stichhaltigen Belegen.
- Für Klagen ist das zuständige Amtsgericht am Wohnort zuständig.
- Reichen Sie Schreiben und Fristen per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung ein.
Formulare und Muster
Es gibt kein bundesweit vorgeschriebenes Formular für eine Mietminderung; oft reicht eine formlose, aber dokumentierte Erklärung an Vermieter und Anbieter. Das Bundesministerium der Justiz bietet hingegen Mustertexte und Hinweise für Kündigungen und Schriftverkehr an[4]. Verwenden Sie vordefinierte Muster nur als Vorlage und passen Sie Angaben zu Daten, Zeiträumen und Belegen an.
- Kündigungsschreiben (Muster des BMJ) zur fristgerechten Kommunikation mit Vermieter oder Anbieter.
- Formlose Störungsmeldung an den Anbieter mit Auflistung der belegten Ausfälle.
FAQ
- Wann kann ich als Mieter die Miete mindern?
- Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt ist und Sie dies nachweisen können. Dauer und Umfang sind entscheidend.
- Muss ich den Vermieter sofort informieren?
- Ja. Informieren Sie Vermieter und Anbieter schriftlich, dokumentieren Sie Fristen und Antworten, um rechtliche Schritte vorzubereiten.
- An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
- Für Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz das zuständige Amtsgericht am Wohnort zuständig; bei Rechtsfragen kann es weiter zu Landgericht oder BGH gehen.
Anleitung
- Notieren Sie sofort Datum und Uhrzeit des Ausfalls sowie sichtbare Fehlermeldungen.
- Melden Sie die Störung schriftlich beim Anbieter und fordern Sie eine Beseitigung innerhalb einer klaren Frist.
- Informieren Sie parallel den Vermieter schriftlich über die Beeinträchtigung und legen Sie Ihre Belege bei.
- Lassen Sie, falls möglich, einen Technikerbesuch protokollieren und fügen Sie den Bericht den Unterlagen hinzu.
- Prüfen Sie nach Behebung, ob eine anteilige Mietminderung angemessen ist und dokumentieren Sie die Berechnung.
- Wenn nötig, bereiten Sie eine Klageschrift für das Amtsgericht vor und beachten Sie die Regeln der ZPO.
Hilfe und Unterstützung
- Bundesministerium der Justiz – Hinweise und Mustertexte
- Gesetze im Internet – BGB, ZPO und weitere Rechtsnormen
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht