Inventarliste abgleichen: Mieterrechte in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Bei einem Fernumzug ist die Inventarliste oft der wichtigste Nachweis für Mieter: Sie dokumentiert Zustand und Übergabe von Möbeln, Geräten und Räumen. Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie sie fehlende oder abweichende Einträge korrigieren und welche Fristen gelten. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Übergabeprotokoll prüfen, Beweise sammeln und Forderungen gegenüber dem Vermieter geltend machen. Ich schildere welche offiziellen Formulare und Muster sinnvoll sind, wann eine Meldung beim Amtsgericht sinnvoll wird und wie die relevanten BGB-Regeln anzuwenden sind. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsoptionen zu geben, damit Sie bei Rückforderung von Kaution oder Schadensansprüchen vorbereitet sind. Lesen Sie weiter.

Worauf Mieter bei der Inventarliste achten sollten

Prüfen Sie das Übergabeprotokoll sofort auf Vollständigkeit und notieren Sie alle Abweichungen. Achten Sie besonders auf Zählerstände, sichtbare Schäden und fehlende Gegenstände. Relevante Pflichten und Rechte leiten sich aus dem Mietrecht ab [1].

  • Inventar und Zustand genau notieren, inklusive Kratzer, Flecken und Zählerstände.
  • Fotos und Videos mit Datumsstempel als Beweismittel anfertigen.
  • Fristen beachten: Reagieren Sie innerhalb der genannten Zeiträume schriftlich.
  • Unterschriften und vollständige Namen aller Anwesenden ins Protokoll aufnehmen.
  • Schlüsselübergabe dokumentieren: Datum, Uhrzeit und Namen notieren.
Bewahren Sie alle Belege und Fotos für mögliche Streitfälle auf.

Formulare, Muster und praktische Beispiele

Es gibt kein einheitliches bundesweites „Amtlicher Übergabeprotokoll“-Vordruck, aber bestimmte Muster sind bewährt. Für Kündigungen oder formelle Schreiben nutzen viele Mieter geprüfte Muster, etwa das Kündigungsschreiben-Muster des Bundesministeriums der Justiz. Ein Beispiel: Sie entdecken nach dem Fernumzug fehlende Möbel und möchten die Kaution nicht ungekürzt akzeptieren. Sie erstellen ein Protokoll mit Fotos, fordern den Vermieter schriftlich zur Korrektur bzw. Kostenerstattung auf und setzen eine angemessene Frist.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie weitere Schritte prüfen, bis hin zur Klage beim Amtsgericht; verfahrensrechtliche Regeln finden Sie in der Zivilprozessordnung [2].

Wenn der Vermieter nicht einlenkt

Sammeln Sie eine klare Dokumentation: Protokollkopien, Fotos, Zeugenangaben und Schriftverkehr. Senden Sie eine letzte Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebericht, falls vorhanden. Sollte weiterhin keine Einigung möglich sein, ist das Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht oder der Bundesgerichtshof über Rechtsfragen und Präzedenzfälle [3].

Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, sonst können Ansprüche verwirken.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, Mängel in der Inventarliste zu melden?
Sie sollten Mängel sofort bei Übergabe dokumentieren und schriftlich nachfordern. Konkrete Fristen hängen vom Einzelfall ab; allgemeine mietrechtliche Pflichten sind in den BGB-Regeln zur Miete geregelt [1].
Kann der Vermieter Einträge einseitig ändern?
Nein. Änderungen sollten gemeinsam protokolliert werden. Einseitige Änderungen ohne Zustimmung sind angreifbar, besonders wenn Sie Gegenbeweise wie Fotos vorlegen.
Wann sollte ich das Amtsgericht einschalten?
Wenn berechtigte Forderungen trotz Fristsetzung nicht erfüllt werden, kann ein formloser Klageantrag beim zuständigen Amtsgericht geprüft werden. Das Verfahren richtet sich nach der ZPO [2].

Anleitung

  1. Protokoll und Fotos sofort beim Auszug anfertigen und Kopien sichern.
  2. Schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden und eine klare Frist setzen (z. B. 14 Tage).
  3. Fristen dokumentieren: Datum des Versands und Eingangsbestätigungen aufbewahren.
  4. Bei Bedarf Zeugen benennen und deren Aussagen schriftlich festhalten.
  5. Wenn keine Einigung: Prüfen, ob eine Klage beim Amtsgericht nötig ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
  6. Vor Gericht: Ordnen Sie Beweise chronologisch und bereiten Sie eine kurze Darstellung des Sachverhalts vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§ 535–580a – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.