Kappungsgrenze: Mieter schuetzen in Deutschland
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark die Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhöht werden darf. Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu den Mietregelungen.[1]
Wann gilt die Kappungsgrenze?
Die Grenze greift, wenn der Vermieter die Miete gegenüber dem zuletzt vereinbarten Betrag erhöht und die Erhöhungen innerhalb der relevanten Frist zusammenrechnet. Ausnahmen bestehen bei Modernisierungen oder Staffelmieten.
So prüfen und anfechten Sie eine Mieterhöhung
- Ermitteln Sie die Basis: Notieren Sie die letzte vertraglich vereinbarte Miete und alle Erhöhungen der letzten drei Jahre.
- Prüfen Sie Fristen: Die Kappungsgrenze bezieht sich meist auf drei Jahre; handeln Sie innerhalb der gesetzten Fristen.
- Sammeln Sie Nachweise: Mietverträge, Quittungen, Erhöhungsverlangen und Fotos als Belege.[2]
- Senden Sie einen schriftlichen Widerspruch oder Musterbrief an den Vermieter und verlangen Sie Bestätigung des Eingangs.
- Reichen Sie bei Bedarf Klage beim zuständigen Amtsgericht ein, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.[3]
Beispiel: Musterbrief an den Vermieter
Verwenden Sie einen kurzen, klaren Brief: Datum, Adresse, Bezug zur Mieterhöhung, Berechnung nach Kappungsgrenze und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Beispiel: "Hiermit widerspreche ich der Erhöhung vom XX.XX.XXXX, da die Kappungsgrenze überschritten wird." Bewahren Sie einen Einlieferungsnachweis auf.
FAQ
- Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Kappungsgrenze überschreitet?
- Prüfen Sie die Erhöhung, dokumentieren Sie Belege, widersprechen Sie schriftlich und ziehen Sie notfalls die Klage vor dem Amtsgericht in Betracht.
- Wie lange darf eine Erhöhung zurückgerechnet werden?
- Maßgeblich sind in der Regel Erhöhungen innerhalb der letzten drei Jahre; besondere Regelungen gelten bei Modernisierung.
- Welche Fristen sind wichtig?
- Achten Sie auf die Frist für das Widerspruchsrecht und Fristen für gerichtliche Schritte.
Anleitung
- Notieren Sie die bisher gezahlte Miete und alle Erhöhungsdaten.
- Berechnen Sie die kumulierte Erhöhung innerhalb von drei Jahren.
- Formulieren Sie einen schriftlichen Widerspruch oder nutzen Sie ein Musterformular.
- Kontaktieren Sie bei Unsicherheit eine rechtliche Beratungsstelle oder das Amtsgericht.
- Wenn nötig, reichen Sie Klage ein und reichen Sie Ihre Belege beim Gericht ein.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Gesetze-im-Internet: BGB §§ 535–580a
- [2] Gesetze-im-Internet: ZPO
- [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen