Kaution begrenzen für Mieter in Deutschland

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland erleben, dass Vermieter nach Mietende unberechtigt Teile der Kaution einbehalten. Dieser Text zeigt, wie Sie als Mieter den Rückbehalt begrenzen, Beweise sinnvoll sammeln und schriftliche Forderungen stellen, bevor ein Rechtsstreit beginnt. Sie erfahren, welche Dokumente (z. B. Übergabeprotokoll, Fotos, Zahlungsbelege) besonders wichtig sind, welche Fristen gelten und welche gesetzlichen Grundlagen im BGB stehen[1]. Außerdem erkläre ich, wie das zuständige Amtsgericht angesprochen wird und welche Schritte oft genügen, um die Kaution zurückzubekommen[2]. Ich zeige Formulierungsvorschläge für eine Fristsetzung zur Rückzahlung, erkläre, wann eine Mietminderung ausgeschlossen ist, und nenne offizielle Anlaufstellen für kostenlose Beratung. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung mit klaren Schritten für das Schreiben, Sammeln der Belege und mögliche gerichtliche Schritte.

Wie Sie den Rückbehalt begrenzen

Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Notieren Sie jeden Mangel mit Datum und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und kurzen Beschreibungen. Bewahren Sie Kontoauszüge auf, die Ihre Mietzahlungen und Kautionszahlung belegen.

Sachliche Fotos und Übergabeprotokolle sind oft entscheidend.

Formulieren Sie eine präzise Fristsetzung

Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Rückzahlung der Kaution (z. B. 14 Tage) und fordern Sie eine detaillierte Abrechnung. Nennen Sie konkret die zurückgehaltene Summe und begründen Sie, welche Abzüge Sie nicht akzeptieren.

Reagieren Sie auf Fristen schriftlich, sonst drohen Rechtsnachteile.

Wichtige Beweise

  • Übergabeprotokoll mit Unterschriften beider Parteien
  • Fotos vom Wohnungszustand bei Ein- und Auszug
  • Zahlungsbelege für Miete und Kaution
  • Schriftwechsel und Fristsetzungen an den Vermieter

Wenn der Vermieter pauschale oder nicht dokumentierte Abzüge nennt, verlangen Sie Belege. Ohne nachvollziehbare Rechnungen oder Kostenvoranschläge sind Abzüge angreifbar.

FAQ

Kann der Vermieter pauschal einen Teil der Kaution einbehalten?
Nein, pauschale Abzüge sind ohne Belege nicht zulässig. Der Vermieter muss Schäden konkret belegen oder Rechnungskopien vorlegen.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückhalten?
Der Vermieter darf die Kaution in der Regel nur so lange einbehalten, wie offene Ansprüche bestehen; bei strittigen Abrechnungen sind angemessene Prüfzeiten möglich. Genauere Regeln finden Sie im BGB[1].
Wann sollte ich das Amtsgericht anrufen?
Wenn außergerichtliche Fristsetzungen nicht wirken, kann das zuständige Amtsgericht angerufen werden; für zivilrechtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht erste Instanz[2]. Prüfen Sie vorher, ob eine kostenlose Beratung hilft.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Fotos, Übergabeprotokoll und Zahlungsnachweise zusammenstellen.
  2. Schriftliche Frist setzen: Formulieren Sie ein Anschreiben mit Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage) und senden Sie es nachweisbar.
  3. Belege anfordern: Fordern Sie Rechnungen oder Kostenvoranschläge für geltend gemachte Abzüge an.
  4. Letzter Schritt: Bei ausbleibender Rückzahlung Klage/Antrag stellen; das Zivilverfahren regelt die ZPO[3].

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Justizportal: Gerichte und Zuständigkeiten in Deutschland
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.