Kaution: Teilrückzahlung für Mieter in Deutschland
Was Sie vorbereiten sollten
Wichtige Dokumente
- Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug (record)
- Zahlungsbelege und Quittungen für Mietzahlungen (receipt)
- Kontoauszüge des Kautionskontos (payment)
- Fotos und Videos von Schäden oder Mängeln (record)
- Schriftverkehr mit dem Vermieter, Mahnungen und Angebote (form)
Fristen und Kautionskonto
Prüfen Sie, welche Fristen für Abrechnungen und Einwendungen gelten und halten Sie Ihr Kautionskonto bereit: Die zivilrechtlichen Regeln zu Mieterpflichten und Vermieteransprüchen sind in den §§ 535–580a BGB geregelt, was für die Einordnung von Teilrückzahlungen wichtig ist. Lesen Sie die gesetzlichen Grundlagen[1]
Wie Sie eine Teilrückzahlung anfordern
Eine klare, schriftliche Forderung erhöht die Chancen auf schnelle Einigung. Legen Sie Beträge und Belege übersichtlich dar und setzen Sie eine konkrete Frist.
- Sammeln Sie Belege und ordnen Sie sie (record)
- Schreiben Sie eine formelle Zahlungsforderung mit Frist (form)
- Fügen Sie Kontoauszüge und konkrete Beträge bei (payment)
- Bei Ablehnung prüfen Sie Klage beim Amtsgericht (court)
Vorlagen für Forderungsschreiben und Mustertexte finden Sie beim Bundesministerium der Justiz. [2]
FAQ
- Kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten?
- Ja, wenn berechtigte Ansprüche bestehen; relevante Regelungen finden sich in den §§ 535–580a BGB.[1]
- Wie lange darf der Vermieter mit der Rückzahlung warten?
- Es gibt keine starre gesetzliche Frist; in der Praxis gelten oft bis zu sechs Monate zur Abrechnung, Ausnahmen möglich.
- Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht zahlt?
- Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht für Mietstreitigkeiten oder an rechtliche Beratungsstellen.[3]
Anleitung
- Sammeln Sie alle Belege und Fotos (record)
- Prüfen Sie Fristen und notieren Sie wichtige Termine (deadline)
- Formulieren Sie eine schriftliche Teilrückzahlungs-Forderung und setzen Sie eine Frist (form)
- Ist keine Einigung möglich, reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein (court)