Kaution: Zinsen mit Belegen für Mieter in Deutschland

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wie Sie Zinsen auf die Mietkaution nachweisen und welche Belege dafür nötig sind. Viele Streitfälle entstehen, weil Belege fehlen oder nicht eindeutig sind. Dieser Text erklärt verständlich, welche Dokumente (Kontoauszüge, Mietnachweise, Zinsabrechnungen) Sie sammeln, wie Sie Zinsansprüche berechnen und wann ein Schreiben an den Vermieter oder ein Verfahren vor dem Amtsgericht nötig wird. Die Hinweise sind praxisnah und nennen offizielle Rechtsgrundlagen und typische Formulare, damit Sie Ihre Ansprüche sicherer durchsetzen können.

Bewahren Sie Kontoauszüge und Kautionsvereinbarungen mindestens drei Jahre lang auf.

Was heißt „Zinsen auf die Kaution“?

Bei Barkautionen oder Kautionskonten muss der Vermieter die Kaution getrennt vom Vermögen verwalten und in der Regel verzinsen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Konto und den aktuellen Zinssätzen; in einigen Mietverhältnissen werden Zinsen ausgezahlt oder verrechnet. Als Mieter haben Sie Anspruch auf Auskunft und Nachweis, wenn Zinsen nicht oder unvollständig ausgewiesen wurden ([1]).

Die Kautionsregelungen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Welche Belege und Unterlagen sammeln?

Notieren und sammeln Sie von Anfang an alle relevanten Dokumente; das erleichtert spätere Forderungen oder eine gerichtliche Klärung.

  • Kontoauszüge des Kautionskontos, die Ein- und Auszahlungen sowie Zinserträge zeigen.
  • Quittungen oder Überweisungsbelege über die geleistete Kautionszahlung.
  • Der schriftliche Kautionsvertrag oder eine Klausel im Mietvertrag, die das Kautionskonto beschreibt.
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter über Zinsausschüttung oder Verrechnung.
Ohne Kontoauszug ist ein konkreter Zinsanspruch schwer zu belegen.

Wie berechnen Sie einen Zinsanspruch?

Zur Berechnung benötigen Sie den Kautionsbetrag, die Laufzeit auf dem speziellen Konto und die ausgewiesenen Zinssätze. Rechnen Sie jährlich oder nach dem Abrechnungszeitraum; bei Unsicherheit fordern Sie eine schriftliche Zinsaufstellung vom Vermieter an. Führen Sie Ihre Berechnung in einer Tabellenform und fügen Sie Kopien der Belege bei.

Praxisbeispiel

Sie zahlten 1.500 EUR Kaution am 01.01.2018. Auf dem Kautionskonto wurden jährlich 0,5 % Zinsen gutgeschrieben. Die einfache Zinsformel hilft, den Anspruch zu berechnen; notieren Sie Ergebnis und belegen Sie die Annahmen mit Kontoauszügen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Schreiben Sie zuerst eine formelle Forderung mit Fristsetzung an den Vermieter. Benennen Sie Ihren Anspruch, fügen Sie Kopien der Belege bei und setzen Sie eine klare Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage). Wenn keine Reaktion kommt, ist der nächste Schritt die rechtliche Geltendmachung vor dem Amtsgericht ([2]).

Reagieren Sie auf Fristablauf zügig, sonst drohen Verjährung oder zusätzliche Kosten.

Musterschreiben und Formulare

Für die außergerichtliche Aufforderung reicht meist ein klares Schreiben; bei Klage können standardisierte Klageformulare oder ein Mahnantrag nach der ZPO erforderlich sein. Nutzen Sie zur Klageeinreichung die Hinweise der Gerichte und ggf. Formularangebote der Justizbehörden ([3]).

FAQ

Wer entscheidet Streit über Kautionszinsen?
Streitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht entschieden; höhere Instanzen sind Landgericht und BGH für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Muss die Kaution verzinst werden?
Ja, Barkautionen sind grundsätzlich nach den Regeln getrennt anzulegen und können Zinsen erwirtschaften; Details regelt das BGB ([1]).
Wie lange habe ich Belege aufzubewahren?
Bewahren Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege mindestens drei Jahre, besser bis zum Ende der Geschäftsbeziehung.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Kontoauszüge und Zahlungsbelege, die Kautionsbewegungen zeigen.
  2. Schreiben Sie eine Forderung an den Vermieter mit klarer Berechnung und einer Zahlungsfrist.
  3. Falls keine Reaktion erfolgt, kontaktieren Sie die Mieterberatung oder wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.
  4. Reichen Sie gegebenenfalls eine Klage oder einen Mahnantrag ein; nutzen Sie offizielle Formulare und fügen Sie Ihre Belege bei.
Notieren Sie alle Gespräche mit Datum und Namen als ergänzende Beweise.

Hilfe und Unterstützung


  1.  [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2.  [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Formulare und Hinweise zur Klage und zum Mahnverfahren — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.