Kautionskonto rechtssicher eröffnen: Mieter in Deutschland
Was ist ein Kautionskonto?
Ein Kautionskonto ist ein separates Konto, auf dem die Mietkaution sicher verwahrt und getrennt vom Privatvermögen des Vermieters angelegt werden sollte. So bleiben Zinsen und Rückzahlungsansprüche klar nachweisbar. In Deutschland schützt §551 BGB die Interessen beider Parteien und schreibt bestimmte Grenzen und Pflichten vor.[1]
Wofür es dient
- Sicherheit für Vermieter bei Schäden oder Mietrückständen.
- Nachweis für Mieter bei korrekter Rückgabe und Zinsansprüchen.
- Trennung von Vermögenswerten zur Vermeidung von Gläubigerzugriff.
Wie eröffnen Sie ein rechtssicheres Kautionskonto?
Planen Sie die Kontoeröffnung vor Vertragsunterzeichnung oder sobald die Kaution fällig wird. Klären Sie im Mietvertrag, ob das Konto dem Mieter zugänglich ist oder vom Vermieter treuhänderisch geführt wird, und vereinbaren Sie Modalitäten zur Verzinsung und Rückzahlung.
- Sammeln Sie Ausweis, Mietvertrag und Zahlungsnachweis.
- Eröffnen Sie ein separates Giro- oder Sparkonto mit Kautionszweck im Verwendungszweck.
- Dokumentieren Sie die Einzahlung mit Quittung oder Überweisungsbeleg.
Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt
Bleibt eine Rückzahlung aus, dokumentieren Sie Mängel, Schriftwechsel und Fristen und fordern Sie die Auszahlung schriftlich mit Fristsetzung. Bei ausbleibender Reaktion können Sie rechtliche Schritte erwägen; viele mietrechtliche Klagen werden zunächst beim Amtsgericht geführt und gerichtliche Verfahren folgen den Regeln der Zivilprozessordnung.[2] Für Zahlungsunfähige kann Prozesskostenhilfe beantragt werden; Formulare und Hinweise finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.[3]
Häufige Fragen
- Wie hoch darf die Kaution sein?
- Die gesetzliche Obergrenze beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten; Ausnahmen sind im Mietvertrag zu prüfen.
- Wer zahlt die Zinsen?
- Zinsen stehen rechtlich dem Einzahler zu, werden aber oft der Kaution zugeschrieben und bei Rückzahlung berücksichtigt.
Anleitung
- Prüfen Sie den Mietvertrag auf Kautionshöhe und Vereinbarungen zur Verzinsung.
- Eröffnen Sie ein separates Konto mit eindeutiger Kennzeichnung der Einzahlung als Kaution.
- Sichern Sie Zahlungsbelege, Kontoauszüge und alle Schriftwechsel digital und in Papierform.
- Setzen Sie im Falle der Nichtzahlung eine formelle Frist per Brief oder E-Mail und dokumentieren Sie alles.
Hilfe und Support / Ressourcen
- Gesetze im Internet: §551 BGB (Mietkaution)
- Gesetze im Internet: ZPO
- BMJV: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz