Kautionsrückbehalt bei Auszug in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland fragen sich beim Auszug, ob und in welchem Umfang der Vermieter die Kaution zurückhalten darf. Dieser Text erklärt in klarer Sprache die relevanten Rechte der Mieter, welche Ansprüche der Vermieter gegen die Kaution verrechnen kann, welche Fristen typischerweise gelten und welche Belege Sie sammeln sollten, um Ihre Rückforderung durchzusetzen. Ich nenne die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und die zuständigen Gerichte, zeige praktische Schritte zur Zahlungsaufforderung und wie Sie bei Bedarf gerichtliche Hilfe suchen können. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Chancen auf vollständige Kautionsrückzahlung realistischer einschätzen und konkrete Handlungsschritte planen können.
Kautionsrückbehalt: Was gilt?
Die Mietkaution dient der Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis; die rechtlichen Grundlagen finden sich im BGB, insbesondere §§ 535–580a[1]. Ein pauschaler Einbehalt ohne konkrete Forderung ist nicht zulässig. Übliche zulässige Gründe sind offene Mietforderungen, berechtigte Schadensersatzansprüche sowie Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung.
Typische Einbehalte
- Offene Mietzahlungen (rent/payments)
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (deposit)
- Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung (payments)
Fristen und Interessen
Es gibt keine starren Länderfristen, aber Vermieter sollten die Abrechnung und Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen; hartnäckig ungenaue oder verzögerte Abrechnungen können Sie gerichtlich geltend machen. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO)[2], und Mietspezifische Präzedenzfälle kommen vom Bundesgerichtshof[3].
Beweise sammeln
Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen: Fotos beim Auszug, Übergabeprotokoll, Mietzahlungen und E-Mail-Verkehr sind wichtig. Wenn Schäden strittig sind, fordern Sie eine genaue Aufstellung der Kosten an.
- Fotos und Videos vom Wohnungszustand (photo/evidence)
- Übergabeprotokoll mit Unterschriften (document/evidence)
- Quittungen, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnung (receipt/evidence)
Formulare und gerichtliche Wege
Wenn die freiwillige Rückzahlung ausbleibt, können Sie eine Zahlungsaufforderung senden oder ein Mahnverfahren einleiten; die ZPO regelt das Mahnverfahren und die Klage vor dem Amtsgericht. Beispiele offizieller Schritte und Formulare:
- Mahnbescheid (ZPO-Formular) – einsetzen, wenn Sie eine klare, fällige Forderung haben (file/form).
- Klage beim Amtsgericht – wenn Mahnverfahren scheitert oder die Sache streitig ist (court/lawsuit).
FAQ
- Wer entscheidet bei Streit über die Kaution?
- Bei Streitigkeiten ist in der Regel das örtliche Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht oder der BGH.
- Wie schnell muss die Kaution zurückgezahlt werden?
- Es gibt keine feste gesetzliche Frist, aber die Rückzahlung muss «innerhalb einer angemessenen Frist» erfolgen; Verzögerungen sind anfechtbar.
- Kann der Vermieter eine Sicherheitsrücklage bilden?
- Ja, Vermieter dürfen bei berechtigten Ansprüchen Beträge zurückhalten, müssen aber konkreten Nachweis liefern.
Anleitung
- Schriftliche Zahlungsaufforderung senden: Nennen Sie Betrag, Grund und Frist (notice/form).
- Belege beifügen: Fotos, Übergabeprotokoll, Kontoauszüge (evidence).
- Frist setzen: übliche Frist 14 Tage zur Zahlung, sonst Mahnverfahren (deadline).
- Bei Nichtzahlung Mahnverfahren oder Klage beim Amtsgericht einleiten (court).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetzestext zu Mietrecht
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Mahn- und Klageverfahren
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen im Mietrecht