Kautionsrückbehalt: Mieterrechte in Deutschland

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen nach dem Auszug vor der Frage, wie sie zu viel einbehaltene Mietkaution zurückbekommen. Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, wie Sie Kautionsrückbehalt begrenzen, fristgerecht dokumentieren und Beweise sammeln, um Ansprüche durchzusetzen. Ich beschreibe, welche Fristen gelten, welche Unterlagen helfen (Zahlungsbelege, Übergabeprotokoll, Fotos) und welche offiziellen Schritte möglich sind — von einer Mahnung bis zur Klage vor dem Amtsgericht. Die Sprache bleibt einfach und die Beispiele sind auf Alltagssituationen von Mieterinnen und Mietern zugeschnitten. So können Sie selbstbewusst prüfen, welche Rechte Sie in Deutschland haben und welche Formulare oder Gerichte bei Streitigkeiten zuständig sind.

Wann ist Kaution einbehalten erlaubt?

Ein Vermieter darf Teile der Kaution nur zum Ausgleich konkreter Forderungen verwenden. Die häufigsten Gründe sind in der Praxis:

Die gesetzlichen Grundlagen stehen in den §§ 535–580a BGB.[1]

  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen (z. B. defekte Sanitäranlagen oder größere Wandbeschädigungen).
  • Ausstehende Miete oder Nebenkostennachforderungen, die bereits rechtskräftig feststehen oder belegt werden können.
  • Fehlende Rückgabe vereinbarter Gegenstände oder Schlüssel, wenn dies im Übergabeprotokoll dokumentiert ist.
In Deutschland regelt das BGB die grundlegenden Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern.

Wie dokumentieren Sie Rückbehalt korrekt?

Gute Dokumentation ist entscheidend: sammeln Sie Belege, protokollieren Sie die Übergabe und halten Sie Fristen ein. Ohne saubere Nachweise sind Einbehalte schwer zu begründen.

  • Zahlungsbelege der Kaution und aller Mietzahlungen aufbewahren (Bankauszüge, Quittungen).
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand der Räume erstellen und von beiden Parteien unterschreiben lassen.
  • Fotos und Zeitstempel von Mängeln oder dem Zustand der Wohnung machen; speichern Sie die Originaldateien.
  • Fristen schriftlich setzen: Mahnung und Frist zur Rückzahlung dokumentieren (Datum, Empfangsbestätigung wenn möglich).
  • Wichtige Kommunikation per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung führen und Kopien aufbewahren.
Detaillierte Fotos und Zeitstempel stärken Ihre Beweisführung.

Formulare und offizielle Schritte

Wenn der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlt, sind mögliche Schritte: schriftliche Mahnung, Einleitung des Mahnverfahrens (Mahnbescheid) oder Klage beim zuständigen Amtsgericht. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Zuständig für Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz meist das Amtsgericht.[3]

Relevante Formulare und Muster (Beispiele):

  • Mahnbescheid (Formular zur Einleitung des Mahnverfahrens) – nutzen, wenn der Vermieter nicht auf Mahnungen reagiert, Beispiel: Sie fordern die Kaution schriftlich und setzen eine letzte Frist von 14 Tagen.
  • Klage beim Amtsgericht (Klageformular/Klageentwurf) – wenn der Mahnbescheid nicht zum Erfolg führt; geben Sie Belege und Übergabeprotokoll als Anlagen an.
  • Kündigungsschreiben / Rückforderungsanschreiben (Muster) – als formale Aufforderung zur Rückzahlung vor Einleitung weiterer Schritte.
Antworten Sie auf Fristsetzungen schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten?
Der Vermieter muss die Kaution nach Abrechnung angemessen zurückzahlen; oft gilt eine Frist von wenigen Monaten, in Einzelfällen kann die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen länger dauern.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Rückzahlung, schicken Sie gegebenenfalls einen Mahnbescheid und erwägen Sie eine Klage beim Amtsgericht mit Belegen.
Kann der Vermieter wegen kleiner Mängel die ganze Kaution einbehalten?
Nein. Ein Einbehalt muss konkret begründet und nach Höhe angemessen sein; normale Abnutzung ist kein Rückbehaltgrund.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege: Kautionsquittung, Mietzahlungen, Übergabeprotokoll, Fotos.
  2. Schreiben Sie eine formelle Rückforderungs‑E-Mail oder einen Brief mit Frist (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie den Versand.
  3. Wenn keine Reaktion erfolgt, stellen Sie einen Mahnbescheid oder beantragen Sie das gerichtliche Mahnverfahren.
  4. Bleibt das ergebnislos, reichen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und fügen Sie alle Belege als Anhänge bei.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Dokumentation entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg bei Kautionsstreitigkeiten.
  • Setzen Sie immer eine klare schriftliche Frist, bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten.
  • Normale Abnutzung ist kein Grund für vollständigen Einbehalt der Kaution.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §§ 535–580a BGB — Gesetze im Internet
  2. [2] ZPO — Zivilprozessordnung (Beispielregel) — Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal des Bundes und der Länder — Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.