Kautionsrückbehalt: Mieterrechte in Deutschland
Wann ist Kaution einbehalten erlaubt?
Ein Vermieter darf Teile der Kaution nur zum Ausgleich konkreter Forderungen verwenden. Die häufigsten Gründe sind in der Praxis:
Die gesetzlichen Grundlagen stehen in den §§ 535–580a BGB.[1]
- Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen (z. B. defekte Sanitäranlagen oder größere Wandbeschädigungen).
- Ausstehende Miete oder Nebenkostennachforderungen, die bereits rechtskräftig feststehen oder belegt werden können.
- Fehlende Rückgabe vereinbarter Gegenstände oder Schlüssel, wenn dies im Übergabeprotokoll dokumentiert ist.
Wie dokumentieren Sie Rückbehalt korrekt?
Gute Dokumentation ist entscheidend: sammeln Sie Belege, protokollieren Sie die Übergabe und halten Sie Fristen ein. Ohne saubere Nachweise sind Einbehalte schwer zu begründen.
- Zahlungsbelege der Kaution und aller Mietzahlungen aufbewahren (Bankauszüge, Quittungen).
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand der Räume erstellen und von beiden Parteien unterschreiben lassen.
- Fotos und Zeitstempel von Mängeln oder dem Zustand der Wohnung machen; speichern Sie die Originaldateien.
- Fristen schriftlich setzen: Mahnung und Frist zur Rückzahlung dokumentieren (Datum, Empfangsbestätigung wenn möglich).
- Wichtige Kommunikation per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung führen und Kopien aufbewahren.
Formulare und offizielle Schritte
Wenn der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlt, sind mögliche Schritte: schriftliche Mahnung, Einleitung des Mahnverfahrens (Mahnbescheid) oder Klage beim zuständigen Amtsgericht. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Zuständig für Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz meist das Amtsgericht.[3]
Relevante Formulare und Muster (Beispiele):
- Mahnbescheid (Formular zur Einleitung des Mahnverfahrens) – nutzen, wenn der Vermieter nicht auf Mahnungen reagiert, Beispiel: Sie fordern die Kaution schriftlich und setzen eine letzte Frist von 14 Tagen.
- Klage beim Amtsgericht (Klageformular/Klageentwurf) – wenn der Mahnbescheid nicht zum Erfolg führt; geben Sie Belege und Übergabeprotokoll als Anlagen an.
- Kündigungsschreiben / Rückforderungsanschreiben (Muster) – als formale Aufforderung zur Rückzahlung vor Einleitung weiterer Schritte.
Häufige Fragen
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten?
- Der Vermieter muss die Kaution nach Abrechnung angemessen zurückzahlen; oft gilt eine Frist von wenigen Monaten, in Einzelfällen kann die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen länger dauern.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
- Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Rückzahlung, schicken Sie gegebenenfalls einen Mahnbescheid und erwägen Sie eine Klage beim Amtsgericht mit Belegen.
- Kann der Vermieter wegen kleiner Mängel die ganze Kaution einbehalten?
- Nein. Ein Einbehalt muss konkret begründet und nach Höhe angemessen sein; normale Abnutzung ist kein Rückbehaltgrund.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Belege: Kautionsquittung, Mietzahlungen, Übergabeprotokoll, Fotos.
- Schreiben Sie eine formelle Rückforderungs‑E-Mail oder einen Brief mit Frist (z. B. 14 Tage) und dokumentieren Sie den Versand.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, stellen Sie einen Mahnbescheid oder beantragen Sie das gerichtliche Mahnverfahren.
- Bleibt das ergebnislos, reichen Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und fügen Sie alle Belege als Anhänge bei.
Wichtigste Erkenntnisse
- Dokumentation entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg bei Kautionsstreitigkeiten.
- Setzen Sie immer eine klare schriftliche Frist, bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten.
- Normale Abnutzung ist kein Grund für vollständigen Einbehalt der Kaution.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- §§ 535–580a BGB — Gesetze im Internet
- Justizportal des Bundes und der Länder — Informationen zu Gerichten
- Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen