Kündigung in WG koordinieren – Mieter in Deutschland
Als Mieter in einer Wohngemeinschaft (WG) müssen Sie bei einer Kündigung nicht nur Ihr eigenes Recht bedenken, sondern auch die Mitbewohner, Fristen und die Schlüsselübergabe koordinieren. Dieser Beitrag erklärt in klarer, verständlicher Sprache, welche Pflichten und Fristen laut BGB gelten, wie Sie die Kündigung korrekt formulieren und zustellen, welche Nachweise und Formulare sinnvoll sind und wie Sie als Pendler praktikabel vorgehen können, wenn Sie nicht vor Ort sind. Sie erhalten praktische Handlungsschritte, Musterhinweise für Gespräche mit Vermieter und Mitbewohnern sowie Hinweise zu Kaution, Übergabeprotokoll und möglichen gerichtlichen Schritten in Deutschland.
Rechte und Pflichten bei WG-Kündigungen
Bei einer ordentlichen Kündigung richtet sich das Mietrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wichtige Regelungen zu Pflichten von Vermieter und Mieter finden sich in den §§ 535–580a BGB[1]. Für Räumungsklagen und Verfahrensfragen greift die Zivilprozessordnung (ZPO)[2]. Bei Unklarheiten zu Auslegung und Präzedenzfällen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) relevant sein[3].
Praxis: Kündigung in einer WG koordinieren
Gehen Sie Schritt für Schritt vor: klären Sie Vertragslage (Einzelmieter oder gesamtschuldnerisch), sprechen Sie frühzeitig mit Mitbewohnern und Vermieter, und dokumentieren Sie alles schriftlich.
Kündigung formulieren und zustellen
- Formulieren Sie die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben.
- Geben Sie im Schreiben Ihren Namen, die Anschrift und das Datum des Auszugs an.
- Achten Sie auf gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen beim Zugang der Kündigung.
Übergabe, Schlüssel und Kaution
- Planen Sie eine gemeinsame Wohnungsübergabe mit allen Beteiligten und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll.
- Fotodokumentation von Zustand und Zählern hilft bei späteren Streitfällen.
- Klärung der Kautionsabrechnung: wer zahlt, wer erhält Rückzahlungen anteilig.
Wenn Sie als Pendler abwesend sind
Als pendelnder Mieter sollten Sie eine bevollmächtigte Person benennen oder die Übergabe in Absprache mit Vermieter und Mitbewohnern zu einem festen Termin planen. Nutzen Sie Vollmachten schriftlich, dokumentieren Sie Zustimmungen per E‑Mail und halten Sie Fristen im Blick. Bei längerer Abwesenheit empfiehlt sich zusätzlich die Speicherung digitaler Kopien aller relevanten Dokumente (Kündigungsschreiben, Protokoll, Fotos).
FAQ
- Wer muss in einer WG kündigen, wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen?
- Wenn der Mietvertrag von mehreren Personen gemeinsam unterschrieben ist (Gesamtschuldner), wirkt eine Kündigung eines einzelnen Mieters nur, wenn dies vertraglich erlaubt ist oder alle Beteiligten zustimmen; andernfalls ist die Zustimmung der Mitmieter oder eine einvernehmliche Regelung nötig.
- Wie lange sind die Kündigungsfristen für Mieter?
- Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mieter betragen in der Regel drei Monate, können aber durch Vertrag oder besondere Umstände abweichen; relevante gesetzliche Regeln stehen im BGB.
- Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos und einem Protokoll; bei Streit können Beweismittel und eine Schlichtungsstelle oder das Amtsgericht klären, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.
Anleitung
- Prüfen Sie zunächst den Mietvertrag auf Kündigungsmodalitäten und Fristen.
- Formulieren Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben und unterschreiben Sie es eigenhändig.
- Informieren Sie Mitbewohner und Vermieter frühzeitig per E‑Mail und verabreden Sie einen Übergabetermin.
- Erstellen Sie bei Übergabe ein Protokoll mit Fotos und lassen Sie es von allen Parteien unterzeichnen.
Kernaussagen
- Klare schriftliche Kommunikation vermeidet die meisten Konflikte in WG-Kündigungen.
- Halten Sie gesetzliche Fristen ein und dokumentieren Sie den Zugang der Kündigung.
- Ein detailliertes Übergabeprotokoll schützt vor Streit über Schäden und Kaution.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet