Lärmprotokoll 2025: Mietminderung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann anhaltender Lärm die Wohnqualität stark beeinträchtigen. Ein korrekt geführtes Lärmprotokoll ist oft die Grundlage, um eine Mietminderung durchzusetzen oder den Vermieter zur Beseitigung der Störung zu verpflichten. Dieses Praxisblatt erklärt in klarer Sprache, welche Angaben ein wirksames Protokoll enthalten sollte, wie Sie Beweise sammeln, welche Fristen zu beachten sind und wann ein Schreiben oder die Klage bei einem Amtsgericht sinnvoll ist. Außerdem nenne ich offizielle Formulare und Gerichtsbarkeiten, die für Mieter relevant sind, und gebe eine einfache Anleitung zum Vorgehen. Ziel ist, Ihnen Schritt für Schritt zu helfen, Ihre Rechte sachlich und rechtssicher geltend zu machen.

Wann hilft ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll hilft, wenn Ruhe- und Nutzungsstörungen nachhaltig auftreten und die Wohnqualität mindern. Es dokumentiert Häufigkeit, Dauer und Art des Lärms und schafft eine beweiskräftige Grundlage für Gespräche mit dem Vermieter, eine Mietminderung oder, wenn nötig, für ein gerichtliches Verfahren beim Amtsgericht.[1]

In vielen Fällen ist ein kontinuierliches Protokoll entscheidend für den Erfolg einer Mietminderung.

Was gehört in ein Lärmprotokoll?

  • Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung genau notieren.
  • Art des Geräuschs beschreiben (z. B. laute Musik, Bauarbeiten, Hundegebell).
  • Fotos oder Videos zur Untermauerung der Angaben sichern.
  • Zeugen und Kontaktdaten festhalten, die die Störung bestätigen können.
  • Versuchen Sie, Lärmpegel kurz zu messen oder eine einfache Beschreibung der Lautstärke anzugeben.
Bewahren Sie Protokolle, Fotos und Nachrichten an einem sicheren Ort und erstellen Sie Backups.

Fristen und formale Schritte

Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe. Beschreiben Sie die Störung, fügen Sie Auszüge aus dem Protokoll bei und fordern Sie eine Lösung. Falls keine Reaktion erfolgt, können Sie eine Mietminderung geltend machen oder gerichtliche Schritte prüfen; bei Klagen ist die Zivilprozessordnung relevant und der Weg führt in der Regel zum Amtsgericht.[2]

Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren.

Beispiele und Praxis

Die Höhe der Mietminderung hängt von Umfang und Dauer der Beeinträchtigung ab; es gibt keine pauschalen Sätze. Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben in Einzelfällen Prozentwerte als Orientierung genannt, die sich aber am konkreten Ausmaß orientieren.[3]

Eine realistische Einschätzung der Beeinträchtigung erleichtert Verhandlungen und gerichtliche Entscheidungen.

FAQ

Kann ich wegen Lärm die Miete mindern?
Ja, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist und der Vermieter nicht für Abhilfe sorgt. Eine vorherige schriftliche Aufforderung zur Beseitigung ist empfehlenswert.
Muss ich den Lärm zuerst melden?
Ja, melden Sie die Störung dem Vermieter schriftlich und geben Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung, bevor Sie die Miete kürzen.
Wie lange sollte ich protokollieren?
So lang, bis das Muster der Störung klar ist; häufig reichen mehrere Wochen, bei wiederkehrenden Störungen sollten Sie länger sammeln.

Anleitung

  1. Täglich Lärmereignisse dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art und Auswirkungen als Eintrag im Protokoll.
  2. Beweise sammeln: Fotos, kurze Videos und Zeugennamen sichern und in chronologischer Reihenfolge ablegen.
  3. Vermieter schriftlich informieren: Sachlich schildern, Protokollauszüge beilegen und eine Frist zur Abhilfe nennen.
  4. Wenn nötig: Anspruch formell durchsetzen, z. B. Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen (ZPO beachten).
Bewahren Sie alle Postsendungen und Antworten des Vermieters als Beweismittel auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen und Presse
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.