Mieter: Aufzugsausfall beweisen in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland kann ein längerer Ausfall des Aufzugs den Alltag stark beeinträchtigen. Wenn Sie wegen fehlender Barrierefreiheit, schweren Einkäufen oder gesundheitlichen Gründen betroffen sind, haben Sie Rechte: Sie können den Mangel dokumentieren, dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen und gegebenenfalls eine Mietminderung verlangen. In diesem Ratgeber erkläre ich Schritt für Schritt, wie Sie den Aufzugsausfall nachweisen, welche Beweise sinnvoll sind, wie Sie Fristen richtig formulieren und welche offiziellen Stellen und Gerichte in Deutschland zuständig sind. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie ohne juristische Vorkenntnisse handeln können.

Was können Mieter tun?

Ein Ausfall des Aufzugs kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung darstellen; Pflichten des Vermieters sind in den §§ 535 ff. BGB geregelt[1]. Wichtig sind klare Dokumente, Fristen und Beweise, bevor Sie eine Mietminderung geltend machen oder den Eigentümer kontaktieren.

Bewahren Sie alle Nachrichten, Fotos und Termine in einem Ordner auf.
  • Frist setzen: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Mangelbeseitigung innerhalb einer klaren Frist (z. B. 14 Tage).
  • Mängel dokumentieren: Machen Sie Fotos, kurze Videos und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Zeugen.
  • Wartungsprotokolle anfordern: Bitten Sie um Einsicht in das Wartungsprotokoll oder rufen Sie den Hausmeister.
  • Mietminderung prüfen: Rechnen Sie die Höhe der Minderungsquote anhand der Gebrauchseinschränkung durch.
  • Gerichtliche Schritte: Wenn nötig, kann eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden; beachten Sie die prozessualen Regeln der ZPO[2].
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Verhandlungen oder Gerichtsverfahren.

Wie Sie Beweise sinnvoll sammeln

Nutzen Sie eine Kombination aus Fotos, Zeitstempel und Zeugen. Halten Sie fest, wie lange der Aufzug ausfällt, ob Aushänge im Haus vorhanden sind und ob bereits Wiederholungsstörungen dokumentiert wurden. Fordern Sie schriftlich Informationen zur Ursache an und notieren Sie jeden Kontakt mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung.

Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen jedes Gesprächspartners.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete mindern, wenn der Aufzug ausfällt?
Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist. Die Bemessung hängt vom Umfang der Einschränkung ab; prüfen Sie dazu die Regelungen im BGB und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig.[1]
Welche Beweise sind besonders wichtig?
Fotos mit Datum, Videos, Augenzeugen, Wartungsprotokolle sowie die schriftliche Kommunikation mit Vermieter oder Hausverwaltung sind entscheidend.
Welches Gericht ist zuständig bei Streit?
Für Mietstreitigkeiten erster Instanz ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen sind Landgerichte und schließlich der BGH zuständig.[3]

Anleitung

  1. Beweis sammeln: Fotografieren Sie den Aufzug, erstellen Sie ein kurzes Video und notieren Sie Zeiten und Störungen.
  2. Wartungsdaten anfordern: Fordern Sie das Wartungsprotokoll beim Vermieter oder der Verwaltung an.
  3. Schriftliche Frist setzen: Senden Sie eine Mängelanzeige mit klarer Frist zur Beseitigung und behalten Sie einen Versandnachweis.
  4. Mietminderung ankündigen: Informieren Sie den Vermieter schriftlich über eine geplante Mietminderung und deren Beginn, falls der Mangel nicht behoben wird.
  5. Letzter Schritt: Reichen Sie bei ausbleibender Lösung Beweise und Forderungen beim Amtsgericht ein und beachten Sie Verfahrensregeln der ZPO.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.