Mieter-Check vor Unterschrift: 5 Schritte in Deutschland
Was prüfen vor der Unterschrift?
Prüfen Sie zuerst die Grundlagen: Mietdauer, Miethöhe, Nebenkostenabrechnung, Kaution, und ob die Wohnung unter Förderbedingungen steht (z. B. Sozialwohnung mit WBS). Lesen Sie den Mietvertrag vollständig und achten Sie auf Klauseln zu Renovierung, Untervermietung und Sondernutzungen. Prüfen Sie, welche Nachweise der Vermieter fordert und ob die Mietfläche sowie Ausstattung korrekt angegeben sind.
- Prüfen Sie die Miethöhe und Nebenkostenaufstellung.
- Vergleichen Sie die Wohnfläche mit dem Vertrag.
- Fragen Sie nach bisherigen Betriebskostenabrechnungen.
- Klären Sie, ob die Wohnung gefördert ist und ein WBS erforderlich ist.
Wichtige Nachweise und Formulare
Sammeln Sie standardmäßig: Personalausweis oder Pass, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen), Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, und falls erforderlich der Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt und ist Voraussetzung für viele geförderte Wohnungen.[2] Für Streitfragen sind die Regelungen im BGB maßgeblich, etwa die Pflichten des Vermieters nach §535 BGB.[1]
- Personalausweis/Pass zur Identitätsprüfung.
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter.
- WBS-Antrag, wenn es sich um geförderten Wohnraum handelt.
Wie Mängel und Zustand dokumentieren
Begehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter, notieren Sie vorhandene Schäden im Übergabeprotokoll und fertigen Sie Fotos mit Datum an. Bitten Sie um Unterschrift des Vermieters oder Zeugen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Senden Sie bei späteren Mängeln eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben oder per E-Mail und bewahren Sie Nachweise auf.
- Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos.
- Sichern Sie alle Nachrichten und Absprachen schriftlich.
- Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung von Mängeln.
Rechtliche Grundlagen und Zuständige Gerichte
Das Mietrecht ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt; wichtige Vorschriften finden Sie in den §§535–580a BGB.[1] Für geförderten Wohnraum ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) relevant.[2] Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.[3] Wenn es um Rückforderungen wegen Fehlbelegung geht, prüfen Behörden und Vermieter die Voraussetzungen nach WoFG und den jeweiligen Landesregelungen.
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Fehlbelegungsabgabe?
- Die Fehlbelegungsabgabe kann vom Mieter verlangt werden, wenn die Wohnung nicht mehr die Fördervoraussetzungen erfüllt; die Höhe und Berechnung richtet sich nach Landesrecht und den Bestimmungen im WoFG.[2]
- Wann ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig?
- Ein WBS ist nötig für die Anmietung bestimmter geförderter Wohnungen. Den Antrag stellt man in der Regel bei der zuständigen kommunalen Stelle; die Voraussetzungen regelt das WoFG.[2]
- Bei welchem Gericht reichen Mieter Klage ein?
- Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz beim Amtsgericht verhandelt; für Vollstreckungs- oder Berufungsfragen sind Landgericht und Bundesgerichtshof zuständig.[3]
Anleitung
- Lesen Sie den Mietvertrag vollständig durch und markieren Sie unklare Klauseln.
- Sammeln Sie alle Nachweise: Ausweis, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, WBS falls nötig.
- Fertigen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos an und lassen Sie es unterschreiben.
- Senden Sie Mängelanzeigen schriftlich und setzen Sie angemessene Fristen zur Beseitigung.
- Bewahren Sie alle Dokumente und Belege auf und nutzen Sie offizielle Stellen bei Unklarheiten.
Hilfe & Unterstützung
- Informationen zum BGB §§535–580a
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Justizportal Deutschland – Informationen zu Gerichten