Mieter-Checkliste Internetstörung in Deutschland

Streitbeilegung & Mietminderung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist ein stabiler Internetzugang oft Teil der vertragsgemäßen Nutzung Ihrer Wohnung. Wenn die Verbindung ausfällt oder stark eingeschränkt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung geltend machen oder schnelle gerichtliche Hilfe im Eilverfahren suchen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine Internetstörung gerichtsfest dokumentieren, welche Fristen zu beachten sind und welche Beweisformate vor Gericht akzeptiert werden. Er richtet sich an Nicht-Juristen und nennt konkrete Praxisbeispiele, Standardfragen an den Vermieter sowie die relevanten gesetzlichen Grundlagen und Behörden, damit Sie Ihre Rechte klar und sicher durchsetzen können.

Was tun zuerst: Sofortmaßnahmen und Kontakt zum Vermieter

Handeln Sie strukturiert: informieren Sie zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich und verlangen Sie die Behebung der Störung. Beschreiben Sie Zeitpunkt, Dauer und sichtbare Einschränkungen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und einer zeitlichen Zusage zur Fehlerbehebung.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitfällen.
  • Frist setzen: Fordern Sie den Vermieter innerhalb von 48 Stunden zur Behebung auf und benennen Sie eine Nachfrist.
  • Schriftliche Meldung: Nutzen Sie E‑Mail und, wenn möglich, Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben zur Zustellung.
  • Dokumentierte Rückfragen: Protokollieren Sie Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.

Beweissammlung: Was gerichtsfest ist

Sammeln Sie nachvollziehbare Beweise, die die Störung objektivieren. Gerichtliches Gewicht haben zeitgestempelte Screenshots von Geschwindigkeitstests, Verbindungsprotokolle Ihres Routers, Schriftverkehr mit Provider und Vermieter sowie Zeugenangaben, wenn Nachbarn dieselbe Störung melden.

  • Geschwindigkeitstests: Screenshots mit Datum, Uhrzeit und Testserver.
  • Router-Logs: Exportieren oder fotografieren Sie Fehler- und Verbindungslogs.
  • Fotos/Videos: Dokumentieren leere Webseiten oder Verbindungsfehlermeldungen.
  • Schriftverkehr: Alle Mails und Briefe an Provider und Vermieter sammeln und chronologisch ordnen.
In vielen Fällen entscheidet die Qualität der Dokumentation über Erfolg oder Misserfolg einer Mietminderung.

Rechtslage kurz: Mietminderung und Eilverfahren

Liegt eine erhebliche Einschränkung der vertragsmäßigen Nutzung vor, kommt eine Mietminderung nach den Regeln des Mietrechts in Betracht. Die relevanten gesetzlichen Normen zum Mietvertrag und zu Pflichten von Vermietern sind in den Vorschriften zum Mietrecht des BGB geregelt[1]. Bei dringenden Fällen kann ein Eilverfahren nach den prozessualen Regeln der ZPO sinnvoll sein, z. B. wenn die Störung schwerwiegend ist und schnelle Abhilfe nötig ist[2].

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst droht der Verlust rechtlicher Ansprüche.

Konkrete Schritte vor einem Eilverfahren

  1. Fristsetzung an den Vermieter mit konkreter Mangelbeschreibung und Frist zur Behebung (z. B. 48–72 Stunden).
  2. Kontaktieren Sie parallel den Internetprovider und fordern Sie eine Störungsbestätigung und Störungsnummer an.
  3. Beweissicherung durch Screenshots, Logs und Zeugen; sammeln Sie alle Nachweise geordnet.
  4. Wenn keine Abhilfe: Beratung bei einer Rechtsstelle oder Anwalt suchen und, falls nötig, Eilrechtsschutz beim zuständigen Gericht beantragen.

Beispiele: Formulierungen und Musterschreiben

Nutzen Sie klare Formulierungen. Beispiel: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem TT.MM.JJJJ besteht in meiner Wohnung keine funktionsfähige Internetverbindung. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, bis wann die Störung behoben wird. Sollte bis zum TT.MM.JJJJ keine Abhilfe erfolgt sein, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte zu prüfen.“

Senden Sie Mängelanzeigen nachweisbar und bewahren Sie Belege sicher auf.

FAQ

Kann ich sofort die Miete kürzen, wenn das Internet ausfällt?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist; prüfen Sie Umfang und Dauer der Störung und dokumentieren Sie sie sorgfältig, bevor Sie die Miete mindern.
Wer ist zuständig: Vermieter oder Internetprovider?
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die vertraglich geschuldete Nutzbarkeit der Mietsache sicherzustellen; der Provider ist für die Leitungsqualität zuständig. Oft ist Abstimmung beider Parteien nötig.
Wann ist ein Eilverfahren sinnvoll?
Wenn eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, etwa bei existenzieller Beeinträchtigung der Nutzung oder wenn eine längere Störung droht und Fristsetzungen erfolglos blieben.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie die Störung sofort mit Screenshots, Logs und Zeitangaben.
  2. Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an Vermieter und fordern Sie eine Bestätigung.
  3. Kontaktieren Sie den Provider und fordern Sie eine Störungsbestätigung.
  4. Suchen Sie rechtliche Beratung und beantragen Sie gegebenenfalls Eilrechtsschutz beim zuständigen Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.