Mieter Deutschland: Gasgeruch melden - Fristen & Formulare

Sicherheit & Notfallschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland kann Gasgeruch in der Wohnung schnell beängstigend sein. Dieser Text erklärt klar, welche Dokumente Sie bereithalten sollten, welche Fristen gelten und welche Behörden oder Gerichte Sie kontaktieren können. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie den Geruch sicher melden, Beweise sichern und Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter nach §§ 535–580a BGB[1] wahrnehmen. Dazu gehören Hinweise zum richtigen Verhalten bei akuter Gefahr, welche Formulare offiziell genutzt werden und wie Sie Fristsetzungen dokumentieren. Die Anleitung richtet sich an Familien und Alleinwohnende und vermeidet juristischen Fachjargon – damit Sie zügig und sicher handeln können. Am Ende finden Sie Mustertexte für Meldungen an Vermieter und Notdienste sowie Hinweise zu möglichen Mietminderungen.

Was tun bei Gasgeruch?

Wenn Sie Gasgeruch in Ihrer Wohnung wahrnehmen, zählt jede Minute. Zuerst prüfen Sie, ob Personen gesundheitlich gefährdet sind; bei starker Geruchsentwicklung verlassen Sie die Wohnung sofort und alarmieren den Notruf. Danach informieren Sie den Netzbetreiber Ihres Gasversorgers und Ihren Vermieter schriftlich. Dokumentieren Sie Geruch, Uhrzeit und alle Gespräche schriftlich oder per Foto, um später Nachweise zu haben.

Bei starkem Gasgeruch verlassen Sie sofort die Wohnung und rufen den Notruf 112 an.
  • Notruf 112 anrufen (call) bei akuter Gefahr
  • Netzbetreiber oder Gasversorger anrufen (call) und Störung melden
  • Mängelanzeige schriftlich an Vermieter senden (Formular/notice) und Empfang dokumentieren
  • Fotos (photo) und Beweise (evidence) sichern: Datum und Uhrzeit protokollieren

Wichtige Dokumente

Sammeln Sie alle Nachweise an einem Ort: schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter, Bestätigung der Störungsmeldung beim Netzbetreiber, Fotos oder Videos des betroffenen Bereichs, und Notizen zu Uhrzeit und Zeugen. Wenn möglich, versenden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben oder als E-Mail mit Lesebestätigung.

Bewahren Sie alle Meldungen, Quittungen und Fotos geordnet auf.
  • Schriftliche Mängelanzeige (Mustertext empfehlen) mit Datum und Uhrzeit (Form)
  • Fotos und Videos als Beweismittel (photo, evidence)
  • Bestätigung der Störungsmeldung durch Netzbetreiber oder Handwerker (call)
  • Belege für eventuell angefallene Kosten (payment) z. B. Hotelkosten bei Räumung

Fristen und rechtliche Grundlagen

Relevante Nachfrist- und Pflichtregelungen für Mieter und Vermieter finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535–580a. Wenn Fristen gesetzt oder gerichtliche Schritte nötig werden, ist das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten zuständig; prozessuale Regeln stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Im Notfall gilt: handeln Sie sofort, dokumentieren Sie Fristen und Antworten des Vermieters und schicken Sie formelle Schreiben per nachweisbarem Weg.[2]

Gute Dokumentation erleichtert spätere Ansprüche oder eine Mietminderung.

Praktische Muster und Formulare

Es gibt kein bundeseinheitliches Pflichtformular für eine Mängelanzeige wegen Gasgeruch; üblicherweise reicht ein formloses, schriftliches Schreiben mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung und Forderung zur Beseitigung. Für gerichtliche Schritte nutzen Sie die üblichen Klage- und Eingabeformulare des zuständigen Amtsgerichts. Beispiel-Muster: "Schriftliche Mängelanzeige: Gasgeruch in Wohnung" mit Bitte um sofortige Beseitigung und Fristsetzung.

Formulieren Sie klar Datum, Uhrzeit und Ihre Bitte um sofortige Abhilfe.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Gasgeruch melden?
Unverzüglich: Bei starker Geruchsentwicklung rufen Sie 112. Bei geringem Geruch informieren Sie unverzüglich den Netzbetreiber und den Vermieter schriftlich.
An wen melde ich zuerst?
Zuerst den Notruf bei akuter Gefahr, dann den Netzbetreiber/Gasversorger und parallel den Vermieter schriftlich. Bewahren Sie alle Bestätigungen auf.
Kann ich wegen Gasgeruch die Miete mindern?
Eine Mietminderung kann möglich sein, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist; prüfen Sie die Rechtslage nach §§ 535 ff. BGB und dokumentieren Sie Mangel und Fristen sorgfältig. Im Streitfall entscheidet das Amtsgericht.

Anleitung

  1. Sicherheit zuerst: Wohnung verlassen und Notruf 112 anrufen (call)
  2. Netzbetreiber/Gasversorger informieren und Störungsnummer notieren (call)
  3. Mängelanzeige schriftlich an Vermieter senden und Empfang nachweisen (Form)
  4. Beweise sammeln: Fotos (photo), Videos und Datum/Uhrzeit protokollieren (evidence)
  5. Falls nötig: Unterlagen sammeln und beim Amtsgericht Klage/Antrag stellen (court)

Wichtigste Punkte

  • Bei starker Geruchsentwicklung: sofort 112 anrufen.
  • Dokumentation (Fotos, Zeiten, Bestätigungen) ist entscheidend.
  • Schreiben Sie eine klare Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie Fristen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesnetzagentur: Offizielle Seite zur Energie- und Netzaufsicht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.