Mieter: Einkommensgrenzen für Studierende in Deutschland
Viele Mieterinnen und Mieter, insbesondere Studierende, fragen sich in Deutschland, wann sie für eine Sozialwohnung oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS) infrage kommen. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Einkommensgrenzen gelten, welche Nachweise Behörden verlangen und wie Studierende ihre Rechte nach dem Mietrecht praktisch prüfen. Sie erhalten konkrete Schritte zur Antragstellung, Hinweise zu Fristen und die wichtigsten Formulare sowie Beispiele aus dem Alltag von Studierenden. Ziel ist, dass Sie als Mieter sicher einschätzen können, ob ein WBS möglich ist, welche Dokumente Sie sammeln müssen und an welche Behörden Sie sich wenden sollten.
Was ist der WBS und warum zählt das Einkommen?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[1]. Für Studierende ist das maßgebliche Kriterium das Haushaltsnettoeinkommen; bei Bedarf werden weitere Personen im Haushalt berücksichtigt. Behörden prüfen Einkünfte, BAföG, Stipendien und Nebenjobs.
Wichtigste Einkommensregeln und Nachweise
- Zu berücksichtigendes Einkommen: regelmäßiges Nettoeinkommen aus Job, Stipendien oder Unterhalt.
- Nachweise: Lohnabrechnungen, Stipendienbescheinigungen, BAföG-Bescheide und Kontoauszüge sind oft erforderlich.
- Formulare: Der WBS-Antrag und ggf. eine eidesstattliche Versicherung über Einkünfte werden von der Stadt verlangt.
- Fristen: Reichen Sie Unterlagen vollständig ein; Bearbeitungsfristen variieren zwischen den Kommunen.
Formulare, Behördenkontakt und praktische Beispiele
Die konkrete Antragstellung läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung. Übliche Dokumente sind der "Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS)" und aktuelle Einkommensnachweise. Ein praktisches Beispiel: Eine Studentin mit Teilzeitjob legt die letzten drei Lohnabrechnungen, den BAföG-Bescheid und eine Immatrikulationsbescheinigung vor; die Behörde prüft das Haushaltseinkommen und erlässt gegebenenfalls den WBS.
Wie Mieter ihre Einkommensgrenzen prüfen
Prüfen Sie systematisch: Ermitteln Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen, addieren Sie regelmäßige Einnahmen anderer Haushaltsmitglieder und vergleichen Sie die Summe mit den kommunalen WBS-Grenzwerten. Beachten Sie, dass manche Kommunen Freibeträge für Studierende oder Einpersonenhaushalte gewähren. Sollte die Behörde Ablehnen, verlangen Sie eine schriftliche Begründung und prüfen Sie, ob Widerspruch oder Klage möglich sind.
Häufige Fragen
- Kann ein Student mit Nebenjob einen WBS bekommen?
- Ja, solange das Haushaltsnettoeinkommen die kommunale Einkommensgrenze nicht überschreitet; alle regelmäßigen Einkünfte werden angerechnet.
- Welche Behörde entscheidet über den WBS?
- Die Entscheidung trifft die örtliche Wohnungsbehörde oder das Amt für Wohnungswesen der Stadt beziehungsweise des Landkreises.
- Was tun bei Ablehnung des WBS?
- Fordern Sie die schriftliche Ablehnung an, prüfen Sie die Begründung und legen Sie ggf. Widerspruch ein oder suchen rechtliche Beratung; gerichtliche Schritte laufen meist vor dem Amtsgericht.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Einkommensnachweise der letzten drei Monate, BAföG- oder Stipendienbescheide und Immatrikulationsbescheinigung.
- Füllen Sie den Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) der zuständigen Stadt aus und legen Sie die Nachweise bei.
- Kontaktieren Sie die Wohnungsbehörde bei Rückfragen und vereinbaren Sie ggf. einen Termin zur persönlichen Beratung.
- Beachten Sie Fristen für Widerspruch und Nachreichung von Unterlagen, um Nachteile zu vermeiden.
Kernaussagen
- Der WBS hängt von kommunalen Einkommensgrenzen ab und richtet sich nach dem Haushaltsnettoeinkommen.
- Sammeln Sie vollständige Nachweise, bevor Sie den Antrag stellen.
- Reichen Sie Unterlagen fristgerecht ein und reagieren Sie zeitnah auf Behördenanfragen.
Hilfe & Unterstützung / Ressourcen
- Bundesministerium der Justiz - Kontakt und Hinweise
- Gesetze im Internet - BGB, WoFG, ZPO
- Bundesgerichtshof - Rechtsprechung zum Mietrecht