Mieter: Einkommensgrenzen für WBS in Deutschland prüfen

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, ob sie die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erfüllen und wie sie das korrekt nachweisen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Einkommensarten zählen, welche Unterlagen Behörden erwarten und wie Sie barrierefrei Formulare einreichen können. Ich beschreibe typische Fristen, prüfbare Nachweise wie Lohnabrechnungen oder Bescheide, und gebe praktische Hinweise für alle, die Unterstützung bei der Antragstellung brauchen. Sie erfahren auch, welche Formulare es gibt, wie ein WBS-Antrag ausgefüllt wird, welche Fristen gelten und an wen Sie sich wenden, wenn Nachfragen auftreten. Wenn Sie Hilfe benötigen, nenne ich amtliche Stellen und Musterformulare, damit Sie sicher und rechtskonform handeln können.

Was zählt zum Einkommen?

Für die Prüfung des Anspruchs auf einen WBS werden verschiedene Einkommensarten herangezogen. Die genaue Grundlage regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1] Zu den üblichen Posten gehören Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Arbeitslosengeld und regelmäßige Nebeneinkünfte.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Renten- und Versorgungsbezogene Zahlungen
  • Leistungen nach SGB II/ SGB XII und Arbeitslosengeld
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Gewinn/Verlustnachweis)
  • Regelmäßige Unterhaltszahlungen und ähnliche wiederkehrende Einnahmen
Die genaue Einkommensberechnung kann je nach Bundesland leicht variieren.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Behörden verlangen Nachweise, die das Haushaltseinkommen belegen. Sammeln Sie alle relevanten Belege und bereiten Sie Kopien vor. Prüfen Sie vorab die Anforderungen Ihrer zuständigen Wohnungsbehörde.

  • Aktuelle Lohnabrechnungen und Gehaltsnachweise
  • Letzter Steuerbescheid oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Selbstständigen
  • Antragsformular für den WBS (sofern vorhanden)
  • Bescheide über Renten, Sozialleistungen oder Unterhalt
  • Meldebescheinigung und Kopie des Personalausweises
Belege sollten lesbar, datiert und im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.

Formulare und Behörden

Die konkrete Antragstellung erfolgt meist beim örtlichen Wohnungsamt oder der Wohnungsförderstelle der Stadt. Die rechtlichen Grundlagen zum WBS stehen im WoFG und die mietrechtlichen Pflichten sind im BGB geregelt.[1][2] Viele Städte bieten ein elektronisches Antragsformular oder PDF-Muster zum Herunterladen an; ein Beispiel für ein kommunales Informations- und Antragsangebot finden Sie bei der Stadt Berlin.[3]

Praktische Hinweise zur Einreichung

  • Prüfen Sie die Upload- oder Postadresse der Behörde vor dem Absenden
  • Beachten Sie Fristen und fallen Sie nicht mit unvollständigen Unterlagen auf
  • Vereinbaren Sie bei Fragen einen Termin oder nutzen Sie telefonische Auskunft
Frühzeitige Rückfragen beim Amt verhindern Verzögerungen im Antragsprozess.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf einen WBS?
Anspruch haben Mieter, deren Haushaltseinkommen unter den nach Landesrecht festgelegten Grenzen liegt; genaue Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen werden landesweit unterschiedlich geregelt.
Welche Einkommensnachweise reichen aus?
Üblich sind Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide und Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen; bei Selbstständigen sind betriebswirtschaftliche Auswertungen nötig.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid, legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein oder wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Stadt; im Mietrechtliche Fragen können auch die örtlichen Amtsgerichte tätig werden.

Anleitung

  1. Formulare besorgen: Laden Sie das WBS-Antragsformular der zuständigen Kommune herunter oder holen Sie es vor Ort ab.
  2. Unterlagen sammeln: Legen Sie Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Mietvertrag und Ausweis bereit.
  3. Antrag ausfüllen: Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus und unterschreiben Sie das Formular.
  4. Einreichen und Fristen beachten: Senden Sie die Unterlagen fristgerecht per Post oder elektronisch ein und dokumentieren Sie den Versand.
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und den Versandbeleg auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Gesetze im Internet
  2. [2] BGB §535 Mietrecht — Gesetze im Internet
  3. [3] Beispiel: Informationen und Formulare der Stadt Berlin
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.