Mieter: Fehlbelegungsabgabe in Deutschland vermeiden
Viele Familien in Deutschland leben in Sozialwohnungen und sind auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) angewiesen. Eine Fehlbelegungsabgabe kann fällig werden, wenn Einkommens- oder Haushaltsgrößenregeln nicht mehr erfüllt werden; das kann überraschend teuer werden. Dieser praxisorientierte Ratgeber erklärt verständlich, welche Regeln gelten, welche offiziellen Formulare und Fristen wichtig sind und welche Schritte Mieterinnen und Mieter unternehmen können, um eine Zahlung zu vermeiden oder berechtigt zu bleiben. Wir beschreiben praktische Nachweise, Kontakte zu Behörden und die gerichtlichen Zuständigkeiten, damit Familien ihre Rechte kennen und rechtzeitig handeln können. Die Hinweise sind allgemein gehalten und enthalten Links zu offiziellen Gesetzestexten sowie praktischen Formularhinweisen. Lesen Sie die Schritte und prüfen Sie Ihre Unterlagen, damit Sie im Fall einer Prüfung vorbereitet sind.
Was ist die Fehlbelegungsabgabe?
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Abgabe, die anfallen kann, wenn eine geförderte Sozialwohnung nicht mehr die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein erfüllt, etwa weil das Haushaltseinkommen steigt oder sich die Haushaltsgröße ändert[2]. Die rechtlichen Grundlagen für Mietverhältnisse und Pflichten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten von Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern[1].
Wer ist betroffen und wann droht eine Zahlung?
Betroffen sind Haushalte in geförderten Wohnungen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung entfallen. Typische Auslöser sind dauerhaft gestiegene Einkommen, ein geänderter Haushaltsstatus oder unvollständige Meldepflichten gegenüber der Wohnungsbehörde. Eine Prüfung erfolgt meist durch die Wohnungsverwaltung oder die Förderbehörde; es gibt Fristen für Mitteilungen und Nachreichungen.
Praktische Schritte: Nachweise und Kommunikation
Wer vorsorgen möchte, sollte frühzeitig Unterlagen sammeln, Fristen beachten und Änderungen der Situation melden. Das reduziert das Risiko einer Nachforderung.
- Form: WBS-Antrag prüfen, Erneuerung beantragen und Kopien aufbewahren.
- Evidence: Einkommensnachweise, Lohnabrechnungen, Mietvertrag und Meldebescheinigungen sammeln.
- Time: Fristen für Nachfragen und Bescheide beachten und rechtzeitig reagieren.
Formulare, Meldungen und Behörden
Formulare für WBS und die Nachweise werden in der Regel von der Gemeinde oder der zuständigen Wohnungsbehörde ausgegeben; prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Kommune und reichen Sie vollständige Unterlagen ein. Bei Fragen zur rechtlichen Durchsetzung ist das Amtsgericht zuständig, wenn es um mietrechtliche Verfahren oder Räumungsklagen geht[4] und verfahrensrechtliche Regeln finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO)[3].
Was tun bei einer Zahlungsaufforderung?
Wenn Sie einen Forderungsbescheid erhalten, prüfen Sie die Berechnung und fristgerechte Zustellung. Sammeln Sie alle Belege und antworten Sie innerhalb der Frist schriftlich. Gegebenenfalls können Sie Widerspruch einlegen und eine Ratenzahlung oder Härtefallprüfung beantragen.
FAQ
- Muss ich die Fehlbelegungsabgabe sofort zahlen?
- Nicht immer; prüfen Sie zuerst die Zustellung, Fristen und Berechnung und legen Sie gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch oder Widerspruch ein, bevor Sie zahlen.
- Wie kann ich nachweisen, dass ich berechtigt bleibe?
- Durch vollständige Einkommensnachweise, Meldebescheinigungen und aktuelle Mietverträge; legen Sie Kopien bei der zuständigen Behörde vor.
- An wen wende ich mich bei Unklarheiten?
- Wenden Sie sich an die Wohnungsverwaltung, die zuständige Förderbehörde oder das Amtsgericht für mietrechtliche Fragen.
Anleitung
- Form: Prüfen Sie den WBS-Status und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung oder Aktualisierung.
- Evidence: Sammeln Sie Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Meldebescheinigungen und weitere relevante Belege.
- Time: Reichen Sie Unterlagen innerhalb der geforderten Fristen bei der Wohnungsbehörde ein.
- Court: Bei einem Forderungsbescheid prüfen Sie die Möglichkeit von Widerspruch und informieren Sie das zuständige Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §535 ff. – Gesetze im Internet
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – Gesetze im Internet
- Informationen zu Amtsgerichten – Justizportal