Mieter: Gasgeruch melden in Deutschland
Was tun bei Gasgeruch?
Sofortmaßnahmen minimieren Gefahren und schützen Nachbarn. Gehen Sie systematisch vor: prüfen Sie zunächst, ob der Geruch aus Ihrer Wohnung kommt, lüften Sie und schalten Sie keine elektrischen Geräte ein. Informieren Sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 und verlassen Sie die Wohnung, falls der Geruch stark ist.
- Fenster und Türen öffnen, um zu lüften.
- Keine elektrischen Schalter betätigen oder offene Flammen verwenden.
- Wohnung verlassen und Notruf 112 anrufen.
- Vermieter und Netzbetreiber informieren und Beobachtungen dokumentieren.
Rechte und Pflichten
Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand halten; Schadens- und Gefahrensituationen wie Gasgeruch fallen unter die Pflicht zur Beseitigung von Mängeln nach dem Mietrecht[1]. Als Mieter haben Sie das Recht, akute Gefahren sofort zu melden und notwendige Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Im Streitfall werden mietrechtliche Ansprüche typischerweise vor dem Amtsgericht verhandelt.
Praktische Formulare und Muster:
- Mängelanzeige (formlos) – beschreiben Sie Ort, Datum, Uhrzeit und gemessene Beobachtungen; senden Sie die Anzeige per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn keine schnelle Reaktion erfolgt.
- Kündigungsschreiben Muster des BMJ für schwere Fälle (nur wenn die Wohnung unbewohnbar bleibt)[2] – Beispiel: Datum, Schadensbeschreibung, Fristsetzung zur Behebung, Ankündigung weiterer Schritte.
FAQ
- Was mache ich zuerst bei Gasgeruch?
- Öffnen Sie Fenster und Türen, verlassen Sie die Wohnung, rufen Sie den Notruf 112 und informieren Sie den Netzbetreiber sowie den Vermieter.
- Muss der Vermieter sofort handeln?
- Ja. Der Vermieter ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen und für sichere Zustände zu sorgen; bei akuter Gefahr darf der Mieter zuerst reagieren, um Schäden zu vermeiden.
- Wen kontaktiere ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Kontaktieren Sie den Netzbetreiber oder die Stadtwerke, informieren Sie die Feuerwehr bei Gefahr und dokumentieren Sie alle Meldungen; mietrechtliche Schritte folgen ggf. vor dem Amtsgericht.
Anleitung
- Sofort lüften und offene Flammen vermeiden.
- Wohnung verlassen und Notruf 112 verständigen.
- Vermieter und Netzbetreiber informieren; Uhrzeit und Beobachtungen notieren.
- Meldungen per E-Mail und, falls nötig, per Einschreiben dokumentieren.
- Bei ausbleibender Reaktion rechtliche Schritte prüfen und Belege sammeln.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
- Gesetze im Internet (BGB und Gesetze)
- Bundesnetzagentur (Netzbetreiber und Energieaufsicht)
