Mieter: Gasgeruch melden in Deutschland

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland kann Gasgeruch schnell beängstigend sein. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten, wie Sie den Vermieter und den Netzbetreiber informieren und welche Rechte und Pflichten Sie nach dem Mietrecht haben. Sie erhalten praktische Hinweise zum sicheren Verhalten in Mehrfamilienhäusern, inklusive Dokumentation von Meldungen und Fristen, sowie Informationen zum Verhalten bei akuter Gefahr. Die Anleitung zeigt außerdem, wann ein Amtsgericht oder andere Behörden eingeschaltet werden können und welche offiziellen Quellen und Formulare hilfreich sind. Ziel ist es, dass Mieter in Deutschland rasch handeln, Risiken minimieren und ihre Rechte sicher durchsetzen können. Bleiben Sie ruhig.

Was tun bei Gasgeruch?

Sofortmaßnahmen minimieren Gefahren und schützen Nachbarn. Gehen Sie systematisch vor: prüfen Sie zunächst, ob der Geruch aus Ihrer Wohnung kommt, lüften Sie und schalten Sie keine elektrischen Geräte ein. Informieren Sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 und verlassen Sie die Wohnung, falls der Geruch stark ist.

Reagieren Sie sofort bei Gasgeruch und verlassen Sie die Wohnung ruhig.
  • Fenster und Türen öffnen, um zu lüften.
  • Keine elektrischen Schalter betätigen oder offene Flammen verwenden.
  • Wohnung verlassen und Notruf 112 anrufen.
  • Vermieter und Netzbetreiber informieren und Beobachtungen dokumentieren.
Dokumentieren Sie Telefonate und Meldungen schriftlich mit Datum und Uhrzeit.

Rechte und Pflichten

Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand halten; Schadens- und Gefahrensituationen wie Gasgeruch fallen unter die Pflicht zur Beseitigung von Mängeln nach dem Mietrecht[1]. Als Mieter haben Sie das Recht, akute Gefahren sofort zu melden und notwendige Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Im Streitfall werden mietrechtliche Ansprüche typischerweise vor dem Amtsgericht verhandelt.

Praktische Formulare und Muster:

  • Mängelanzeige (formlos) – beschreiben Sie Ort, Datum, Uhrzeit und gemessene Beobachtungen; senden Sie die Anzeige per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn keine schnelle Reaktion erfolgt.
  • Kündigungsschreiben Muster des BMJ für schwere Fälle (nur wenn die Wohnung unbewohnbar bleibt)[2] – Beispiel: Datum, Schadensbeschreibung, Fristsetzung zur Behebung, Ankündigung weiterer Schritte.

FAQ

Was mache ich zuerst bei Gasgeruch?
Öffnen Sie Fenster und Türen, verlassen Sie die Wohnung, rufen Sie den Notruf 112 und informieren Sie den Netzbetreiber sowie den Vermieter.
Muss der Vermieter sofort handeln?
Ja. Der Vermieter ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen und für sichere Zustände zu sorgen; bei akuter Gefahr darf der Mieter zuerst reagieren, um Schäden zu vermeiden.
Wen kontaktiere ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Kontaktieren Sie den Netzbetreiber oder die Stadtwerke, informieren Sie die Feuerwehr bei Gefahr und dokumentieren Sie alle Meldungen; mietrechtliche Schritte folgen ggf. vor dem Amtsgericht.

Anleitung

  1. Sofort lüften und offene Flammen vermeiden.
  2. Wohnung verlassen und Notruf 112 verständigen.
  3. Vermieter und Netzbetreiber informieren; Uhrzeit und Beobachtungen notieren.
  4. Meldungen per E-Mail und, falls nötig, per Einschreiben dokumentieren.
  5. Bei ausbleibender Reaktion rechtliche Schritte prüfen und Belege sammeln.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §535
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
  3. [3] Bundesnetzagentur
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.